# taz.de -- Corona-Schutz in Hamburger Bürgerschaft: Pressefreiheit darf nicht leiden
       
       > Laut Grundgesetz entscheiden die Medien selber, was sie spannend finden.
       > Das ist nicht die Aufgabe von Ausschussvorsitzenden oder Präsidentinnen.
       
 (IMG) Bild: Vor der Pandemie war hier Publikum erlaubt: ein Sitzungssaal der Hamburger Bürgerschaft
       
       Zugegeben, der Betrieb eines Parlaments ist gerade eine Herausforderung.
       Aber [1][darunter darf nicht die Pressefreiheit leiden]. Laut Grundgesetz
       entscheiden die Medien selber, worüber sie berichten. Das ist nicht die
       Aufgabe von Ausschussvorsitzenden oder Präsidentinnen. Sie haben kein Recht
       zu dieser Bevormundung.
       
       Genau das tun sie aber in Hamburg, indem sie entscheiden, welcher Ausschuss
       öffentlich ist. Es wird nicht nur der Zugang zu vermeintlich Langweiligem
       blockiert, es wird definiert, was spannend ist. Das zeigt die Praxis der
       seit Sommer möglichen Livestreams für die bereits von den Sitzungen
       ausgeschlossene Bevölkerung. Die Anhörung des Innensenators, der zu
       Coronazeit feierte, gab es zu sehen. Den Hype darum kann man unpolitisch
       finden. Die Beratungen zu Kinderschutz und Corona wurden nicht gestreamt.
       Doch hier konnten Journalisten wenigstens noch in die Sitzung. Das geht
       nicht mehr.
       
       Es ist kein Argument, dass sich nur wenige Journalisten in die Ausschüsse
       verirrten. Es geht ums Prinzip. Deshalb gab es die sogenannte
       Saalöffentlichkeit. Zuschauer und Reporter durften da sein. Schon seit
       Sommer dürfen einfache Bürger das nicht mehr. [2][Daran gab es Kritik]. Die
       löst Rot-Grün nun auf, indem es bei Videokonferenzen Presse und Volk gleich
       behandelt. Beide gucken zu, wenn es jene, die beobachtet werden sollen,
       denn wollen.
       
       ## Rot-Grün ist in Hamburg zu mächtig
       
       Sorge vor Ansteckung ist ernst zu nehmen. Die Lösung kann aber anders
       aussehen, wie Bremen, Kiel, Berlin zeigen. Bei Videokonferenzen könnten
       sich Zuschauer anmelden. Zum Schutz der Privatsphäre der Abgeordneten gibt
       es technische Lösungen. Also wo liegt das Problem?
       
       Vielleicht ist Rot-Grün, das in Hamburg mit Zweidrittelmehrheit regiert, zu
       mächtig. Gerade erst schaffte es mit den „Deputationen“ ein altes
       Beteiligungsgremium ab. Und die kleine Opposition klagt, ihre Anträge
       würden viel zu selten in Ausschüsse überwiesen. Um so wichtiger ist es,
       dass dieses Parlament sich zügig korrigiert und die Presse berichten lässt
       über das, was dort passiert oder gerade nicht passiert.
       
       20 Nov 2020
       
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