# taz.de -- Nazi-Richter am Bundesarbeitsgericht: Ahnengalerie mit braunen Flecken
       
       > Das Bundesarbeitsgericht wurde ab 1954 von Richtern aufgebaut, die dem
       > NS-Regime dienten. Aufgearbeitet ist das immer noch nicht.
       
 (IMG) Bild: Bildergalerie zeigt frühere Richter im Bundesarbeitsgericht Erfurt
       
       Berlin taz | Wer das Bundesarbeitsgericht in Erfurt besucht, kann in einem
       Konferenzraum eine illustre Bildergalerie bewundern. Zu sehen sind dort
       mehr als ein Dutzend Leute, bei denen es – obwohl nie angeklagt, geschweige
       denn verurteilt – angemessen wäre, sie als Verbrecher oder Mörder zu
       bezeichnen. Etliche waren Mitglied der NSDAP, andere dienten sich als
       Laufburschen dem NS-Regime an.
       
       Doch das erfährt man nicht bei der Betrachtung der Porträts. Da fehlt bei
       Namen wie Willy Martel oder Walter Schilgen jeglicher Hinweis, wann sie wo
       wen zum Tode verurteilt haben. Unerwähnt bleibt auch Georg Schröders
       Einsatz bei der „wirtschaftlichen Entjudung“ der Niederlande, also
       „Arisierung“ und Beschlagnahmung jüdischer Unternehmen und Vermögen. Um nur
       drei Beispiele zu nennen.
       
       Kein Wort zur [1][braunen Vergangenheit] zahlreicher Abgebildeter.
       Stattdessen ist nur der Zeitraum ihrer Tätigkeit am Bundesarbeitsgericht
       sowie die jeweilige Amtsbezeichnung vermerkt. Und so wird es erstmal auch
       bleiben. Das geht jedenfalls aus der Antwort der Bundesregierung auf eine
       Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der taz vorliegt.
       
       Bei der Bildergalerie handele es sich um eine „von der Richterschaft selbst
       initiierte bildliche Dokumentation sämtlicher Richterinnen und Richter, die
       seit der Gründung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 1954 berufen worden
       sind“, schreibt die Bundesregierung. In der Darstellung komme „weder eine
       Wertung noch eine Ehrung zum Ausdruck“. Alles ganz neutral also. Genau das
       ist das Problem.
       
       ## Mindestens 15 Nazis unter den Richtern
       
       Wie die deutsche Nachkriegsjustiz ingesamt war auch das
       Bundesarbeitsgericht in seinen Anfangsjahrzehnten geprägt von Juristen, die
       als „NS-belastet“ eingestuft werden müssen.
       
       In ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der Linksfraktion räumte die
       Bundesregierung im Jahr 2011 ein, dass bei 15 Bundesarbeitsrichtern eine
       frühere NSDAP-Mitgliedschaft festgestellt wurde, beim Bundessozialgericht
       waren es sogar 42. Welche Auswirkungen hatte das auf die Rechtsprechung der
       beiden Gerichte? Das ist bis heute nicht wissenschaftlich erforscht.
       
       Wie aus der jetzigen Regierungsantwort hervorgeht, kam es erst im Mai 2017
       zu einem Treffen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den
       beiden ihm unterstellten Gerichten, um mit diesen über das Thema der
       eigenen Vergangenheitsaufarbeitung zu sprechen.
       
       Zwei Jahre später startete dann das Bundessozialgericht ein
       Forschungsprojekt zu seiner Gründungs- und Wirkungsgeschichte. Die
       Ergebnisse sollen 2022 vorliegen. Beim Bundesarbeitsgericht ist man
       hingegen immer noch nicht so weit: „Das Bundesarbeitsgericht beabsichtigt,
       ein eigenes Forschungsprojekt in Auftrag zu geben“, so die Regierung.
       350.000 Euro will sie dafür bereitstellen.
       
       Wenn die Ergebnisse des noch nicht gestarteten Projekts dann irgendwann
       vorliegen, werde das Bundesarbeitsgericht auch „prüfen, ob sich
       hinsichtlich der Bildgalerie Handlungsbedarf ergibt“, schreibt die
       schwarz-rote Bundesregierung.
       
       [2][Jan Korte], Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion,
       hat dafür kein Verständnis: „Es ist schon erstaunlich, dass es auch im Jahr
       2021 erst Studien bedarf, damit in bundesdeutschen Ministerien oder
       Bundesgerichten Bilder von Nazis abgehängt oder zumindest kommentiert
       werden“, sagte er der taz.
       
       Auf die Forschungsergebnisse über das Wirken der NS-belasteten Richter ist
       Korte gleichwohl gespannt. Schließlich habe doch „das Bundesarbeitsgericht
       wie ein Ersatzgesetzgeber das Arbeitsrecht der jungen Bundesrepublik,
       darunter das bis heute repressiv ausgelegte Streikrecht, maßgeblich
       geprägt“.
       
       27 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
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