# taz.de -- Räumungsurteil gegen Wagenplatz: Köpi bleibt Verhandlungsmaterial
       
       > Der Köpi-Wagenplatz verliert vor Gericht gegen eine Briefkastenfirma Die
       > Bewohner*innen wollen in Berufung gehen und hoffen auf
       > Kaufverhandlungen.
       
 (IMG) Bild: Wer bietet der Stadt mehr? Briefkastenfirma oder Köpi?
       
       Berlin taz | Resigniert und mit ausdruckslosen Gesichtern saßen die etwa
       hundert Unterstützer*innen der [1][Köpi] nach Verkündung des
       Räumungsurteils gegen den Wagenplatz auf ihrer Kundgebung vor dem
       Kriminalgericht Moabit. „Wir haben keine Hoffnung in das Gericht“, hatte
       eine Rednerin noch vor Prozessbeginn am Donnerstagmittag gesagt. Aber das
       war nur die halbe Wahrheit – und tatsächlich ließ der zweistündige
       Prozessverlauf zwischenzeitlich die Hoffnung aufkommen, dass es auch anders
       ausgehen könnte.
       
       Doch schlussendlich war das Urteil eindeutig: Die Richterin entschied, dass
       der Wagenplatz in der Köpenicker Straße 133 bis 136 mit seinen etwa 30
       Bewohner*innen unverzüglich geräumt werden müsse. Das Urteil ist gegen
       eine Sicherheitsleistung von 200.000 Euro vorläufig vollstreckbar, auch
       wenn die Köpi bereits angekündigt hat, Berufung vor dem Kammergericht
       einzulegen. Unmittelbar nach Verkündung des Urteils wurden die sieben
       Zuschauer*innen unter „Köpi bleibt“-Rufen aus dem Saal geräumt und der
       Hausalarm ausgelöst.
       
       Zwei Punkte waren im Verlauf der Verhandlung zwischen der klagenden
       Startezia GmbH, einer Briefkastenfirma, der das Köpi-Areal gehört und
       Köpi-Anwalt Moritz Heusinger umstritten. Zum einen die Prozessvollmacht für
       die beiden Anwälte, die angeblich durch den Startezia-Geschäftsführer
       Yervand Chukhajyan ausgestellt wurde. Laut Heusinger unterschied sich
       dessen Unterschrift aber erheblich von Unterschriften in früheren
       Dokumenten. Er bot ein Gutachten an, dass dies bestätigt. Gegenüber der taz
       sagte der Anwalt: „Ich glaube, diesen Geschäftsführer gibt es gar nicht.“
       Trotz Anordnung war Chukhajyan nicht vor Gericht erschienen.
       
       Punkt zwei umfasste einen sogenannten Letter of intent, ein Vertrag
       zwischen den Rechtsvorläufern der heutigen Streitparteien von Anfang 2008.
       Darin war geregelt, dass den Bewohner*innen des 1990 besetzten Hauses
       einen [2][30-jährigen Nutzungsvertrag] erhalten und darüber hinaus eine
       Erbbaupacht angestrebt werde. Laut Interpretation Heusingers, der an den
       Verhandlungen damals beteiligt war, sollten auch die drei
       Wagenplatzgrundstücke unberührt bleiben bis eine Einigung erzielt sei. Dem
       widersprach die Gegenseite: Ihr zufolge endete die Duldungsfrist für den
       Platz im Sommer 2015, bei Absichten zur Bebauung der Fläche oder eines
       Verkaufs, müsste diese geräumt werden.
       
       ## Ankauf als Lösung?
       
       Verhandlungen zwischen dem eigentlichen Eigentümer, dem
       Immobilienentwickler Sanus AG um Siegfried Nehls, und den
       Bewohner*innen hat es bis heute nicht gegeben. Inzwischen sei aber der
       Bezirk Mitte, der den Platz erhalten möchte mittels zweier
       Vertreter*innen in Gesprächen mit Nehls über einen möglichen Ankauf des
       Grundstücks. Als mögliche Käuferin nannte Heusinger eine gemeinnützige
       Stiftung, mit der eine Lösung denkbar wäre, die sowohl den Verbleib der
       Bewohner*innen als auch Neubauten ermöglicht.
       
       Heusingers Bitte um eine gütliche Einigung, die ein Jahr Zeit für ein
       Verhandlungsergebnis lasse, kam die Gegenseite nicht nach. „Dazu sind wir
       nicht befugt“, so deren Vertreter, die darlegten, dass die Startezia noch
       in diesem Jahr mit dem Neubau beginne wolle. Die Bewohner*innen der
       Köpi halten das für eine Finte.
       
       Schon dreimal ließen die Eigentümer eine Baugenehmigung verlängern. Ende
       November läuft die Genehmigung final aus. Die Bewohner*innen
       bezeichneten Nehls in einer Mitteilung als „Kriminellen“, gegen den wegen
       Betrugs und Urkundenfälschung ermittelt worden sei. Er schulde der Stadt
       Zossen Steuern in Millionenhöhe. Heusinger bezeichnete die Köpi als
       „Vorzeigeobjekt“ und warnte vor dem „Ende eines Stücks Stadtgeschichte“.
       
       10 Jun 2021
       
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