# taz.de -- Entscheidung des Bundesgerichtshof: Sig Sauer büßt für illegalen Export
       
       > Der BGH billigt die Einziehung von elf Millionen Euro bei dem
       > Pistolenhersteller. Sig-Sauer-Waffen waren verbotenerweise in Kolumbien
       > gelandet.
       
 (IMG) Bild: Protestaktion gegen Waffenhersteller Sig Sauer am Donnerstag in Karlsruhe
       
       Karlsruhe taz | Der Waffenhersteller Sig Sauer muss den gesamten Erlös aus
       illegalen Pistolen-Exporten an die Staatskasse abgeben. Dies entschied der
       Bundesgerichtshof (BGH) und lehnte die Revision von Sig Sauer ab. 11,1
       Millionen Euro können nun eingezogen werden.
       
       Die Firma Sig Sauer in Eckernförde hatte in den Jahren 2009 bis 2011 rund
       47.000 Pistolen vom Typ sp2022 an die US-Schwestergesellschaft Sig Sauer
       Inc geliefert. Von dort wurden rund 38.000 Waffen an die kolumbianische
       Polizei geliefert, was nach deutschem Recht nicht genehmigt worden wäre.
       Dem deutschen Bundesausfuhramt hatte Sig Sauer einen Endverbleib in den USA
       zugesichert.
       
       Dafür verurteilte das Landgericht Kiel 2019 drei Sig Sauer-Manager wegen
       Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen und hohen
       finanziellen Bewährungsauflagen. Zugleich ordnete das Landgericht die
       Einziehung von 11,1 Millionen Euro bei den beteiligten Sig
       Sauer-Gesellschaften an.
       
       Vor dem BGH ging es nur noch um die Revisionen der Sig Sauer-Gesellschaften
       gegen die Einziehung. Dabei klärte der BGH zwei wichtige Grundsatzfragen.
       So kommt es für die Einziehung des Erlöses nicht darauf an, ob ein
       illegaler Waffenexport genehmigungsfähig gewesen wäre. Es genügt, dass der
       Export ohne rechtmäßige Genehmigung erfolgte.
       
       Außerdem ist auch beim Versuch der illegalen Ausfuhr der volle Erlös (ohne
       Abzug der Investitionen) einzuziehen. Dies betraf die 9.000 Pistolen, die
       letztlich doch nicht nach Kolumbien gingen, sondern in den USA blieben. Der
       Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer sagte: „Dies schärft das Bewusstsein,
       dass sich illegale Geschäfte nicht lohnen und dass die Unternehmen lieber
       Geld für Compliance-Maßnahmen aufwenden, um illegale Geschäfte zu
       verhindern.“
       
       Holger Rothbauer, der Anwalt der „Aktion Stoppt den Waffenhandel“, die das
       Verfahren einst mit einer Strafanzeige in Gang brachte, bezeichnete das
       BGH-Urteil als „grandios“. Er regte an, dass das Land Schleswig-Holstein
       das eingezogene Geld an kolumbianische NGOs weitergibt, damit diese die
       Angehörigen der Opfer von Sig Sauer-Waffen unterstützen können.
       
       1 Jul 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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