# taz.de -- Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof: Verschlusssache Wolfsjagd
       
       > Die Grünen wollen wissen, wie viele Wölfe in Niedersachsen auf der
       > Abschussliste stehen. Der Umweltminister verweigert die Auskunft. Zu
       > Recht?
       
 (IMG) Bild: Diese drei Wölfe leben bereits nicht mehr in freier Wildbahn: Foto aus dem Erlebnispark Tripsdrill
       
       Bückeburg taz | Es sind nur ganz wenige Passagen aus Facebook-Posts, die an
       diesem Mittwoch vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof zitiert werden.
       Und doch bekommt man sofort eine Ahnung, welche Tonart da so gepflegt wird
       – von Leuten, die glauben, sie würden Wölfe verteidigen.
       
       „Gestern waren wir sehr erfolgreich und haben zwei Jäger im Wald gestellt.
       Die Tatsache, dass es schon Dunkel war, hat unserer Argumentation sehr
       geholfen“ heißt es sinngemäß in einem Post. „Wehe dem, der diese Fähe
       geschossen hat“ in einem anderen. Und in einem dritten Beitrag fantasiert
       der Urheber, wie er an einem Unfallauto vorbeikommt und fröhlich pfeifend
       weiterfährt statt zu helfen, nachdem er gesehen hat, dass Niedersachsens
       Umweltminister Olaf Lies (SPD) der Verletzte ist.
       
       Wer gelegentlich mit sozialen Netzwerken, vor allem Facebook (jetzt: Meta),
       zu tun hat, kennt diese Tonart: die wutschäumende, selbstgerechte Empörung,
       die sich hochschaukelt, überschlägt und übertrumpft bis zur Gewaltfantasie.
       Es gibt sie nicht nur beim Thema Wolf, sondern eigentlich bei jedem Thema,
       das zur Polarisierung taugt.
       
       Aber ist das nun schon Grund genug, bestimmte Informationen gar nicht mehr
       öffentlich zugänglich zu machen und politische Debatten mit angezogener
       Handbremse zu führen? Das ist nur eine der Fragen, der sich der
       Niedersächsische Staatsgerichtshof in dieser Verhandlung widmen musste.
       
       ## Die Landesregierung verweigert jede Auskunft
       
       Die Vorgeschichte: Im Februar 2021 stellten die Grünen eine kleine Anfrage,
       in der sie um Auskunft baten, wie viele Abschussgenehmigungen für Wölfe in
       Niedersachsen erteilt wurden und auf welcher Grundlage dies jeweils
       geschah.
       
       Die Landesregierung verweigerte diese Auskunft jedoch und zwar mit dem
       Hinweis, dass durch diese Informationen das grundgesetzlich verbriefte
       Recht auf informationelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit
       Dritter gefährdet wäre.
       
       Sie verweist neben den schon erwähnten Beiträgen in sozialen Netzwerken
       auch auf andere Vorkommnisse wie in Brand gesteckte oder beschossene
       Hochsitze, Fallen im Wald und persönliche Beleidigungen und Bedrohungen von
       Jagdpächtern.
       
       Nun ja, sagt Helge Limburg (Grüne), der als Prozessbevollmächtigter seine
       beiden Kollegen Ex-Landwirtschaftsminister Christian Meyer und die
       Abgeordnete Imke Byl vertritt, niemand bezweifle, dass diese Auswüchse gar
       nicht gingen und dass man gegen so etwas auch strikt vorgehen müsse.
       
       Aber deshalb könne man ja das Frage- und Informationsrecht von Abgeordneten
       nicht einschränken, zumal diese gar nicht nach konkreten Namen gefragt
       hätten, sondern ausschließlich nach den Gebieten, die – wie die Reviere der
       Wölfe auch – nun nicht eben klein seien.
       
       ## An der Begründung gibt es Zweifel
       
       Trotzdem, so hält Staatssekretär Frank Doods für das Umweltministerium
       dagegen, erlaubten auch diese Informationen Rückschlüsse darauf, welche
       Weidetierhalter für die Meldung von Rissen verantwortlich seien und welche
       Kreisjägerschaft die „Entnahme“ des Wolfes koordiniere.
       
       Zumal die Wolfsliebhaber oft über eine gute Vernetzung und entsprechende
       Ortskenntnis verfügten – und dann eben doch sehr schnell bei dem
       Jagdpächter vor der Tür stehen könnten, der mit dem Abschuss beauftragt
       ist.
       
       Das sind nun allerdings Fragen, bei denen die Richter es durchaus genauer
       wissen wollen: Wie viele weitere, zusätzliche Informationen benötigt man,
       um sich zusammenreimen zu können, welcher Jagdpächter zuständig ist? Und
       warum hat die Landesregierung überhaupt kein Problem damit, all diese
       kritischen Informationen freizugeben, wenn der Abschuss erfolgt ist? Sind
       die Jäger dann tatsächlich schlagartig nicht mehr gefährdet?
       
       Das muss Doods einräumen, leuchtet vielleicht nicht sofort ein, sei aber
       bisher die Erfahrung gewesen: Die Wolfsliebhaber seien vor allem darauf
       aus, Abschüsse zu verhindern, verabredeten sich zu Störaktionen und
       Waldspaziergängen und sprächen auch bei solchen Gelegenheiten ihre
       Drohungen aus.
       
       Dann müsste sich die Landesregierung aber unter Umständen noch einmal genau
       überlegen, ob sie hier tatsächlich die Rechte Dritter beschütze oder
       vielmehr die ungestörte Durchführung, bemerkt Gerichtspräsident Thomas
       Smollich mahnend.
       
       Die Grünen halten diese Gefährdungslage ohnehin für vorgeschoben: „Es geht
       doch wohl im Wesentlichen darum, diese [1][Abschussgenehmigungen geheim zu
       halten, damit niemand mehr dagegen klagen kann]“, sagt Christian Meyer am
       Rande des Verfahrens.
       
       ## Gegen geheime Genehmigungen kann man nicht klagen
       
       Er und seine Fraktionskollegen ärgern sich auch über das Vorgehen des
       Ministeriums. Zum einen hätte man nicht einmal versucht, sich zu
       verständigen, ob nicht vielleicht zumindest eine teilweise Auskunft möglich
       sei – obwohl das bei anderen Anfragen übliche Praxis ist. Dann hätte man ja
       noch einmal darüber reden können, welche Informationen tatsächlich zu
       sensibel für die Öffentlichkeit seien.
       
       Zum anderen hat der Minister dann auch noch eine vertrauliche Unterrichtung
       im Ausschuss angesetzt, statt erst einmal die Anfrage zu beantworten. Das
       ärgert die Oppositionspolitiker vor allem deshalb, weil die Informationen,
       die dort gegeben wurden, für sie [2][in der öffentlichen Debatte] dann
       praktisch verbrannt sind.
       
       „Da kamen am nächsten Tag dann Presseanfragen zu dem Thema und ich konnte
       nichts dazu sagen, weil alles vertraulich war“, ärgert sich Meyer, „nicht
       mal so banale Dinge wie ob es tatsächlich acht Abschussgenehmigungen waren,
       durfte ich noch beantworten.“
       
       Ob es sich die Landesregierung damit tatsächlich zu leicht gemacht hat und
       der Opposition Informationen vorenthalten hat, die sie hätte mitteilen
       müssen, verkündet der Staatsgerichtshof am 8. Februar.
       
       3 Dec 2021
       
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 (DIR) Nadine Conti
       
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