# taz.de -- Verfassungsschutz zum Landesverband: AfD Thüringen wird voll beobachtet
       
       > Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft den dortigen Landesverband der
       > AfD als erwiesen rechtsextrem ein. Das ist eine bundesweite Premiere.
       
 (IMG) Bild: Chef eines nun offiziell rechtsextremen Parteiverbands: Björn Höcke
       
       Berlin taz | Überraschend ist die Entscheidung nicht, höchstens der
       Zeitpunkt ist es. Wenige Monate vor der Bundestagswahl und wohl auch der
       Landtagswahl hat der Thüringer Verfassungsschutz den Landesverband der AfD
       zum vollen Beobachtungsobjekt hochgestuft. Es ist der deutschlandweit erste
       AfD-Landesverband, der als erwiesen rechtsextrem gilt und damit auf einer
       Stufe mit der NPD steht.
       
       Der Verfassungsschutz habe festgestellt, „dass hinsichtlich des
       Landesverbandes Thüringen der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche
       demokratische Grundordnung vorliegen, die einen Beobachtungsauftrag in Form
       eines ‚erwiesen extremistischen Beobachtungsobjektes‘ eröffnen“, heißt es
       in einer Vorlage für das Thüringer Kabinett. Die Einstufung ist demnach
       bereits am 15. März in Kraft getreten. Das „Freie Wort“ hatte zuerst
       darüber berichtet.
       
       Der Verfassungsschutz hat den Landesverband, der fest in der Hand des
       inzwischen [1][offiziell aufgelösten „Flügels“] ist, schon lange auf dem
       Schirm. Seit März 2020 war er rechtsextremer Verdachtsfall. Der „Flügel“
       mit dem [2][Thüringer Landes- und Fraktionschef Björn Höcke] an der Spitze
       ist bereits bundesweit als erwiesen rechtsextrem eingestuft, der Chef des
       Bundesamtes für Verfassungsschutz nennt Höcke selbst einen
       „Rechstextremisten“.
       
       „Programmatik und Personenpotential der erwiesen extremistischen Bestrebung
       ‚Der Flügel‘ setzen sich auch nach dessen formaler Auflösung im
       Landesverband fort“, heißt es in der Kabinettsvorlage zur Begründung der
       Hochstufung. Außerdem würde die AfD die Zentralität des Rechtes auf
       Menschenwürde, wie sie im Grundgesetz verankert ist, relativieren, Muslime
       pauschal herabwürdigen und den Parlamentarismus verächtlich machen. Die
       deutsche Staatsangehörigkeit werde mit der ethnisch-kulturellen
       Volkszugehörigkeit gleichgesetzt, die persönliche Freiheit des Menschen
       einem Konzept der Volksgemeinschaft untergeordnet.
       
       ## Kritik am Zeitpunkt der Entscheidung
       
       Auch weise der Landesverband auf verschiedenen Ebenen Verbindungen zu
       anderen rechtsextremistischen Gruppierungen und Personen auf, wie der
       „Identitären Bewegung“. Für eine Zusammenarbeit mit teilweise
       extremistischen Protestbewegungen, zum Beispiel „Zukunft Heimat“, werde
       geworben, um politische Transformationsprozesse über die „Straße“ zu
       beschleunigen.
       
       „Das ist der nächste offensichtliche Missbrauch des Verfassungsschutzes“,
       kritiserte der Thüringer Spitzenkandidat der AfD für die Bundestagswahl,
       Stephan Brander, die Hochstufung gegenüber der taz. Der Chef des
       Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, missbrauche seine Behörde „für private
       Zwecke“. Kramer kandidiert für die SPD selbst für den Bundestag.
       
       Von Kramer und auch von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) gibt es
       bislang keine Stellungnahmen. Kramer bestätigte der dpa die Einstufung,
       sagte aber, er wolle sich zu den Inhalten nicht äußern, weil es mit Blick
       auf die geplante Landtagswahl im Herbst eine „gesteigerte
       Neutralitätspflicht“ gebe.
       
       „Die Hochstufung ist keine Überraschung“, sagte die parlamentarische
       Geschäftsführerin der Grünen, Madeleine Henfling, der taz. Sie sehe in der
       Thüringer AfD niemanden, der sich vom „Flügel“ distanziere. „Skeptisch bin
       ich allerdings, ob das der richtige Zeitpunkt ist.“ In Thüringen soll am
       26. September gemeinsam mit dem Bundestag ein neuer Landtag gewählt werden.
       Zuvor muss sich aber das Parlament noch auflösen.
       
       In Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die Landesverbände der AfD
       als rechtsextreme Verdachtsfälle eingestuft. Hier dürfen bereits
       nachrichtendienstliche Mittel wie V-Leute eingesetzt werden. Auf
       Bundesebene darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD dagegen bis
       zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht
       als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Die AfD
       hatte sich noch vor einer möglichen Einstufung als Verdachtsfall
       vorsorglich an das Gericht gewandt, um eine solche Einstufung zu
       verhindern.
       
       12 May 2021
       
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