# taz.de -- Tödlicher Zellenbrand in Kleve: Entlastung nur auf dem Papier
       
       > Im Ausschuss zur Aufklärung des Todes von Amad Ahmad entlastet der letzte
       > Zeuge die Polizei. Die Grundlage hierfür sind „rekonstruierte“ Daten.
       
 (IMG) Bild: Das Grab Amad Ahmads, der unrechtmäßig im Gefängnis eingesperrt wurde und verbrannte
       
       Düsseldorf taz | Möglicherweise wird nie mehr aufgeklärt, wer für die
       illegale Verhaftung des 26-jährigen Kurden Amad Ahmad verantwortlich ist,
       der zunächst [1][monatelang unrechtmäßig eingesperrt war] und schließlich
       im Gefängnis Kleve verbrannte. Zwar bemüht sich seit November 2018 ein
       Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen
       Landtags um Aufklärung zum Tod des Geflüchteten. Doch die Arbeit des
       Ausschusses endet mit der laufenden Legislaturperiode im Mai – und auch
       nach der Befragung des Informatik-Professors und IT-Sicherheitsexperten
       Thorsten Holz als letztem Zeugen bleiben entscheidende Fragen offen.
       
       Festgenommen wurde Amad Ahmad am 6. Juli 2018, nachdem er an einem
       Baggersee im niederrheinischen Geldern die Tochter eines lokalen
       Polizeibeamten und drei ihrer Freundinnen belästigt haben soll.
       „Beleidigung auf sexueller Grundlage“ wurde ihm vorgeworfen – für eine
       mehrmonatige Haft reicht das kaum aus.
       
       Dennoch wanderte er für mehr als zwei Monate erst in den Knast in Geldern,
       danach in die Justizvollzugsanstalt Kleve. Dort brannte am 17. September
       2018 sein Haftraum völlig aus. Ahmad, der vor dem syrischen Assad-Regime
       nach Deutschland geflohen war, lag mit schwersten Verletzungen auf dem
       Gefängnisflur – 38 Prozent seiner Haut waren verbrannt. Am 29. September
       2018 starb er nach einer Lungentransplantation im Bochumer
       Unfallkrankenhaus Bergmannsheil. Als Todesursache wurde „Multiorganversagen
       nach Verbrennungskrankheit“ angegeben.
       
       Massiv unter Druck gerieten damit die CDU-Landesminister für Inneres und
       Justiz, Herbert Reul und Peter Biesenbach. Denn möglich gemacht haben soll
       die mehrmonatige Haft ein fehlerhafter und völlig unprofessioneller Umgang
       mit der landeseigenen Polizeidatenbank ViVA und der bundeseigenen
       Polizei-Software INPOL. In den Systemen soll die Regierungsbeschäftigte
       Katarina J. am 4. Juli 2018, also zwei Tage vor der Verhaftung Amad Ahmads,
       Daten des hellhäutigen Kurden mit denen des als „schwarzhäutig“
       beschriebenen Amedy G. aus Mali kombiniert haben.
       
       ## Ein Vertuschungsversuch?
       
       „Personenzusammenführung“ heißt dieser Vorgang im Polizeijargon.
       Vorliegende Fotos beider Männer wurden nicht verglichen. Als
       Alias-Tarnidentität von Amad Ahmad galt seitdem Amedy G. – und weil Amedy
       G. wegen Diebstahls per Haftbefehl gesucht wurde, blieb Amad Ahmad in Haft.
       
       Ob dieser Hergang plausibel ist, wollte der Untersuchungsausschuss durch
       ein Gutachten des Informatikers Thorsten Holz klären lassen. Schließlich
       hatte die ermittelnde Staatsanwaltschaft Kleve im Januar 2021 eingeräumt,
       „dass Daten des Personendatensatzes (…) im Landesbestand ViVA gelöscht
       wurden.“ Auch in der Bundesdatenbank INPOL [2][seien Daten vernichtet
       worden] – und das, obwohl Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul
       jede Datenlöschung untersagt hatte.
       
       Im Raum stand damit der Verdacht, dass die Polizei selbst lange nach
       Bekanntwerden des Skandals belastendes Material zwecks Fehlervertuschung
       habe verschwinden lassen. Christdemokrat Reul reagierte schnell – und
       versicherte im Landtag, nicht mehr vorhanden seien nur die Informationen
       aus INPOL. In der Landesdatenbank ViVA dagegen habe sein schon im Dezember
       2018 verhängtes Löschmoratorium gegriffen. „Alle relevanten Daten sind nach
       wie vor vorhanden und stehen Ihnen zur Verfügung“, versicherte der Minister
       den Abgeordneten.
       
       Und tatsächlich konnte auch der IT-Sicherheitsexperte Holz „keine
       nachträglichen Manipulationen an dem relevanten Datenbestand“ feststellen.
       Allerdings: Seine Analyse basiere „auf nachgestellten Szenarien, bei denen
       die Abläufe in einer Fachtestumgebung realistisch simuliert werden
       konnten“, schreibt der 40-Jährige in seinem Gutachten. Denn digital
       existieren die Informationen offenbar tatsächlich nicht mehr. „Die
       Originaldaten liegen in ausgedruckter Form vor, aufgrund der Löschung (…)
       sind die Originaldaten nicht mehr vorhanden“, schreibt Holz.
       
