# taz.de -- Brennelement-Exporte nach Doel: Atomaufsicht auf Tauchstation
       
       > Im Januar wurden Brennelemente ohne gültige Genehmigung von Lingen in das
       > belgische AKW exportiert. Warum reagiert die Aufsicht nicht?
       
 (IMG) Bild: Von hier wurden die Brennelemente exportiert: ANF-Fabrik in Lingen
       
       Berlin taz | Nachdem im Januar trotz Widersprüchen mit aufschiebender
       Wirkung [1][Exporte aus der Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen
       ins belgische AKW Doel] durchgeführt wurden, steht jetzt auch die
       niedersächsische Atomaufsicht in der Kritik. In einem Brief haben mehrere
       Anti-Atom-Initiativen dem niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies (SPD)
       Untätigkeit vorgeworfen.
       
       Von ihm als dem verantwortlichen Minister für die Atomaufsicht sei „bislang
       kein einziges Wort zu hören gewesen“, heißt es darin. „Das ist aus unserer
       Sicht völlig unverständlich und wird Ihrem gesetzlichen Auftrag nicht
       gerecht.“ Durch die Transporte sei „der besorgniserregende Eindruck
       entstanden, als habe sich rund um die Framatome GmbH ein rechtsfreier Raum
       gebildet“.
       
       Eine Antwort haben die Initiativen eigenen Angaben zufolge auch eine Woche
       danach noch nicht bekommen. „Wie sich Niedersachsen hier wegduckt, ist
       ziemlich skandalös“, sagt Matthias Eickhoff vom Bündnis Sofortiger
       Atomausstieg Münster, einer der Unterzeichner des Briefs. Auch eine
       taz-Anfrage nach Konsequenzen aus den vermutlich illegalen Transporten hat
       das Ministerium nach fast zwei Wochen noch nicht beantwortet.
       
       Aus der Brennelementefabrik in Lingen waren zwischen dem 18. und 25. Januar
       insgesamt vier Transporte in das belgische Uralt-AKW Doel gegangen, obwohl
       der Umweltverband BUND Widerspruch gegen die Genehmigungen eingelegt hatte.
       Dieser hat nach Ansicht der zuständigen Genehmigungsbehörde aufschiebende
       Wirkung.
       
       ## „Aufschiebende Wirkung“
       
       Die Betreiberfirma Advanced Nuclear Fuels (ANF), die zum französischen
       Atomkonzern Framatome gehört, hält die Durchführung jedoch weiterhin für
       rechtmäßig. In einer Anhörung des Lingener Umweltausschusses am Montag
       erklärte der Geschäftsführer Peter Reimann laut Neuer Osnabrücker Zeitung:
       „Alles, was wir tun, steht auf dem Boden des Rechts.“ Nach seinen Angaben
       hatte ANF am 15. Januar schriftlich beim zuständigen Bundesamt für
       Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) angefragt, ob der vorliegende
       Widerspruch aufschiebende Wirkung habe. Als das Bafa bis zum Vormittag des
       18. Januar nicht geantwortet habe, habe das Unternehmen den ersten
       Transport losgeschickt.
       
       Das Bafa hat dieser Darstellung widersprochen. Das Unternehmen sei am 15.
       Januar über den Widerspruch informiert gewesen, teilte die Behörde mit –
       und auch über die Einschätzung des Bafa, „dass die Klage einer
       Umweltorganisation aufschiebende Wirkung habe“. Am 18. Januar sei das dem
       Rechtsanwalt des Unternehmens erneut in einem Gespräch mitgeteilt worden;
       am 21. Januar habe es dann eine förmliche Mitteilung der Behörde an das
       Unternehmen gegeben. Selbst wenn die rechtliche Lage beim ersten Transport
       am 18. Januar noch unklar gewesen sein sollte, war sie somit zumindest bei
       den beiden Transporten am 22. und 25. Januar eindeutig.
       
       ## Umweltverbände stellen Strafnazeige
       
       Wegen der trotz Widerspruchs durchgeführten Transporte haben Umweltverbände
       mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück Strafanzeige gegen die
       Verantwortlichen bei ANF gestellt. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums,
       das in dieser Frage die Aufsicht über das Bafa hat, ist das
       nachvollziehbar. Man habe das Unternehmen im Vorfeld ausdrücklich gewarnt,
       heißt es in einem Bericht des Ministeriums, der am Mittwoch im
       Bundestags-Umweltausschuss vorgestellt wurde. Das Bafa habe „die
       Genehmigungsinhaberinnen auf das Strafbarkeitsrisiko bei dennoch
       stattfindenden Ausfuhren hingewiesen“, heißt es darin. Im Dezember hatte
       ANF/Framatome sich [2][bereits bei Brennelementtransporten ins
       schweizerische AKW Leibstadt über einen Widerspruch hinweggesetzt]. Auch in
       diesem Fall ist Strafanzeige erstattet worden.
       
       Begründet werden die Widerspruchsverfahren mit der Gefahr, die von alten,
       störanfälligen AKWs im Ausland nahe der deutschen Grenze ausgeht. [3][Das
       Bundesumweltministerium hatte versucht, sie gesetzlich verbieten zu lassen,
       war damit aber gescheitert].
       
       11 Feb 2021
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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