# taz.de -- Prozesse nach Protesten auf Kuba: Den eigenen Gesetzen zum Trotz
       
       > Nach den Demonstrationen vom 11. Juli sitzen Minderjährige in Haft. In
       > Sammelprozessen finden Verurteilungen ohne Verteidigung statt.
       
 (IMG) Bild: Heissy Celaya mit dem Porträt ihrer verhafteten Tochter Amanda in Havanna, 21. Juli 2021
       
       Hamburg taz | Für Kubas Außenminister Bruno Rodríguez Parrilla ist Kuba
       einmal wieder Opfer einer internationalen Diskreditierungskampagne. Die
       [1][breiten Proteste] vom 11. Juli waren in seinen Augen keineswegs eine
       „soziale Explosion“. Es seien auch „keine Minderjährigen verhaftet“ worden
       und die Behörden würden „alle rechtlichen Garantien der Gesetze erfüllen“.
       
       Doch genau das scheint nicht in vollem Umfang der Fall zu sein, wie selbst
       die Generalstaatsanwältin der Insel, Yamila Peña, bereits am Samstag
       gegenüber der Presse einräumte. Demnach seien einige wenige Minderjährige
       inhaftiert worden.
       
       Elf sind es laut den Recherchen von [2][Cubalex], einer juristischen
       Beratungsorganisation, die seit 2017 aus Pennsylvania in den USA arbeitet.
       Geleitet wird die in Kuba 2010 gegründete Organisation, die Ende 2016 nach
       der Beschlagnahme von Computern und Akten in Havanna in die USA emigrierte,
       von Laritza Diversent. „Unter den elf Fällen von Minderjährigen, die
       unseren Recherchen zufolge von den kubanischen Sicherheitskräften
       festgenommen wurden, sind zwei 15-Jährige, die auch in Kuba noch nicht
       strafmündig sind.“
       
       Hintergrund ist, dass im kubanischen Strafgesetzbuch die Strafmündigkeit ab
       16 Jahren fixiert ist, wonach rein formell die Verhaftung der neun anderen
       Jugendlichen gesetzlich gedeckt ist. So wie die von Gabriela Zequeira,
       einer 17-Jährigen, die am 22. Juli in einem Sammelprozess zu einer
       Haftstrafe von acht Monaten verurteilt wurde. „Störung der öffentlichen
       Ordnung“ lautete die Anklage gegen die junge Frau, deren Fall [3][die
       britische BBC] publik gemacht hat. Anders als es die kubanischen Gesetze
       vorschreiben, wurde der 17-Jährigen kein juristischer Beistand gewährt.
       
       ## Aufenthaltsort unbekannt
       
       „Kein Einzelfall“, so kritisiert Laritza Diversent, die auf das Beispiel
       des kubanischen Fotografen Anyelo Troya verweist. „Er wurde am 20. Juli
       ebenfalls in einem Sammelprozess zu einer Haftstrafe von einem Jahr
       verurteilt, und auch in diesem Verfahren war kein Anwalt zugegen“,
       kritisiert die Juristin.
       
       Das verstoße gegen kubanische Gesetze. Zudem sei es auch nicht mit dem
       kubanischen Strafgesetzbuch vereinbar, dass Familienangehörige in vielen
       Fällen nicht über den Aufenthaltsort ihrer Angehörigen informiert werden.
       „Wir recherchieren derzeit noch in 36 Fällen, in denen die Familien nicht
       wissen, wo ihre Angehörigen sind. Sie wurden nicht über deren Festnahme
       informiert und erhielten in vielen Fällen auch keine Information auf
       Polizeirevieren oder von Haftanstalten, ob ihre Angehörigen dort
       festgehalten werden“, so Laritza Diversent.
       
       Das erfülle den Tatbestand des gewaltsamen Verschwindenlassens und sie
       weist darauf hin, dass Kuba zu den Unterzeichnern der internationalen
       Konvention gehört, die das gewaltsame Verschwindenlassen ächtet.
       
       Dem widersprach die kubanische Regierung bereits vor einer Woche. „In Kuba
       gibt es keine Verschwundenen“, so Regierungssprecher Humberto López. Und
       Víctor Álvarez Valle vom Innenministerium ergänzte, dass es in Kuba auch
       keine geheimen Gefängnisse gäbe.
       
       ## Havanna ignoriert Strafgesetzbuch
       
       Dem gegenüber stehen die Recherchen von Cubalex, die weitgehend von
       Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights
       Watch bestätigt werden. 707 Festnahmen hat die Rechtsberatungsorganisation
       bisher registriert, 236 davon werden noch überprüft und in 260 Fällen
       wurden die Menschen wieder freigelassen. Meist sind es die
       Familienangehörigen, die sich über ein Notruftelefon bei dem Team um
       Laritza Diversent melden und deren Aussagen aufgenommen werden.
       
       Zudem wird im Internet zu den einzelnen Verhaftungen recherchiert,
       Verbindungen zu anderen Fällen in der gleichen Stadt und zu Anwält*innen
       aufgenommen. So hat die Organisation, die sich über Spenden finanziert,
       auch international auf sich aufmerksam gemacht. Existentiell sind jedoch
       die guten Kontakte auf der Insel und in die kritische Zivilgesellschaft. Zu
       Organisationen wie den [4][Künstlergruppen Movimiento San Isidro] oder 27N,
       von denen mehrere Aktivist*innen wie Luis Manuel Otero Alcántara
       inhaftiert oder unter Hausarrest stehen.
       
       Rein rechtlich, so erklärt Laritza Diversent, sei auch die Verhängung von
       Hausarrest gegenüber Aktivist*innen der Zivilgesellschaft juristisch
       nicht haltbar. „Ein Polizist, der einen daran hindert, die eigene Wohnung
       zu verlassen, ist im kubanischen Strafgesetzbuch nicht vorgesehen. Hier
       wird im rechtsfreien Raum agiert und das seit Monaten“, kritisiert
       Diversent.
       
       Alarmierend sei auch, dass rund um den 11. Juli das Strafgesetzbuch nur
       selektiv angewandt werde. „Wir wissen von keinem Fall, in dem gegen die
       Sicherheitskräfte wegen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung ermittelt
       wird.“
       
       30 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Soziale-Unruhen-in-Kuba/!5784943
 (DIR) [2] https://cubalex.org/
 (DIR) [3] https://www.bbc.com/mundo/noticias-america-latina-57965429
 (DIR) [4] /Kubanischer-Kuenstler-ueber-Proteste/!5781464
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Knut Henkel
       
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