# taz.de -- Ermittlungen zu Hanau-Anschlag: Tödliche Falle
       
       > Nach dem Hanau-Anschlag wurde geprüft, ob ein versperrter Notausgang
       > Menschenleben kostete. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt.
       
 (IMG) Bild: Ein Polizist in der Nähe eines Tatorts des Hanau-Anschlags im Februar 2020
       
       Hanau/Berlin taz | Es war eine tödliche Falle. Als am [1][19. Februar 2020]
       der Attentäter von Hanau die Arena Bar betrat, gab es für die Anwesenden
       keinen Weg nach draußen. Der Eingang war durch den Schützen blockiert, der
       Notausgang schien verschlossen.
       
       Dann fielen die Schüsse. Am Ende starben in der Bar zwei Menschen, im
       benachbarten Kiosk drei. [2][Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi. Gökhan
       Gültekin, Mercedes Kerpacz und Ferhat Unvar]. Zuvor schon hatte der
       Attentäter vier weitere Menschen in Hanau getötet.
       
       Zwei Überlebende und drei Angehörige eines in der Arena Bar Getöteten
       stellten anschließend [3][Anzeige wegen fahrlässiger Tötung]: Der
       verschlossene Notausgang habe eine Flucht verhindert und so Menschenleben
       gekostet. Die Staatsanwaltschaft Hanau prüfte zuletzt diesen Vorwurf – und
       stellte die Ermittlungen nun ein.
       
       Ein „strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“ der Barbetreiber sei „nach
       umfangreichen Ermittlungen nicht festgestellt“ worden, heißt es in einer
       40-seitigen Erklärung, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. So sei weder
       sicher, ob der Notausgang tatsächlich verschlossen war, noch ob die
       Getöteten tatsächlich die Chance hatten, zum Ausgang zu gelangen und sich
       zu retten.
       
       ## Polizeiprotokoll notiert verschlossenen Notausgang
       
       Ein Polizeibeamter hatte nach dem Anschlag dagegen in einem Protokoll
       festgehalten, dass die Notausgangtür „bei der Tatortaufnahme verschlossen“
       war. Auch in einem Polizeivideo war zu sehen, wie ein Beamter versuchte,
       die Tür zu öffnen – was nicht gelang. Zudem hatten mehrere Stammgäste der
       Arena Bar in Vernehmungen angegeben, dass der Notausgang seit Jahren fast
       immer verschlossen gewesen sei – und dies auch alle gewusst hätten. Einige
       behaupteten, dies sei im Einvernahme mit der Polizei geschehen, um
       Fluchtversuche bei Drogenrazzien zu verhindern.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte darauf Gewerbeakten und Bauunterlagen
       gesichtet und mehrere Zeugen noch einmal vernommen. Die Aussagen, ob der
       Notausgang wirklich verschlossen war, seien dabei widersprüchlich gewesen,
       so die Behörde nun. So hätten Angestellte und andere Besucher angegeben,
       die Tür sei durchaus gelegentlich oder dauerhaft offen gewesen.
       
       Der Barbetreiber habe erklärt, dass die Tür manchmal klemme und diese vor
       Polizeibeamten mit kräftigem Anlehnen auch geöffnet bekommen. Es sei damit
       „nicht mit letzter Gewissheit geklärt“, ob die Tür in der Tatnacht
       verschlossen war oder nicht, so die Staatsanwaltschaft.
       
       ## Hätten die Flüchtenden den Notausgang erreichen können?
       
       Zudem gebe es Zweifel, ob die Erschossenen den Notausgang überhaupt hätten
       erreichen können, da dieser nahe des Bareingangs gelegen habe. Die
       Flüchtenden hätten also direkt am eintretenden Täter vorbei gemusst. Die
       meisten Anwesenden seien aber vielmehr in den hinteren Teil der Bar
       geflüchtet, als die ersten Schüssen fielen, „weg von der Gefahrenquelle“.
       Dort hätten einige, erfolglos, versucht in einen versperrten Lagerraum zu
       gelangen.
       
       Ohnehin hätten den Anwesenden nur fünf bis sechs Sekunden zur Flucht zur
       Verfügung gestanden, so die Staatsanwaltschaft. Es könne damit auch hier
       „nicht mit der erforderlichen Sicherheit“ davon ausgegangen werden, dass
       den beiden in der Arena Bar Erschossenen über den Notausgang die Flucht
       gelungen wäre. Diese Annahme sei „lediglich hypothetischer Natur“.
       
       Die Betreiber treffe auch keine Schuld, so die Staatsanwaltschaft. Denn das
       Bauamt habe der Bar keine baurechtlichen Mängel attestiert. Zudem gebe es
       keine Belege, dass die Polizei tatsächlich angeordnet habe, dass der
       Notausgang verschlossen sein solle. Auch der Barbetreiber habe solche
       Absprachen bestritten. Die Polizei hatte dies ebenfalls dementiert: Solch
       eine Weisung würde „niemals“ ergehen.
       
       ## „Keiner will Verantwortung übernehmen“
       
       Schon zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Hanauer
       Polizei abgelehnt, deren Notruf in der Tatnacht kaum zu erreichen war. Ein
       strafrechtlich relevantes Fehlverhalten sei auch hier nicht zu erkennen,
       [4][teilte die Behörde im Juli mit]. Opferangehörige und
       Unterstützer:innen hatten die Entscheidung kritisiert. „Hier will mal
       wieder keiner die Verantwortung übernehmen“, erklärte Niculecsu Păun, Vater
       des erschossenen Vili Viorel Păun.
       
       27 Aug 2021
       
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