       ## Bloß eine Excel-Tabelle
       
       Trotzdem könne nachvollzogen werden, „dass die Personenzusammenführung am
       4. Juli 2018 um 12:08 Uhr“, also schon zwei Tage vor der Festnahme von Amad
       Ahmad, durch die Regierungsbeschäftigte J. „erfolgte“, erklärt der
       IT-Experte. Der Obmann der CDU im Untersuchungsausschuss, Oliver Kehrl,
       hält deshalb die Polizei seines Innenministers Reul für entlastet: „Das
       Gutachten bestätigt, dass die Thesen einer Verschwörung oder Manipulation
       immer schon Unfug waren“, sagt der Christdemokrat – und legt nach:
       „Gelöscht oder vertuscht“ worden sei gar nichts.
       
       „Überhaupt nicht schlüssig“ sei das, sagt dagegen der Anwalt der Familie
       des in Haft tödlich Verletzten, Sven Forst: „Es ist unstrittig, dass die
       Originaldaten nicht mehr vorliegen“, betont der Jurist. Bei den
       ausgedruckten Daten handele es sich um „eine einfache Excel-Tabelle, die
       jeder und jede ändern kann“. Dass die Regierungsbeschäftigte J. die
       Personenzusammenführung vorgenommen habe, könne deshalb „nur vermutet“
       werden.
       
       Unklar bleibt bis heute auch, warum und auf wessen Anweisung Katarina J. am
       4. Juli 2018 die Daten von Amad Ahmad und Amedy G. unzulässig vermischt
       haben soll. Vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss erklärte sie,
       Personenzusammenführungen seien gar nicht ihre Aufgabe. Ihr eigentlicher
       Job sei der Eintrag neuer Vorwürfe gegen Verdächtige in ViVA. An den
       konkreten Fall habe sie keinerlei Erinnerung. Personenzusammenführungen
       habe sie aber nur auf Anweisung von Kriminalbeamten oder ihres Chefs
       Klaus-Dieter M. durchgeführt.
       
       Der wiederum versichert, im Juli 2018 nur noch formal Vorgesetzter gewesen
       zu sein: Auf dem Weg in den Ruhestand habe er sein Büro schon im Mai
       geräumt.
       
       ## „Kollektives und systematisches Versagen“
       
       „Warum und auf wessen Anweisung Katarina J. die Personenzusammenführung
       durchgeführt hat, werden wir nicht klären können“, sagt deshalb der
       stellvertretende SPD-Fraktionssitzende Sven Wolf. Über das „Triumphgeheul
       der CDU“ ärgert sich auch der Obmann der Grünen, Stefan Engstfeld: Er hält
       die Inhaftierung Amad Ahmads für ein Symbol des „kollektiven und
       systematischen Versagens der Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörden
       in NRW“.
       
       Denn weder Engstfeld noch Wolf können nachvollziehen, warum niemand von den
       Polizist:innen, die sich im größten Bundesland mit dem Fall beschäftigten,
       die Fotos des hellhäutigen Kurden mit denen eines dunkelhäutigen Mannes
       verglichen – die Verwechselung wäre sofort aufgefallen. „Mehr als 20 Beamte
       hatten den Vorgang in der Hand, hätten helfen können, hätten helfen
       müssen“, sagt der Sozialdemokrat Wolf.
       
       Wie offensichtlich die Verwechselung gewesen sei, zeige auch ein Vermerk
       der niedersächsischen Staatsanwältin Silke Schaper, die Amedy G. von
       Braunschweig aus wegen Diebstahls suchen ließ, erinnert Engstfeld: Die
       Staatsanwältin hatte schon am 27. Juli 2018, also mehr als zwei Monate vor
       dem Tod Amad Ahmads, festgehalten, das der zu Unrecht Inhaftierte und Amedy
       G. „nicht identisch“ sein konnten. Ihrer „geografisch interessierten
       Mitarbeiterin“ sei aufgefallen, dass der Geburtsort des Kurden, das
       syrische Aleppo, tausende Kilometer von Mali entfernt liege, erklärte
       Schaper in Düsseldorf vor dem Untersuchungsausschuss.
       
       Dessen Aufklärungsarbeit sei deshalb mehr als notwendig gewesen, sind die
       Oppositionsvertreter Wolf und Engstfeld überzeugt. Denn auch wenn unklar
       bleiben sollte, wer tatsächlich Urheber der Verhaftung Amad Ahmads war, hat
       die schwarz-gelbe Landesregierung erste Konsequenzen aus der
       Aufklärungsarbeit gezogen: Die Polizeidatenbank ViVA wurde so verändert,
       dass vorhandene Fotos sofort ins Auge stechen.
       
       CDU-Justizminister Peter Biesenbach, der den Tod Amad Ahmads lange als
       unvermeidbaren Suizid betrachtete und die Möglichkeit eines verzweifelten
       Hilferufs ignorieren wollte, lässt die Gefängnisse schrittweise mit
       feuerfesten Möbeln ausstatten.
       
       Und die Beamt:innen von Polizei und Justiz, hoffen Wolf und Engstfeld,
       seien „sensibilisiert“, die Identität von Verdächtigen und Inhaftierten
       künftig genauestens zu prüfen. Mit anderen Worten: Sie wissen, dass bei
       weiteren tödlichen Fehlern auch ihnen selbst maximale Konsequenzen drohen.
       
       9 Feb 2022
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Wyputta
       
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