# taz.de -- Lebensmittelverordnungen: Zu wenig Zucker, zu vegetarisch
       
       > Ein Auto darf nur Auto heißen, wenn es einen Verbrennungsmotor hat? Was
       > für Technik absurd klingt, ist bei Lebensmitteln Realität.
       
 (IMG) Bild: Schokolade oder keine Schokolade, das ist hier die Frage
       
       Woche eins nach dem Showdown zwischen Ritter Sport und Ernährungsministerin
       Julia Klöckner, und noch immer sind die zentralen Fragen offen: Darf
       Schokolade Schokolade heißen, auch wenn sie keinen penetrant süßenden,
       teilweise kariesverursachenden Wirkstoff enthält? Hat Ritter Sport einfach
       nur eine ziemlich clevere PR-Abteilung? Und wie kann es sein, dass es im
       Jahr 2021 überhaupt Vorgaben für Mindestzuckermengen in irgendeinem
       Lebensmittel gibt?
       
       Wenn es darum geht, was wie und unter welchem Namen verkauft werden darf,
       dann gilt für Lebensmittel: Bloß nicht zu viel Neues. Da nehmen sich die
       Regularien nicht viel, egal ob es um die deutsche Kakaoverordnung, die
       EU-Verordnung Nr. 1308/2013 oder die Leitsätze der
       Lebensmittelbuch-Kommission geht. Innovatives, vielleicht gar Disruptives?
       Davon gibt es anderswo genug. Das sieht dann etwa so aus: Limonade? Muss
       mindestens 7 Prozent Zucker enthalten. Milch, Käse, Joghurt? Darf sich nur
       nennen, was aus Euterflüssigkeit von Tieren besteht. Veggie-Filet? Geht
       nicht, wo Filet draufsteht, muss schon totes Tier drin sein.
       
       Dass Verbraucher:innen ausreichend detektivisches Geschick zuzutrauen
       ist, von der Bezeichnung Hafermilch auf ein Produkt mit der Konsistenz von
       Milch und dem Inhaltsstoff Hafer zu schließen – nein, völlig
       ausgeschlossen, wirklich. Weshalb Hersteller von Hafermilch nun meistens
       Haferdrink draufschreiben, was klingt wie Babynahrung meets Berghain.
       
       Gäbe es den Lebensmittelvorgaben entsprechende Regeln beispielsweise für
       den Technikbereich, hieße das etwa: ein Auto? Ist nur dann ein Auto, wenn
       es einen Verbrennungmotor hat. Staubsauger? Darf sich nur nennen, was
       lautstärkemäßig an ein startendes Flugzeug erinnert. Lampe? Muss bei
       Auslieferung ein Leuchtmittel mit Wolfram-Glühwendel enthalten, um als
       Lampe verkauft werden zu dürfen.
       
       Auf der anderen Seite zeigen sich die Lebensmittel-Wächter:innen großzügig:
       Heringssalat zum Beispiel. Ist ausführlich definiert in den Leitsätzen für
       Feinkostsalate. Überraschend: In Heringssalat gehört tatächlich Hering.
       Aber was schätzen Sie, wie viel mindestens? Drei Viertel, zwei Drittel, ein
       Drittel, wer bietet weniger? Die Leitsätze für Feinkostsalate: ein Fünftel.
       Angesichts dessen wird klar, warum mancher Hersteller auf die Zutatenliste
       vor Heringshappen voller Stolz schreibt: „40 %“.
       
       Das Beste, was Ritter Sport mit seiner haushaltszuckerfreien
       Vielleichtschokolade machen könnte, wäre übrigens: doch unter dem Begriff
       Schokolade verkaufen. Und bei einer Abmahnung die nächste PR-Aktion
       initiieren. Die Preise für eine Tafel, die im Internet jetzt schon bis zum
       Zehnfachen des Verkaufspreises gehandelt werden, würden die Schokolade erst
       richtig attraktiv machen. Als Geldanlage.
       
       12 Feb 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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