# taz.de -- Brennelement-Fabrik Lingen: Gericht erlaubt Atom-Exporte
       
       > Trotz Widerspruchsverfahren dürfen Brennelemente ins Ausland geliefert
       > werden. Denn von den Exporten geht laut Gericht kein unmittelbares Risiko
       > aus.
       
 (IMG) Bild: Ab jetzt dürfen Brennelemente aus Lingen wieder legal nach Doel und Leibstadt exportiert werden
       
       Berlin taz | Im Streit über Exporte aus der Brennelementfabrik im
       niedersächsischen Lingen in ältere, ausländische Atomkraftwerke in
       Grenznähe hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine Niederlage
       erlitten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am Freitag entschieden, dass
       trotz eines laufenden Widerspruchsverfahrens weiterhin Exporte ins
       Schweizer Atomkraftwerk Leibstadt stattfinden dürfen. Der Verband hatte den
       Widerspruch mit der Gefahr begründet, die von dem Atomkraftwerk auch für
       Menschen in Deutschland ausgeht.
       
       Doch mit dieser Gefahr setzte sich das Gericht nicht auseinander. Es
       erklärte die Exporte aus rein formellen Gründen für zulässig: Als
       klageberechtigter Verband könne der BUND zwar juristisch gegen Vorhaben
       vorgehen, von denen eine Verschlechterung des Umweltzustands zu erwarten
       sei. Doch die Ausfuhr von Brennelementen ist nach Ansicht des Gerichts kein
       solches „Vorhaben“, weil diese selbst keine direkten Umweltauswirkungen
       habe. Die vorgebrachte Gefahr des AKW-Betriebs werde „durch den Export nur
       mittelbar hervorgerufen“, heißt es in der Begründung der Entscheidung.
       
       Bereits im Dezember waren weitere Widersprüche gegen Brennelement-Exporte
       aus Lingen [1][zurückgewiesen worden], damals mit der Begründung, dass sie
       von Einzelpersonen vorgebracht worden waren, die nicht klageberechtigt
       sind. Mit der jüngsten Entscheidung steht nun bis auf Weiteres fest, dass
       auch klageberechtigte Verbände die Exporte nicht auf juristischem Weg
       aufhalten können. Die Entscheidung dürfte sich auch auf ein weiteres
       Widerspruchsverfahren auswirken, das Exporte von Lingen ins belgische AKW
       Doel betrifft.
       
       Der BUND äußerte sich enttäuscht, dass die Gefahr, die vom AKW Leibstadt
       ausgehe, im Verfahren keine Rolle gespielt habe. „Die Folge ist nun, dass
       in diesem sensiblen Bereich des gesellschaftlichen Lebens, nämlich dem
       Atomrecht, eine Behördenentscheidung ergehen darf, die von niemandem
       juristisch angefochten werden kann – egal wie fehlerhaft sie auch ist“,
       kommentierte die Geschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg, Sylvia
       Pilarsky-Grosch. Der BUND kündigte an, in den nächsten Tagen über das
       weitere Vorgehen zu entscheiden.
       
       Das Bundesumweltministerium betonte auf Anfrage, die Entscheidung berühre
       nicht das Recht des BUND, „seine Klagebefugnis in einem Hauptsacheverfahren
       abschließend klären zu lassen“. Das Ministerium hatte zuvor versucht,
       Exporte in alte, grenznahe AKWs gesetzlich verbieten zu lassen, [2][war
       damit aber gescheitert]. Hier müsse nun ein neuer Anlauf unternommen
       werden, forderte Matthias Eickhoff vom Bündnis Münsterland gegen
       Atomanlagen, das den Widerspruch gegen die Doel-Exporte unterstützt. „Jetzt
       muss endlich politisch gehandelt werden“, forderte er.
       
       ## Strafrechtliche Frage noch offen
       
       Betreiber Framatome kündigte an, auf Grundlage der Entscheidung nun die
       Transporte nach Leibstadt und Doel wieder aufzunehmen. Nicht direkt von der
       Entscheidung berührt ist dagegen die juristische Auseinandersetzung über
       vergangene Transporte: [3][Weil Framatome schon vor der Entscheidung vom
       Freitag mehrere Transprote nach Leibstadt und Lingen durchgeführt hatte],
       sind Strafanzeigen gegen das Unternehmen erstattet worden. Auch das
       Umweltministerium hatte eine juristische Überprüfung dieser Transporte
       angekündigt.
       
       15 Feb 2021
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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