# taz.de -- SPD-Kandidat und Cum-Ex-Skandal: Olaf Scholz und die Steuermillionen
       
       > Das Finanzamt Hamburg ließ Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Holt
       > der Skandal den Ex-Bürgermeister noch ein?
       
 (IMG) Bild: Muss nach der Bundestagswahl wiederkommen: Olaf Scholz vor dem Hamburger U-Ausschuss
       
       Mitten im Wahlkampf ist der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz mit zwei
       Untersuchungsausschüssen konfrontiert. Der eine untersucht seine
       Verantwortung beim Wirecard-Bilanzskandal, der andere seine Rolle beim
       [1][Steuerdiebstahl der Hamburger Privatbank MM Warburg]. Dabei geht es
       darum, ob Scholz als damaliger Hamburger Bürgermeister Einfluss auf das
       Finanzamt genommen hat, um die Warburg-Bank zu schonen. Es ging um eine
       Forderung von 47 Millionen Euro, die das Finanzamt damals verjähren ließ.
       
       Bei dem Geld handelte es sich um Kapitalertragsteuer aus einem sogenannten
       Cum-Ex-Geschäft. Im Zuge dessen hat das Finanzamt der Bank Steuern
       erstattet, die die Bank aber nie bezahlt hatte. Mit Cum-Ex-Geschäften
       [2][ist der deutsche Fiskus Schätzungen zufolge um 10 Milliarden Euro
       geprellt worden]. Dabei wurden Aktien um den Dividendenstichtag herum mit
       und ohne Dividende hin und her gehandelt, so dass am Ende schwer
       nachvollziehbar war, wer Kapitalertragsteuer bezahlen musste.
       
       Der [3][Hamburger Ausschuss] muss nun die Rolle der Finanzverwaltung in dem
       Verwirrspiel der Banker und Juristen klären: Hat sie sich einfach nur ins
       Bockshorn jagen lassen – oder ist sie vom damaligen Bürgermeister Scholz
       und dessen Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) dahingehend beeinflusst
       worden, die Steuerrückforderungen verjähren zu lassen?
       
       Die vom Ausschuss bisher befragten Beamten des Finanzamtes und der
       Finanzbehörde, also des Ministeriums, beantworteten die zweite Frage mit
       Nein. Der Verlauf der Ereignisse lässt aber die Vermutung zu, dass die
       Beamten zwar keinen Anweisungen, aber doch Hinweisen aus dem Senat folgten.
       
       ## Verdächtige Gedächtnislücken
       
       Scholz hat das von Anfang an abgestritten. Das ging so weit, dass die
       Senatskanzlei auf Anfrage verneinte, dass sich Scholz mit Christian
       Olearius, einem der Eigentümer der Bank, getroffen habe. Dabei förderten
       die Tagebücher des Bankers zutage, dass Olearius drei Mal von Scholz in
       dessen Amtszimmer empfangen wurde. Scholz wollte sich vor dem Ausschuss an
       den Inhalt dieser Gespräche nicht erinnern. Dabei fielen sie zeitlich mit
       wichtigen Sitzungen zum Thema „Steuern zurückfordern oder nicht?“ zusammen.
       
       Bei den ersten beiden Treffen ging es um die Rückforderung der 47
       Millionen, die 2016 zu verjähren drohte. Im September schildert Olearius
       dem Tagebuch zufolge die miserable wirtschaftliche Lage der Bank. Scholz
       habe nichts versprochen, Olearius auch nichts gefordert. Im Oktober
       berichtet Olearius noch mal den Sachstand. Die Reaktion des Bürgermeisters
       glaubt er so auslegen zu können, „dass wir uns keine Sorgen zu machen
       brauchen“.
       
       Scholz sagt: „Ich habe mich vor und nach den Gesprächen aus den
       Steuerangelegenheiten bei der [4][Warburg-Bank] herausgehalten.“ Die Frage
       ist, ob das stimmt.
       
