# taz.de -- Bundestag ändert BND-Gesetz: Neue BND-Kontrolle beschlossen
       
       > Ein Kontrollrat wird nun die Auslandsüberwachung des Nachrichtendienstes
       > prüfen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert.
       
 (IMG) Bild: Die Überwachung von Menschen im Ausland wird besser kontrolliert
       
       Freiburg taz | Die anlasslose Massenüberwachung von Ausländern im Ausland
       wird künftig besser kontrolliert. Auf Verlangen des
       Bundesverfassungsgerichts beschloss der Bundestag am Donnerstagabend einen
       Unabhängigen Kontrollrat für den Bundesnachrichtendienst (BND). Die
       Opposition stimmte geschlossen dagegen, ihr ging die Reform nicht weit
       genug.
       
       Seit Jahrzehnten wertet der BND anlasslos Telefonate, Faxe und Emails von
       AusländerInnen im Ausland aus. Er greift dabei auf Satellitenverkehr und
       Internetkabel zu. Mit Hilfe von Selektoren – das sind Suchbegriffe,
       Telefonnummern oder Email-Adressen – werden einzelne Nachrichten aus dem
       Datenstrom herausgefiltert und ausgewertet. Die Informationen werden oft
       mit befreundeten Nachrichtendiensten geteilt. Nach dem NSA-Skandal wurde
       diese Auslands-Auslands-Überwachung 2016 erstmals im BND-Gesetz geregelt.
       
       Im Mai 2020 stellte [1][das Bundesverfassungsgericht] in einem
       [2][Grundsatzurteil] fest, dass die deutschen Grundrechte auch im Ausland
       gelten. Wenn der BND die Telekommunikation von AusländerInnen im Ausland
       überwacht, greift er damit in deren Grundrecht auf Fernmeldefreiheit ein.
       Karlsruhe forderte einige Nachbesserungen am BND-Gesetz, damit dieses dem
       Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt.
       
       Die Bundesregierung hatte im Januar [3][einen Gesetzentwurf] vorgelegt, der
       nicht nur die strategische Überwachung der Auslandskommunikation mit
       Selektoren regelt, sondern auch den Zugriff auf konkrete Smartphones und
       Computer erlaubt.
       
       ## Im UKR sollen RichterInnen des BGH und BVerwG sitzen
       
       Diese Technische Aufklärung des BND wird künftig von einem Unabhängigen
       Kontrollrat (UKR) geprüft. Er muss alle Anordnungen der strategischen und
       gezielten BND-Überwachung im Ausland vorab genehmigen, ebenso die
       Übermittlung von Daten an andere Geheimdienste.
       
       In diesem mächtigen Gremium sollen sechs RichterInnen des
       Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sitzen.
       Anders als von der Bundesregierung vorgeschlagen, werden keine
       BundesanwältInnen im UKR amtieren, da diese als Beamte der
       Bundesanwaltschaft nicht wirklich unabhängig sind.
       
       Die UKR-Mitglieder haben eine Amtszeit von 12 Jahren und müssen für diese
       Zeit ihr Richteramt aufgeben. Dem UKR wird ein Apparat von 62
       MitarbeiterInnen und ein Etat von 11,7 Millionen Euro pro Jahr zur
       Verfügung stehen. Die administrativen MitarbeiterInnen haben auch das Recht
       zu stichprobenartigen Kontrollen.
       
       Die UKR-Kontrolle ist unabhängig von der Zustimmung durch Geheimdienste,
       mit denen der BND kooperiert. Die so genannte Third Party Rule gilt hier
       also nicht. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich
       vorgegeben, sonst hätte der Bundestag dies wohl nicht beschlossen. Für das
       parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags gilt die Third Party Rule
       dagegen weiterhin.
       
       ## Der Opposition geht die Reform nicht weit genug
       
       „Da reicht die Behauptung der Bundesregierung, ein Partnerdienst stimme der
       Unterrichtung der Abgeordneten nicht zu und schon erfahren wir nichts“,
       empörte sich der Abgeordnete André Hahn (Linke) bei der Debatte am
       Donnerstagabend.
       
       Das Beispiel macht deutlich, dass sich der Schwerpunkt der BND-Kontrolle
       nun vom Bundestag zum richterlichen UKR verschieben wird. Die Kontrolle
       wird wirksamer, aber weniger transparent sein. Das Bundesverfassungsgericht
       wollte damit offensichtlich die Abgeordneten an den Rand schieben, weil
       deren Informationen zu oft in der Presse landeten.
       
       Die Koalitionsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) und Uli Grötsch (SPD)
       betonten dennoch, dass das Parlamentarische Kontrollgremium weiter sehr
       wichtig sein werde. Immerhin werde es die UKR-Mitglieder wählen – wobei
       diese allerdings von den PräsidentInnen des BGH und des BVerwG
       vorgeschlagen werden. Außerdem müsse der UKR alle sechs Monate Bericht
       erstatten.
       
       Die Überwachung von JournalistInnen, AnwältInnen und Geistlichen durch den
       BND soll grundsätzlich nur noch möglich sein, wenn „Tatsachen die Annahme
       rechtfertigen“, dass diese an schweren Straftaten beteiligt sind. Die
       Schwelle war auf Druck der SPD kurz vor der Abstimmung noch einmal erhöht
       worden. Ein bloßer Verdacht sollte nicht genügen.
       
       Die Reform wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen, AfD, FDP,
       Linke und Grüne stimmten dagegen. SPD-Mann Uli Grötsch sprach von einem
       „Glanzstück der parlamentarischen Demokratie“. Konstantin von Notz (Grüne)
       bezeichnete die Reform als lückenhaft, weil die Grundrechtseingriffe durch
       BND-AgentInnen im Ausland nicht geregelt wurden. André Hahn (Linke)
       prophezeite neue Verfassungsklagen. Die FDP beantragte die Einführung eines
       parlamentarischen Geheimdienstbeauftragten, der Zugang zu allen
       Dienststellen und Datenbanken aller Nachrichtendienste haben sollte.
       Hierfür stimmten aber nur die Liberalen.
       
       26 Mar 2021
       
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