# taz.de -- Urteil gegen AfD-Politiker Thomas Seitz: Rechter Staatsanwalt gefeuert
       
       > Auf seiner Facebook-Seite hetzte der AfDler Thomas Seitz immer wieder
       > gegen Geflüchtete und Muslime. Jetzt verliert er seinen Beamtenstatus.
       
 (IMG) Bild: Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz Ende März im Bundestag
       
       Karlsruhe taz | Der baden-württembergische Richterdienstgerichtshof in
       Stuttgart hat den südbadischen Staatsanwalt Thomas Seitz „aus dem Dienst
       entfernt“. Seitz, der aktuell AfD-Bundestagsabgeordneter ist, kann künftig
       also nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten und verliert seinen
       [1][Beamtenstatus]. Der Gerichtshof bestätigte damit ein Urteil des
       Richterdienstgerichts vom August 2018.
       
       Das [2][Disziplinarverfahren] gegen Seitz war bereits 2017 vom damaligen
       Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) eingeleitet worden. Es stützte sich
       auf Kommentare, die Seitz auf seiner Webseite und vor allem auf seiner
       Facebook-Seite veröffentlicht hatte, als er noch Staatsanwalt war.
       
       Mit diesen außerdienstlichen Postings habe Seitz gegen mehrere
       beamtenrechtliche „Kernpflichten“ verstoßen, heißt es nun in dem
       76-seitigen Urteil, das der taz vorliegt. Zwar könne sich auch ein Beamter
       auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen, so die Richter. Ein
       Beamter müsse dabei jedoch immer die Pflicht zur Mäßigung beachten, um das
       Vertrauen in die Neutralität seiner Amtsführung nicht zu gefährden.
       
       Zahlreiche Posts, etwa ein Koran in einer Toilette, seien geeignet, Zweifel
       an Seitz' Unvoreingenommenheit gegenüber Muslimen zu begründen, so die
       Richter. Indem er den Begriff „Migrassoren“ verwandte (eine Zusammensetzung
       aus Migrant und Aggressor) habe er den Eindruck erweckt, er halte
       Flüchtlinge generell für gewaltätig. Jeder einzelne der 15 aufgelisteten
       Kommentare, aber erst recht die „Gesamtschau“, löse die Sorge aus, dass
       Seitz' Einstellung gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund „von
       starken Ressentiments geprägt ist“, so die Bilanz der Richter.
       
       ## „Geistige Brandstiftung“
       
       Zweiter großer Vorwurf: Seitz bekenne sich nicht mit seinem ganzen
       Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Zwar dürfe auch ein
       Beamter Kritik an staatlichen Handlungen äußern, aber nicht den Staat und
       seine Grundlagen in Frage stellen, so die Richter.
       
       Sie warfen Seitz vor allem vor, dass er die deutsche Justiz als
       „Gesinnungsjustiz“ bezeichnete. Dies sei geeignet, das Vertrauen in die
       rechtsstaatliche Justiz zu schädigen, weil er als Staatsanwalt den Eindruck
       erwecke, dass er über Insiderwissen verfüge. Indem Seitz die
       Voraussetzungen für ein „Recht auf Widerstand“ bejahte, habe er „geistige
       Brandstiftung“ betrieben. Zudem habe Seitz die Menschwürde verletzt, als er
       einen rassistischen Begriff als Bezeichnung für Ex-US-Präsident Barack
       Obama verteidigte.
       
       Der Dienstgerichtshof sah kein milderes Mittel als die Entlassung von Seitz
       aus dem Beamtenverhältnis – obwohl es das erste Disziplinarverfahren gegen
       Seitz war und ihm keine Verfehlungen im Dienst vorgeworfen wurden. Aufgrund
       der schweren und wiederholten Dienstvergehen habe das Land als Dienstherr
       und auch „die Allgemeinheit“ jedoch das Vertrauen in ihn „vollständig und
       endgültig“ verloren, so die Richter.
       
       Zwar könne Seitz künftig nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten, die
       Entlassung sei aber verhältnismäßig, weil Seitz als Volljurist
       „mannigfaltige“ andere berufliche Möglichkeiten blieben.
       
       Der Dienstgerichtshof ließ keine Revision zu. Hiergegen kann Seitz noch
       Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Falls diese
       scheitert, dürfte der Jurist das Bundesverfassungsgericht anrufen, wie er
       früher bereits ankündigte.
       
       Auf eine schnelle Entscheidung ist Seitz nicht angewiesen, denn er wird in
       den nächsten Jahren voraussichtlich weiter Bundestagsabgeordneter bleiben.
       Seitz kandidiert bei der Wahl im September auf dem als sicher geltenden
       Platz 9 der baden-württembergischen AfD-Landesliste. (Az.: DGH 2/19)
       
       1 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Beamtenstatus-von-AfD-Abgeordnetem/!5575134
 (DIR) [2] /Disziplinarverfahren-gegen-AfDler-Seitz/!5537017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Staatsanwalt
 (DIR) Entlassungen
 (DIR) Jens Maier
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Rechtsextremer AfD-Richter Jens Maier: „Kleiner Höcke“ ist noch zu stoppen
       
       Das sächsische Justizministerium sieht sich verpflichtet, den AfD-Politiker
       Maier wieder als Richter einzustellen. Ein Staatsrechtler widerspricht.
       
 (DIR) Beamtenstatus von AfD-Abgeordnetem: „Pflicht zur Verfassungstreue verletzt“
       
       Das Richterdienstgericht Baden-Württemberg begründet, warum der
       AfD-Abgeordnete und frühere Staatsanwalt Thomas Seitz kein Beamter mehr
       sein darf.
       
 (DIR) Disziplinarverfahren gegen AfDler Seitz: Entscheid gegen Beamtenstatus
       
       Ein Gericht in Baden-Württemberg entscheidet gegen Staatsanwalt und
       AfD-Abgeordneten Thomas Seitz. Er habe seine Pflichten als Beamter
       verletzt.
       
 (DIR) Disziplinarverfahren gegen Staatsanwalt: AfD-Politiker droht Berufsverbot
       
       Ein Gericht in Stuttgart klärt, ob der AfD-Abgeordente Thomas Seitz weiter
       als Staatsanwalt tätig sein kann. Er habe Amt und Politik nicht getrennt.