# taz.de -- Josef Schuster über AfDler Jens Maier: „Völlig inakzeptabel“
       
       > AfDler Jens Maier will seinen Job als Richter in Sachsen zurück – die
       > Landesregierung gibt sich machtlos. Jetzt kommt Kritik vom Zentralrat der
       > Juden.
       
 (IMG) Bild: Jens Maier im Januar 2018 als AfD-Abgeordneter im deutschen Bundestag
       
       Berlin taz | Ein rechtsextremer Richter spricht Urteile „im Namen des
       Volkes“ – was in Sachsen [1][im Fall des früheren
       AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier] droht, alarmiert nun den Zentralrat
       der Juden in Deutschland. Dessen Präsident Josef Schuster dringt darauf,
       die Rückkehr von Maier in den sächsischen Justizdienst zu verhindern. „Es
       erscheint mir, als seien hier die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht
       ausgeschöpft“, sagte Schuster am Dienstag der taz.
       
       Der Präsident des Zentralrats reagierte damit auf ein Gutachten des von der
       Grünen-Politikerin Katja Meier geführten sächsischen Justizministeriums,
       laut dem die Behörde selbst „grundsätzlich nicht befugt“ ist, ein
       Disziplinarverfahren gegen eine Richterin oder einen Richter einzuleiten.
       Dies gelte auch während eines laufenden Verfahrens auf Zurückführung in das
       frühere Richterverhältnis. Das Abgeordnetengesetz sichert Staatsdienern
       nach Beendigung des Bundestagsmandats grundsätzlich eine „Wiederverwendung“
       zu. Maier war bis zu seiner Wahl 2017 in den Bundestag Richter am
       Landgericht Dresden.
       
       Schuster bezeichnete [2][die Rechtsauffassung des sächsischen
       Justizministeriums] als „wenig verständlich“ und „nicht nachvollziehbar“,
       ja sogar als „beschämend“. Der Präsident des Zentralrats sagte: „Es ist für
       mich völlig inakzeptabel, wie eine Person, die nach Auffassung des
       Verfassungsschutzes rechtsextremistisch einzustufen ist und gegen das
       Grundgesetz agiert, als Richter eingesetzt werden kann.“ Maier saß von 2017
       bis 2021 für die AfD im Bundestag, im September 2021 verfehlte er die
       Wiederwahl. Vor seiner Zeit als Abgeordneter war er Richter am Landgericht
       Dresden.
       
       Schuster argumentiert, Voraussetzung der „persönlichen Eignung“ für das
       Richteramt sei insbesondere das Eintreten für die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. „Ich
       sehe in keiner Weise, wie dies bei einem Rechtsextremisten möglich sein
       soll. Damit liegen bei Jens Maier nach meiner Überzeugung die
       erforderlichen Voraussetzungen für eine Befähigung zum Richter nicht vor.“
       
       ## „Juristische Ohrfeigen“
       
       Das sächsische Justizministerium sieht als Möglichkeit, den weiteren
       Einsatz von Maier als Richter zu überprüfen, aktuell lediglich ein
       Disziplinarverfahren, für das dann aber einschließlich der erforderlichen
       Ermittlungen grundsätzlich die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte
       zuständig wäre. Maier hatte den Antrag auf Rückkehr in den sächsischen
       Justizdienst rechtzeitig, noch im Dezember 2021, gestellt.
       
       Die Behörden in Sachsen haben nun bis März Zeit, zu entscheiden, an welchem
       Gericht der AfD-Politiker eingesetzt werden soll. Von seinem Anspruch auf
       einen gleichwertigen Posten geht das sächsische Justizministerium weiterhin
       aus. Es gebe keine Möglichkeit, dem Antrag nicht zu entsprechen, heißt es
       aus der Behörde.
       
       Der Bremer Verfassungsrechtler Andreas Fischer-Lescano hatte dagegen im
       Januar im Portal Verfassungsblog sowie in mehreren Interviews, unter
       anderem in der taz, die Entlassung Maiers gefordert. Vom sächsischen
       Justizministerium verlangte er, dieses müsse „ein disziplinarisches
       Verfahren eröffnen, die vorläufige Dienstenthebung und die Entlassung
       Maiers aus dem Justizdienst einleiten“.
       
       Die Einschätzungen Fischer-Lescanos haben unter Jurist:innen eine
       kontroverse Debatte ausgelöst. Joachim Wagner, Autor des Buches „Rechte
       Richter“, schrieb auf dem Portal Legal Tribune Online, mit seinem Gutachten
       habe das sächsische Justizministerium Fischer-Lescano „juristische
       Ohrfeigen“ gegeben. Seine Rechtsansicht sei womöglich populär, „für das
       Ansehen des Rechtsstaates ist es jedoch ungleich wichtiger, dass eine
       Rechtsansicht vor den Gerichten Bestand hat“.
       
       ## Disziplinarverfahren und Richteranklage parallel
       
       Fischer-Lescano fand jedoch auch prominente Fürsprecher:innen. Klaus
       Ferdinand Gärditz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität
       Bonn, gibt in einem Beitrag für den Verfassungsblog zu, „dass die
       Rechtslage verwinkelt ist und die Causa Jens Maier trotz offenkundig
       verfassungsfeindlicher Äußerungen sicherlich kein einfacher Fall“ sei.
       „Insgesamt sprechen aber bessere Gründe dafür, dass eine
       richterdienstrechtliche Reaktion möglich ist und die Justizministerin nicht
       zur Handlungsunfähigkeit verdammt ist“.
       
       Die Dresdner Rechtsanwältin Kati Lang, Mitherausgeberin des aktuellen
       Reports „Recht gegen rechts“, schreibt in einem Twitter-Thread, es gebe
       „gewichtige Argumente“ für eine Zuständigkeit des sächsischen
       Justizministeriums in dem Fall, daneben sei auch der sächsische Landtag
       „zum Handeln aufgefordert“. Ein Disziplinarverfahren der Justiz und eine
       Richteranklage des Parlaments könnten parallel funktionieren. Lang warf den
       demokratischen Parteien im sächsischen Landtag als auch der grünen
       Landesjustizministerin „politische Verantwortungslosigkeit“ vor, diese
       würden damit „den Rechten Tür und Tor öffnen“.
       
       Auch Zentralratspräsident Schuster sagte, es wäre „nach meinem laienhaften
       Verständnis eine Aberkennung der Befähigung zum Richter, eine Entlassung
       oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde genauer zu prüfen und gegebenenfalls
       schnellstmöglich umzusetzen“. Ob im konkreten Fall Maier auch eine Änderung
       des Abgeordnetengesetzes im Bund – diese war von der sächsischen
       Justizministerin ins Gespräch gebracht worden – zielführend wäre, wollte er
       nicht beurteilen. Aber: „Auf jeden Fall scheinen die gesetzlichen
       Regelungen für die Voraussetzungen zur Befähigung bzw. Aberkennung zum
       Richteramt nicht ausreichend konkret genug zu sein und müssten vielleicht
       geschärft werden.“
       
       Die Auseinandersetzung um AfD-Richter Maier illustriert, wie kompliziert es
       im Einzelfall ist, Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst
       zu entfernen, wie es Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Januar
       angekündigt hatte. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte der
       Regierung Anfang Februar mit einer neuen Studie Argumente geliefert.
       Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts, erläuterte
       darin, warum der Rechtsstaat disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen
       müsse, wenn Beamt:innen für die AfD eintreten und so deren rassistische
       und rechtsextreme Positionen unterstützen.
       
       8 Feb 2022
       
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