# taz.de -- BGH-Urteil gegen illegale Waffenexporte: Ein zu schwaches Zeichen
       
       > Der Waffenbauer Heckler&Koch muss wegen illegaler Exporte über 3
       > Millionen Euro zahlen. Ein deutliches Signal ist das Urteil des BGH
       > dennoch nicht.
       
 (IMG) Bild: Sturmgewehr G36 in der Firmenzentrale von Heckler&Koch
       
       Ja, es hätte noch schlechter kommen können. Der Bundesgerichtshof (BGH)
       hätte entscheiden können, dass die beiden Ex-Beschäftigten von Heckler&Koch
       (H&K) freigesprochen werden und der Waffenschmiede die Zahlung des Erlöses
       ihres tödlichen Mexikogeschäfts erlassen wird. [1][Das haben die Karlsruher
       Richter nicht getan und damit das Urteil des Stuttgarter Landgerichts
       bestätigt].
       
       Ein schwacher Trost, nachdem der für den Deal zuständige
       H&K-Geschäftsführer schon im ersten Verfahren freigesprochen und gegen
       Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums erst gar nicht ernsthaft ermittelt
       wurde, obwohl vieles darauf hinweist, dass die Beamten in das
       Betrugsmanöver involviert waren. Über beides musste der BGH nicht
       entscheiden. So gesehen ist die Bestätigung des Urteils eine kleine
       Anerkennung, dass beim Export der G36-Gewehre irgendwas schiefgelaufen ist.
       
       Dabei hätten die Richter die Chance gehabt, ein deutliches Zeichen gegen
       das Rüstungsexportgeschäft zu setzen. Sie haben das Gegenteil getan: Sie
       haben bestätigt, dass Endverbleibserklärungen nicht bindender Teil für die
       Vergabe einer Ausfuhrgenehmigung sind. Dabei galten diese Dokumente bislang
       als Garantie dafür, dass Waffen nur dorthin geliefert werden, wo sie auch
       landen dürfen.
       
       Wohin die Güter tatsächlich gehen, hat die Behörden nicht interessiert.
       Erst nachdem mit dem [2][Angriff auf mexikanische Studenten mit den
       H&K-Gewehren] die mörderischen Konsequenzen der Exporte unübersehbar
       wurden, musste die Regierung versprechen, den Endverbleib besser zu
       kontrollieren. Daraus ist nichts geworden. Noch immer morden Soldaten und
       Kriminelle munter mit H&K-Sturmgewehren oder Sig-Sauer-Pistolen.
       
       Nun hat die oberste richterliche Instanz dieser Politik auch noch
       Rückendeckung gegeben. Sie hat klargestellt, dass Endverbleibserklärungen
       das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden, und damit die
       vermeintliche Ausfuhrkontrolle ad absudum geführt. Für die Waffenexporteure
       ist das ein deutliches Zeichen: Macht, was ihr wollt!
       
       Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war
       fälschlicherweise von 300 Millionen Euro Strafe die Rede. Ein Fehler der
       Redaktion, für den wir um Entschuldigung bitten.
       
       30 Mar 2021
       
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