# taz.de -- BGH-Urteil zu Facebook: Auch Hetzer:innen haben Rechte
       
       > Facebook muss Betroffene vor der Sperrung ihres Kontos anhören. Das ist
       > richtig. Soviel Fairness muss sein.
       
 (IMG) Bild: Muss jetzt vor dem Löschen anhören: das soziale Netzwerk Facebook
       
       KARLSRUHE taz | Darf ein privates Unternehmen bestimmen, wann im Internet
       die Meinungsfreiheit endet? Viele Bürger:innen empfinden hier ein großes
       Unbehagen. Immerhin sind soziale Netzwerk wie Facebook wichtige
       gesellschaftliche Foren. Und es trifft viele Nutzer:innen hart, wenn sie
       als Sanktion für eine echte oder vermeintliche Hassbotschaft wochenlang
       nichts mehr posten und kommentieren dürfen.
       
       Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dieser jahrelangen Diskussion am
       Donnerstag wichtige Pflöcke eingeschlagen, aber auch manches offen
       gelassen. Es handelt sich also um das erste, aber sicher nicht das letzte
       BGH-Grundsatzurteil zu Facebook-Sanktionen.
       
       Der BGH hat nun geklärt, dass Facebook beim Vorgehen gegen
       [1][Hassbotschaften] strenger sein darf als das Strafgesetzbuch, aber offen
       gelassen, wo die genaue Grenze liegt. Vor allem aber hat der BGH von
       Facebook eine bessere Kommunikation mit den Betroffenen von Sanktionen
       verlangt.
       
       Dass das Netzwerk nun vor einer Sperrung des Facebook-Kontos Chance zur
       Widerrede geben muss, ist sinnvoll. Wenn es um Grundrechte geht, müssen die
       Betroffenen ihre Sichtweise darstellen können.
       
       ## Sanktionen im Vorfeld der Strafbarkeit
       
       Gerade weil bei [2][Facebook] schon im Vorfeld der Strafbarkeit Sanktionen
       drohen, ist die Abgrenzung zwischen dem Erlaubten und der verbotenen
       Hassrede besonders schwierig. Wer sich falsch interpretiert oder bewertet
       fühlt, sollte zumindest Gegenargumente vorbringen können. Die
       Mitarbeiter:innen, die bei Facebook solche Entscheidungen treffen, haben
       sehr wenig Zeit und beispielsweise für Ironie und Sarkasmus oft wenig
       Verständnis. Auch der Kontext einer Äußerung wird sicher häufig falsch
       eingeschätzt.
       
       Die zusätzlichen Verfahrensanforderungen bremsen zwar auch Facebooks
       Sperr-Eifer. Aber das muss nicht verkehrt sein. Facebook sollte es als
       Impuls verstehen, sich auf die Sanktion von besonders üblen Hasstiraden zu
       beschränken. Auch wenn zur Zeit überwiegend Rechtsextremist:innen und
       Verschwörungserzähler:innen gelöscht und gesperrt werden: Die
       Meinungsfreiheit ist doch ein Wert an sich. Sie sollte nur beschränkt
       werden, wenn es unbedingt sein muss.
       
       Allerdings sollte Facebook seine internen Regeln schnell an die
       BGH-Vorgaben anpassen, damit das Netzwerk bald auch wieder gegen
       nicht-strafbare Hassrede vorgehen kann. Denn es dürfte der Meinungsfreiheit
       sogar nutzen, wenn Facebook besonders schlimme Hetzer:innen
       sanktioniert.
       
       Schließlich hält eine aggressive, abfällige Sprache viele Nutzer:innen
       davon ab, sich an Diskussionen überhaupt zu beteiligen. Die schlimmsten
       Gegner:innen eines freien gesellschaftlichen Diskurses sind eben nicht
       die Behörden und auch nicht die sozialen Netzwerke, es sind die
       Hetzer:innen, die alles niederhassen und bedrohen, was nicht ihrem Weltbild
       entspricht.
       
       30 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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