# taz.de -- Prozess wegen Staatsfolter in Syrien: Tonaufnahme dringend gefordert
       
       > Der weltweit erste Prozess gegen einen Ex-Mitarbeiter des syrischen
       > Geheimdienstes ist historisch. Eine offizielle Dokumentation fehlt –
       > bisher.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte Anwar R. im April 2020 vor Gericht in Koblenz
       
       Berlin taz | Der Prozess zu [1][Staatsfolter in Syrien], der seit über
       einem Jahr vor dem Oberlandesgericht in Koblenz läuft, ist der weltweit
       erste – und hat schon deshalb historische Bedeutung. Dennoch gibt es
       weiterhin keine offizielle Dokumentation des Verfahrens. Das will ein
       Zusammenschluss von deutschen und internationalen
       Wissenschaftler:innen und Menschenrechtsorganisationen jetzt ändern.
       
       Am Donnerstag haben sie einen Antrag an das Gericht geschickt, zumindest
       die Schlussphase der Hauptverhandlung des so genannten Al Kahtib-Verfahrens
       aufzuzeichnen. Dazu würden die Plädoyers gehören sowie ein mögliches
       letztes Wort des Angeklagten und die Urteilsverkündung. Das Ziel solcher
       Aufzeichnungen: Das Verfahren für die Nachwelt zugänglich zu machen.
       
       In dem Prozess steht seit April 2020 Anwar R. vor Gericht, ein ehemaliger
       Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes. Er war unter anderem für „Al
       Khatib“ verantwortlich, ein berüchtigtes Foltergefängnis in Damaskus. R.
       ist deshalb wegen 58-fachen Mordes und Folter in mindestens 4.000 Fällen,
       wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt. Anwar R. ist der
       Hauptangeklagte, ein Mitangeklagter ist bereits im Februar verurteilt
       worden – als erster Mitarbeiter des Assad-Regimes weltweit.
       
       In Prozessen vor deutschen Gerichten gibt es in der Regel weder Ton- oder
       Bildaufnahmen noch Wortlautprotokolle. Bei Verfahren von herausragender
       Bedeutung und öffentlichem Interesse können Gerichte jedoch anordnen, sie
       zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken aufzuzeichnen. Diese
       Tonaufnahmen werden dann archiviert und unter bestimmten Bedingungen
       zugänglich gemacht.
       
       ## Mögliche Schlüsselfunktion bei der Aufarbeitung
       
       Das Koblenzer Oberlandesgericht hat dies bereits zweimal abgelehnt.
       Umstritten ist zum einen, ob es sich bei dem Verfahren um eines mit
       herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für Deutschland handelt. Zudem
       befürchtet das Gericht Auswirkungen auf die Zeugenaussagen. Aus Sicht der
       Antragsteller:innen aber rechtfertigt das keine vollständige Ablehnung
       der Tonaufzeichnung.
       
       „Der Auschwitz-Prozess, der Stammheim-Prozess und zahllose internationale
       Strafverfahren zeigen, dass die Dokumentation historischer Strafprozesse,
       auch durch Originalaufnahmen, einen wertvollen Beitrag zur
       außergerichtlichen Aufarbeitung, in der Bildungsarbeit und nicht zuletzt
       für die Forschung leisten können“, sagt Florian Jeßberger, Professor für
       Strafrecht und Juristische Zeitgeschichte an der Berliner
       Humboldt-Universität und einer der 23 Antragsteller. „Diese wichtige
       Funktion können auch die Tonaufnahmen des Syrien-Prozesses haben. “
       
       „Der Al-Khatib-Prozess ist zweifellos ein Meilenstein der internationalen
       Strafrechtsgeschichte – der Auftakt der Aufarbeitung der Verbrechen in
       Syrien“, sagt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for
       Constitutional and Human Rights (ECCHR). „Erstmals werden das staatliche
       Systemunrecht in Syrien und die Verbrechen der Assad-Regierung, die die
       internationale Staatengemeinschaft seit langem beschäftigen, vor Gericht
       verhandelt.“
       
       Weil es keine offizielle Dokumentation gibt, berichten derzeit
       Mitarbeiter:innen von NGOs wie dem ECCHR und dem Syria Justice and
       Accountability Center (SJAC) von jedem Prozesstag. Doch ihre Darstellung
       ist weder neutral noch vollständig. Tonaufnahmen aber, so die Argumentation
       der Antragsteller:innen, würden es erlauben, das Prozessgeschehen im
       Original, objektiv und vollständig zu erfassen. Der Dokumentation von
       Strafverfahren könne eine Schlüsselfunktion in der gesamtgesellschaftlichen
       Aufarbeitung von Systemunrecht zukommen, heißt es weiter.
       
       „Insbesondere für uns als Syrerinnen und Syrer ist es wichtig, dass dieser
       Prozess für die Nachwelt bewahrt wird. Das Verfahren in Deutschland kann
       die Basis werden für die weitere Aufklärung der Verbrechen in Syrien, für
       zukünftige Generationen und für unsere Erinnerungskultur“, sagt Mansour
       Omari, syrischer Journalist und Menschenrechtsverteidiger, der den Antrag
       ebenfalls unterzeichnet hat.
       
       Internationale Strafgerichte zeichnen ihre Verhandlungen auf. 2017 erklärte
       die UNESCO die Tonaufnahmen der ersten Frankfurter Auschwitzprozesse zum
       Weltdokumentenerbe.
       
       1 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Assad-Regime-in-Deutschland-vor-Gericht/!5738111
       
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