# taz.de -- Justizskandal im Wahlkampf: Laschets autokratische Züge
       
       > Um seinen SPD-Konkurrenten Scholz zu beschädigen, missbraucht der
       > Unionskandidat das Ansehen des Rechtsstaats. So jemand sollte nicht
       > Kanzler werden.
       
 (IMG) Bild: Den Eid schon jetzt gebrochen: Unionskandidat Laschet (hier im Triell mit Konkurrent Scholz)
       
       Dieser Justizskandal ist beispiellos: Mitten im Wahlkampf veranstaltet die
       Staatsanwaltschaft in Osnabrück eine [1][„Razzia“ im Justiz- und im
       Finanzministerium] und erzeugt dabei vorsätzlich den Eindruck, „die
       Leitung“ würde Geldwäsche tolerieren. Damit war vor allem Olaf Scholz
       gemeint, Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat. Schon das ist
       ungeheuerlich.
       
       Noch erschreckender ist, dass CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet diesen
       Justizskandal im [2][Triell] genutzt hat, um seinen Konkurrenten Olaf
       Scholz zu desavouieren. Mehrmals betonte Laschet, dass das
       Finanzministerium „durchsucht“ worden wäre, um den Eindruck zu erwecken:
       Unter der Leitung von Olaf Scholz spielen sich kriminelle Machenschaften
       ab.
       
       Wahrscheinlich war es keine koordinierte Verschwörung, die von der
       Staatsanwaltschaft Osnabrück über die CDU-Justizministerin in Niedersachsen
       bis zum Wahlkampfteam von Laschet gereicht hätte. Stattdessen hat jede
       Ebene auf eigene Art versagt. Das Resultat ist dennoch desaströs: Die Union
       nutzt die Macht und das Ansehen des Rechtsstaats aus, um dem
       Hauptkonkurrenten zu schaden und ihren Kandidaten ins Amt zu hieven. Dieses
       Vorgehen kennt man nur von Autokraten.
       
       Die Konservativen wissen genau, dass das eigentliche Thema so kompliziert
       ist, dass viele BürgerInnen den Überblick verlieren. Daher eine kurze
       Zusammenfassung: 2018 wollte ein Bankkunde mehr als 1 Million Euro nach
       Afrika überweisen, aber seine niedersächsische Bank hatte den Verdacht,
       dass damit Waffen- und Drogenhandel sowie Terrorismus finanziert werden
       sollten.
       
       ## Eid schon jetzt gebrochen
       
       Also meldete sie den Vorfall an die [3][Finance Intelligence Unit] (FIU),
       die zum Zoll gehört, in Köln ansässig ist und Geldwäsche kontrollieren
       soll. Dort versandete die Meldung dann, und die Bank konnte die Überweisung
       nicht aufhalten. Seit 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die FIU,
       weil sie Strafvereitelung im Amt vermutet. Das Finanzministerium hatte
       damit nichts zu tun, denn die FIU agiert unabhängig.
       
       Allerdings nutzt die Behörde Computerprogramme, um die Anzeigen zu
       bewältigen: Derzeit gehen jährlich 150.000 Verdachtsfälle ein – die FIU hat
       aber nur etwa 500 Mitarbeiter. Die Staatsanwälte wollten daher klären, ob
       die Computerprogramme dazu führen, dass eklatante Verdachtsfälle
       durchrutschen. Hier kommt das Finanzministerium ins Spiel, weil es für die
       IT-Struktur der FIU zuständig ist. So weit, so gut.
       
       Doch nun wird es merkwürdig. Justiz- und Finanzministerium waren nämlich
       bereit zu kooperieren, man bat nur um ein förmliches Ersuchen. Doch die
       Staatsanwälte schickten keinen Brief, sondern erschienen zu einer
       polizeilichen Durchsuchung. Diese „Razzia“ war so überflüssig wie
       ungewöhnlich.
       
       Noch verdächtiger ist die Presseerklärung. Wie gesagt: Es ging um mögliche
       Schwächen der Computerprogramme. Schuldige wurden nicht gesucht. Doch die
       Staatsanwälte ließen missverständlich verlauten, sie wollten ermitteln, „ob
       und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der
       Ministerien … in Entscheidungen der FIU eingebunden waren“. Subtext war:
       Scholz ist schuld, dass in Afrika Drogengeld ankommt.
       
       Es ist extrem unwahrscheinlich, dass diese Formulierungsfehler ein Versehen
       waren. Alles spricht für Vorsatz – zumal sich die Staatsanwaltschaft nicht
       entschuldigt hat. Die BürgerInnen müssen sich darauf verlassen können, dass
       Staatsanwälte sauber und neutral ermitteln. Dieses oberste Rechtsprinzip
       wurde in Osnabrück erkennbar verletzt. Im Triell hätte Laschet daher
       unbedingt darauf verzichten müssen, die „Razzia“ für seinen Wahlkampf zu
       nutzen. Es geschah das Gegenteil.
       
       Jeder Kanzler schwört einen Eid, in dem es heißt, „Ich schwöre, dass ich …
       das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes … verteidigen … werde.“ Diesen
       Eid hat Laschet schon jetzt gebrochen. Eigentlich darf er nicht mehr
       Kanzler werden.
       
       17 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Durchsuchung-von-Bundesministerien/!5799891
 (DIR) [2] https://www.youtube.com/watch?v=vUOR5y5ldDo
 (DIR) [3] https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Herrmann
       
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