       Am 9. November morgens telefoniert er auf eigenen Wunsch mit Olearius. An
       diesem Tag schickt Olearius ein Schreiben an die für ihn zuständige
       Sachgebietsleiterin im Finanzamt in Kopie an Tschentscher. Dieser zeichnet
       das Schreiben, in dem die Bank ihre Rechtsposition schildert, in Grün ab
       „mit der Bitte um Informationen zum Sachstand“.
       
       ## Einen Auftritt hat Scholz noch vor dem Ausschuss
       
       Allein der Umstand, dass der Senator informiert werden wolle, könne schon
       einer Aufforderung gleichkommen, sagte der Grünen-Abgeordnete Till Steffen,
       Scholz’ ehemaliger Justizsenator im Ausschuss. Jedenfalls fanden die
       Beamten des Finanzamts für Großunternehmen und der Finanzbehörde im
       gleichen Zeitraum zu einer Entscheidung. Nachdem die Sachgebietsleiterin
       die Chancen, mit einer Rückforderung vor Gericht durchzukommen, zunächst in
       einer längeren Ausarbeitung mit mindestens fifty-fifty taxiert hatte, fiel
       am 17. November einstimmig die Entscheidung, nicht zurückzufordern.
       
       Ein Aspekt, der den Aussagen zufolge dabei eine Rolle spielt, war die
       Gefahr, in Amtshaftung genommen zu werden, falls die Bank wegen der
       Steuerforderung pleitegehen sollte. Diese Gefahr hatten die Eigentümer der
       Bank allerdings schon im April mit dem Versprechen, mögliche Schulden zu
       übernehmen, gebannt.
       
       Der zweite Aspekt war die Unsicherheit über den Sachverhalt. Es habe nicht
       nachverfolgt werden können, wer welche Aktien wann an wen verkauft habe,
       argumentierten die Beamtinnen in leitenden Funktionen, bis hin zur Chefin
       der Steuerverwaltung. Die an dem Fall arbeitenden Betriebsprüfer fanden, es
       reiche schon, dass MM Warburg nicht nachweisen könne, die Steuer bezahlt zu
       haben. Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits die ersten Urteile zur
       Strafbarkeit solcher Cum-Ex-Praktiken vor.
       
       Im Jahr darauf gab es noch einmal das gleiche Spiel, obwohl das
       Bundesfinanzministerium die Hamburger gleich zu Jahresanfang anwies, das
       jetzt in die Verjährung laufende Geld einzutreiben. Bei den Hamburgern kam
       das gar nicht gut an. Solche Weisungen seien extrem selten und außerdem
       noch an die dritte Hierarchie-Ebene gerichtet gewesen, sagte Angela
       Nottelmann, die damalige Chefin der Steuerverwaltung. „Ich habe dem BMF
       einen Hinweis auf die Kleiderordnung gegeben, das hat auch gewirkt.“
       
       Nottelmann zufolge erklärten sich die Hamburger bereit, die Weisung
       umzusetzen, wollten darüber aber noch mal mit dem Bund sprechen. Derartige
       Weisungen sind sehr selten. Die Hamburger hatten Redebedarf. Eine knappe
       Woche vor dem entsprechenden Termin Mitte November in Berlin besuchte
       Olearius noch einmal den Bürgermeister, um für seinen Standpunkt zu werben.
       Bei dem Treffen der Hamburger und Berliner Steuerexperten soll es dann
       recht lebhaft zugegangen sein. Am Ende fügten sich die Hamburger und
       forderten die 43 Millionen Euro zurück.
       
       Scholz wird noch einmal vor dem Untersuchungsausschuss erscheinen müssen,
       um im Lichte neuer Erkenntnisse ein weiteres Mal befragt werden zu können –
       aber erst nach der Bundestagswahl.
       
       8 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /SPD-Kanzlerkandidat-sagt-im-Cum-Ex-Ausschuss-aus/!5769127
 (DIR) [2] /BGH-Urteil-zu-Cum-Ex-Geschaeften/!5785995
 (DIR) [3] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/
 (DIR) [4] https://www.mmwarburg.de/de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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