# taz.de -- Urteil zu Infos über Wolfsabschüsse: Geheimhaltung geht nur teilweise
       
       > Die niedersächsische Landesregierung muss mehr Informationen über die
       > Wolfsjagd herausrücken. Das ist ein Teilerfolg für die Grünen.
       
 (IMG) Bild: Für manche Freund, für andere Feind: der Wolf in Niedersachsen
       
       Hannover taz | Am Ende beeilen sich natürlich beide Seiten zu versichern,
       dass sie sich durch den Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg
       voll bestätigt fühlen. [1][Geklagt hatten dort die Grünen], die sich durch
       die rigide Geheimhaltungspolitik der Landesregierung bei den
       Wolfsabschüssen in ihren Grundrechten als Abgeordnete verletzt sahen.
       
       Wurden sie auch, sagt der Staatsgerichtshof, zumindest teilweise. Die
       Landesregierung sei mit ihrer Auskunftsverweigerung zu weit gegangen. Zwar
       habe sie vollkommen zu Recht alle Informationen verweigert, die
       Rückschlüsse darauf zulassen, welcher Weidetierhalter, Jäger oder sonstiger
       Behördenmitarbeiter mit einer bestimmten Abschussgenehmigung in Verbindung
       stehen.
       
       Man müsse diese Menschen vor den Bedrohungen durch selbst ernannte
       Wolfsfreunde schützen, hatte das Umweltministerium stets argumentiert. Und
       das sah auch das Gericht so, das sich ausgiebig mit der munter vor sich hin
       eskalierenden Debatte in den sozialen Netzwerken befasste. Zumindest in
       diesem Punkt darf sich Umweltminister Olaf Lies (SPD) also bestätigt
       fühlen.
       
       Die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen, ihr Datum und ihre Begründung hätte
       Lies allerdings durchaus mitteilen können, rügte das Gericht „Mehr wollten
       wir ja auch nie“, sagt Christian Meyer (Grüne). „Es geht uns ja nicht um
       den Namen des Jägers oder der Jägerin. Sondern darum, überprüfen zu können,
       ob die Ausnahmegenehmigung gerechtfertigt ist.“
       
       ## Ausnahmegenehmigungen bisher kaum überprüfbar
       
       Damit ist der grüne Ex-Landwirtschaftsminister wieder beim Knackpunkt, der
       in diesem Gerichtsverfahren aber ein Randaspekt blieb: Ist Niedersachsen
       zu schnell und zu leicht bei der Hand mit diesen Abschussgenehmigungen?
       
       Wegen dieser Kernfrage laufen Umweltorganisationen schon länger Sturm. Und
       es laufen noch eine ganze Reihe weiterer juristischer Verfahren auf
       unterschiedlichen Ebenen.
       
       Vor dem Oberverwaltungsgericht [2][klagen gerade der Nabu Niedersachsen
       mit] Unterstützung des WWF Deutschland und des Freundeskreises freilebender
       Wölfe gegen die niedersächsische Wolfsverordnung. Gegen die jüngsten
       Abschüsse im Amt Neuhaus (Landkreis Lüneburg) hat Peta Strafanzeige
       erstattet.
       
       Die EU-Kommission hat schon [3][vor einiger Zeit ein Pilotverfahren gegen
       Deutschland] eingeleitet. Dabei steht Niedersachsen besonders im Fokus,
       weil fünf der insgesamt acht Wolfsabschüsse zwischen 2000 und 2021 hier
       erfolgten – obwohl in Sachsen und Brandenburg mehr Wölfe heimisch sind.
       
       ## Geheimhaltung gilt auch nicht immer
       
       Darum, argwöhnen viele Tierschützer, ging es bei der rigiden
       Geheimhaltungspolitik nämlich eigentlich: zu verhindern, dass gegen die
       Abschussgenehmigungen geklagt wird, bevor sie vollzogen werden. Gerade erst
       hat der Nabu in Bayern dafür gesorgt, dass eine Abschussgenehmigung
       gerichtlich kassiert wurde. In Niedersachsen war das bisher kaum möglich.
       
       Das Verhalten des Umweltministers sei auch ziemlich widersprüchlich, sagt
       Meyer. Sobald der Abschuss erfolgt sei, habe das Ministerium nämlich
       überhaupt keine Probleme mehr damit, alle möglichen Informationen
       herauszurücken. Als ob die fanatischen Wolfsfreunde dann schlagartig das
       Interesse verlieren und niemanden mehr beschimpfen und belästigen würden.
       
       Für Kopfschütteln hatte in diesem Zusammenhang auch gesorgt, dass im
       Landkreis Cuxhaven örtliche CDU-Abgeordnete der Lokalzeitung ganz stolz
       eine Abschussgenehmigung präsentierten – offenbar hatte ihnen das
       Ministerium nicht mitgeteilt, dass die eigentlich geheim ist.
       
       ## Forschung zur Wirkung fehlt
       
       In den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz ging es nach mehreren
       dramatischen Nutztierrissen hoch her – zum ersten Mal hat die zuständige
       Behörde hier eine Abschussgenehmigung erteilt, in der kein konkretes Tier
       benannt ist.
       
       Das hatte bei den anderen Abschüssen immer wieder für Diskussionen um
       „Fehlabschüsse“ gesorgt, weil es kaum möglich ist, den einen Problemwolf
       sicher zu identifizieren und abzuschießen. Das Ministerium hatte immer
       wieder darauf verwiesen, dass es rechtlich auch möglich sei, ein anderes
       Tier des Rudels zu schießen. Auch das ist ein Punkt, an dem viele
       Tierschützer zweifeln.
       
       Die Abschussdebatten aber auch verdeckten das, was eigentlich wichtiger
       wäre, erklärt der grüne Wolfsexperte Christian Meyer: Mehr Investitionen in
       Herdenschutzmaßnahmen und ein besseres Wolfsmonitoring.
       
       Wenn beispielsweise mehr Wölfe mit Peilsendern bestückt würden, könnte man
       ihr Jagd-, Revier- und Ausweichverhalten endlich einmal realistisch
       betrachten – statt sich gegenseitig mit wissenschaftlich nicht erwiesenen
       Behauptungen darüber zu behelligen, wie die Abschüsse wirken oder nicht
       wirken.
       
       10 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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