# taz.de -- Plädoyers in Koblenzer Folter-Prozess: „Die Helden dieses Verfahrens“
       
       > Im Al-Khatib-Prozess wegen Staatsfolter in Syrien haben die Pladoyers der
       > Nebenklage begonnen. Die Überlebenden ergreifen das Wort.
       
 (IMG) Bild: Anwar R. in Handschellen im Al-Khatib-Prozess in Koblenz
       
       Koblenz taz | Am Mittwoch, es ist der 105. Verhandlungstag im sogenannten
       Al-Khatib-Verfahren vor dem Koblenzer Oberlandesgericht, ergreift Hussein
       Ghrer noch einmal das Wort. „Ich werde dich hinter die Sonne bringen und
       selbst Fliegen werden dich dort nicht finden“, mit diesen Worten, sagt
       Ghrer, hätten die Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes ihn und andere
       bedroht.
       
       Hinter der Sonne zu verschwinden bedeute, im Dunklen zu sein, ausgeliefert
       mit unbekanntem Schicksal das Zeitgefühl zu verlieren – und zu wissen, dass
       die Angehörigen keine Kenntnis darüber hätten, ob man tot oder lebendig
       sei. Es bedeute, abgeschlossen zu sein an einem dunklen Ort. Zu vergessen,
       wie das Laub von Bäumen aussieht und wie Blumen riechen.
       
       Ghrer, der heute 41 Jahre alt ist, war einer der einflussreichsten Blogger
       in Syrien, mit Klarnamen kritisierte er das Regime. Im Oktober 2011 wurde
       er in einem Café in Damaskus verhaftet und in die Abteilung 251 des
       syrischen Geheimdienstes gebracht, genauer: in das berüchtigte
       Al-Khatib-Gefängnis.
       
       Ghrer wurde dort schwer gefoltert, auch wurde ihm vorgespielt, dass seine
       Frau ebenfalls verhaftet worden sei. Insgesamt hat er mehr als vier Jahre
       seines Lebens in den Gefängnissen des syrischen Geheimdienstes verbracht.
       
       ## Folter in mindestens 4.000 Fällen
       
       Nur gut zwei Meter entfernt von Ghrer sitzt Anwar R. auf der Anklagebank.
       Seit April vergangenen Jahres steht er wegen Verbrechens gegen die
       Menschlichkeit vor Gericht. R. hat 17 Jahre lang beim syrischen
       Geheimdienst gearbeitet, in der Abteilung 251 hat er die
       Ermittlungsabteilung geleitet. Al Khatib war ihm unterstellt.
       
       Dort sollen allein von April 2011 bis September 2012, um diesen Zeitraum
       geht es in dem Prozess, Tausende Menschen gefoltert worden sein. Selbst
       misshandelt zu haben, wirft man Anwar R. nicht vor. Er soll verantwortlich
       – und deshalb Mittäter sein.
       
       Deshalb hat die Bundesanwaltschaft, die in der vergangenen Woche als Erste
       plädiert hat, für R. wegen 30-fachen Mordes und Folter in mindestens 4.000
       Fällen, wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung [1][eine lebenslange
       Freiheitsstrafe] und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld
       gefordert. [2][In Deutschland können nach dem Weltrechtsprinzip] im
       hiesigen Völkerstrafgesetzbuch Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch
       dann verfolgt werden, wenn weder Täter noch Opfer Deutsche sind.
       
       An diesem Mittwoch nun beginnen die Plädoyers der 26 Nebenkläger:innen.
       Hussein Ghrer ist einer von ihnen, an diesem Vormittag sprechen neben ihm
       noch drei weitere Überlebende von Al Khatib. Später wird sie ihr Anwalt
       Sebastian Scharmer als „die Helden dieses Verfahrens“ bezeichnen. Sie
       hätten trotz der enormen Gefahr der Retraumatisierung diesen Prozess erst
       ermöglicht.
       
       ## Der Glaube an Gerechtigkeit
       
       Die vier Überlebenden machen noch einmal klar, wie wichtig dieser
       [3][weltweit erste Prozess gegen Mitarbeiter des Assad-Regimes] sei – für
       sie persönlich, aber auch für Syrerinnen und Syrer weltweit. Entscheidend
       sei die Botschaft, sagt etwa Wassim Mukdad, dass die Verbrecher früher oder
       später zur Rechenschaft gezogen würden. Er wolle Gerechtigkeit und eine
       gerechte Strafe für den ehemaligen Oberst des Geheimdienstes, den
       Angeklagten Anwar R.
       
       „Ich will keine Rache und keine Vergeltung“, so Mukdad. Er betont wie die
       anderen, dass die Verbrechen in Syrien weitergehen und dort täglich
       Menschen in den Foltergefängnissen des Geheimdienstes all die Gräuel
       erleiden müssen, die die vielen Opferzeug:innen hier im Saal 120 des
       Koblenzer Oberlandesgerichts so detailliert beschrieben haben.
       
       „Ich möchte nicht nur in der Position des Opfers sein und dieses Bild nicht
       von mir haben“, sagt Nuoran Alghamian. Auch deshalb hat sie in Koblenz
       ausgesagt. Sie wurde gemeinsam mit ihrer Mutter bei einer Demonstration im
       Mai 2012 in Damaskus festgenommen, nach Al Khatib gebracht, dort geschlagen
       und mit Elektroschocks malträtiert. Ein Wärter fasste ihr, als sie an den
       Händen gefesselt an der Decke aufgehängt war, unter der Kleidung an die
       Brust und in die Hose. „Zu jeder Zeit hatte sie panische Angst,
       vergewaltigt zu werden“, hatte die Vertreterin der Anklage in ihrem
       Plädoyer vergangene Woche über Alghamian gesagt.
       
       Ruham Hawash, ebenfalls Überlebende von Al Khatib und Nebenklägerin,
       erinnert daran, wie schwer es ihnen allen gefallen sei, auszusagen und vor
       Gericht als Zeug:innen aufzutreten. „Ich habe eine Menge Erinnerungen
       ausgraben müssen, die ich für immer vergraben wollte“, sagt sie. Das habe
       schlimme Auswirkungen auf ihre körperliche und seelische Gesundheit gehabt.
       
       Aber, auch das sei ein Effekt der Gerichtsverhandlung: „Mein Glaube an
       Gerechtigkeit wird wiederhergestellt.“ Sie hoffe, so Hawash weiter, dass
       das Verfahren und das anstehende Urteil „eine dringliche Aufforderung an
       die deutsche und alle Regierungen“ sei, die zu retten, die in den
       Gefängnissen des Assad-Regimes gefangen gehalten werden.
       
       Am Mittwochnachmittag beginnen die Plädoyers der Rechtsanwält:innen, die
       die Nebenkläger:innen vertreten. Sie werden an den kommenden
       Verhandlungstagen fortgesetzt. Das Urteil gegen Anwar R. wird Mitte Januar
       erwartet.
       
       8 Dec 2021
       
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