# taz.de -- Urteil zur Justizreform in Polen: „Systemische Zweifel“
       
       > Der EuGH verpflichtet Polens Oberstes Verwaltungsgericht, die Ernennung
       > von Richtern zu kontrollieren – obwohl es das eigentlich nicht mehr darf.
       
 (IMG) Bild: Gerichtssaal im Obersten Gericht Warschau
       
       Freiburg taz | Die polnische Justiz muss auf die Anwendung polnischen
       Rechts verzichten, wenn dieses „systemische Zweifel“ an der Unabhängigkeit
       der polnischen Justiz wecken kann. Dies entschied an diesem Dienstag der
       Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem neuen Urteil zu der seit Jahren
       hoch umstrittenen [1][polnischen Justizreform]. Es geht um die Besetzung
       von Gerichten.
       
       Seit 2015 regiert die nationalkonservative Partei PiS in Polen. Seitdem
       versucht sie, die Justiz unter ihre Kontrolle zu bekommen. Verschiedene
       Gesetze veränderten unter anderem die Regeln für die Besetzung des
       Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichts und des Justizverwaltungsrats,
       der die Richter vorschlägt und de facto wählt.
       
       Im konkreten Fall hatte der neu zusammengesetzte [2][Justizverwaltungsrat]
       im August 2018 Vorschläge zur Besetzung von acht Richterstellen am Obersten
       Gericht Polens gemacht. Fünf Bewerber, die nicht berücksichtigt wurden,
       klagten dagegen beim Obersten Verwaltungsgericht Polens.
       
       Allerdings sah das polnische Recht seit Juli 2018 vor, dass nur noch alle
       Bewerber gemeinsam gegen die Besetzung von derartigen Richterstellen klagen
       können. Das Oberste Verwaltungsgericht fand diese Regel absurd, weil eine
       Klage dann ja nur zulässig wäre, wenn auch der erfolgreiche Bewerber gegen
       das Verfahren klagt. Deshalb legte das Oberste Verwaltungsgericht den Fall
       dem EuGH vor.
       
       ## Urteil: Richterernennung muss kontrollierbar sein
       
       Daraufhin wurde 2019 das [3][polnische Recht erneut] geändert. Nun kann
       gegen die Vorschläge des Justizverwaltungsrats für das Oberste Gericht gar
       nicht mehr geklagt werden. Zudem wurden bereits erhobene Klagen für
       erledigt erklärt.
       
       Damit sollte auch der Vorlage an den EuGH der Boden entzogen werden. Doch
       das Oberste Verwaltungsgericht, das noch nicht von der PiS kontrolliert
       wird, legte auch diese Verschärfung dem EuGH zur Prüfung vor.
       
       Der EuGH erklärte nun, dass eine Richterernennung grundsätzlich gerichtlich
       kontrollierbar sein muss, vor allem wenn es eh schon Zweifel an der
       Unabhängigkeit des Justizverwaltungsrats gibt. Der EuGH stellte fest, dass
       die Regelung von Juli 2018 dazu geführt hat, dass die Klagemöglichkeit
       gegen die Richterernennung „keinerlei echte Wirksamkeit“ mehr biete.
       
       Nachdem aber selbst diese Möglichkeit abgeschafft und das Oberste
       Verwaltungsgericht damit ausgeschaltet werden sollte, müsse das Oberste
       Verwaltungsgericht nun selbst entscheiden, ob es diese Änderungen
       „unangewendet“ lässt und seine frühere Zuständigkeit weiter wahrnimmt.
       Hierzu sei es durch EU-Recht verpflichtet, wenn das polnische Recht
       „systemische Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit“ der so
       ernannten Richter wecken kann.
       
       Nach der Vorgeschichte spricht viel dafür, dass das Oberste
       Verwaltungsgericht sich weiterhin für zuständig erklärt und die Ernennungen
       des Justizverwaltungsrats wegen dessen politischer Abhängigkeit von der
       Regierungsmehrheit beanstandet. Allerdings ist fraglich, ob die Regierung
       und die von ihr kontrollierten Teile der Justiz dies akzeptieren werden.
       Der Kampf um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz geht weiter. Az.:
       [4][C-824/18]
       
       2 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Justizreform-in-Polen/!5682162
 (DIR) [2] https://irre.taz.de/exec/inputmask.pl?sid=5098817c38be24e81e6dc0353e43c9b4&ucb=1&bart_id=5&id=4082332&Sprache=2#$
 (DIR) [3] /Mediensteuer-in-Polen/!5747010
 (DIR) [4] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=238382&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2213325
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Polen
 (DIR) Justizreform
 (DIR) Justiz
 (DIR) PiS
 (DIR) EuGH
 (DIR) Polen
 (DIR) Polen
 (DIR) Europäische Kommission
 (DIR) Polen
 (DIR) Polen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Polen und die EU: Rote Karte
       
       Warschau will einstweilige Anordnungen des Europäischen Gerichtshofes in
       Luxemburg nicht anerkennen, wenn sie polnische Gerichte betreffen.
       
 (DIR) Rechtsstaatlichkeit in Polen: Abschreckung für Richter:innen
       
       Die polnische Disziplinarkammer verstößt gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis
       kommt ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes.
       
 (DIR) Justizreform in Polen: EU interveniert erneut
       
       Die EU-Kommission leitet wegen einer umstrittenen Justizreform ein
       Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau ein. Das ist nicht das erste
       Mal.
       
 (DIR) Justizreform in Polen: Herber Rückschlag
       
       EU-Gericht stoppt mit einer einstweiligen Anordnung die Arbeit der
       Disziplinarkammer für Richter. Polens Premier will das jetzt prüfen lassen.
       
 (DIR) Disziplinierung der Justiz in Polen: Sejm verabschiedet Gesetz
       
       Das polnische Parlament hat ein Gesetz zur Einschränkung von Richtern
       gebilligt. Die Opposition skandierte „Schande“. Jetzt kommt die Vorlage in
       den Senat.