# taz.de -- Corona-Schutz in Hamburger Bürgerschaft: Parlament bleibt lieber unter sich
       
       > In Hamburg tagen Fachausschüsse vermehrt per Videokonferenz. Die Presse
       > hat nur Zugang, wenn die Gremien ein „öffentliches Interesse“ annehmen.
       
 (IMG) Bild: Bisher tagen Ausschüsse im Festsaal des Hamburger Rathauses, nun gibt es häufiger Videokonferenzen
       
       Hamburg taz | Durchaus spannend sind die Punkte, die der Rechtsausschuss
       und der Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft auf ihrer nächsten
       Tagesordnung haben. Da geht es etwa um Drogenscanner im Gefängnis oder eine
       neue Stelle beim Landeskriminalamt gegen Rechtsextremismus. Doch erstmals
       wird die Presse zu diesen Terminen nicht zugelassen. Denn sie finden als
       Videokonferenzen statt und die sind in Hamburg „nicht öffentlich“.
       
       Grundlage ist eine in zwei Schritten geänderte [1][Geschäftsordnung der
       Bürgerschaft]. Ende März – zu Hochzeiten des Lockdowns – wurde zunächst mit
       Paragraf 57a überhaupt erst mal das Instrument einer Videokonferenz für
       „außergewöhnliche Fälle“ eingeführt. Damals ruhte der Parlamentsbetrieb, so
       kam dies kaum zur Anwendung.
       
       Vergangenen Mittwoch dann verabschiedete die Bürgerschaft [2][eine weitere
       Änderung]. Videokonferenzen seien „grundsätzlich“ nicht öffentlich, heißt
       es nun. Nur unter der Voraussetzung, dass die Präsidentin dies im Benehmen
       mit dem Ältestenrat „bestimmt“, könnte die Öffentlichkeit Zugang über
       elektronische Übermittlungswege erhalten. Diese Änderung soll laut
       Präsidentin Carola Veit (SPD) „breitere Transparenz“ bieten. Es entstehen
       aber hohe Hürden, wie sich zeigen wird.
       
       [3][Mit dem Europaausschuss] hatte am Dienstagmittag die Videokonferenz
       Premiere, am heutigen und am kommenden Donnerstag folgen mit dem Rechts-
       und Innenausschuss die nächsten reinen Videotermine. Dazwischen tagen die
       drei Ausschüsse für Wissenschaft, Haushalt und öffentliche Unternehmen noch
       wie bisher oldschool in echten Sälen, mit Abstand und Plexiglasscheiben.
       Hier dürfen Journalisten sich anmelden und dabei sein. Doch
       „pandemiebedingt“ soll es künftig häufiger die Videoform geben.
       
       ## Ein einzelner Journalist bekommt keinen Zugang
       
       Die taz fragte nun in der Bürgerschaftskanzlei nach, ob die Videotermine
       presseöffentlich sind. Antwort von Sprecherin Barbara Ketelhut: Der Zugang
       sei per Livestream über die Homepage möglich, und zwar für die Sitzungen,
       „bei denen ein öffentliches Interesse anzunehmen ist“. Dazu zähle das Thema
       Cum-Ex im Haushaltsausschuss. Nötig sei dafür ein Mehrheitsbeschluss der
       Obleute im Ausschuss, ein Antrag bei der Präsidentin und besagtes
       „Benehmen“ mit dem Ältestenrat – also die Kommunikation von einem guten
       Dutzend Personen.
       
       Die taz fragte, ob die Anfrage eines Journalisten oder Bürgers genügt, um
       so ein öffentliches Interesse anzunehmen. Antwort: „Die Anfrage eines
       einzelnen Pressevertreters oder Bürgers löst noch kein öffentliches
       Interesse aus.“ Auf die Frage, an welcher Stelle ein Journalist oder Bürger
       sein Interesse kundtun kann und an welcher Stelle Presse und Bevölkerung
       auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht werden, heißt es in der
       schriftlich gegebenen Antwort nur knapp: „entfällt“.
       
       Es wird hinter den Kulissen dann auch noch um Verständnis geworben, weil
       man auch Transparenz wolle, sich aber mitten in der Pandemie befinde. Nur
       gehen andere Landesparlamente ganz anders mit dieser Lage um. [4][In
       Bremen] haben Journalisten „uneingeschränkt Zugang zu den Plenar- und
       Ausschusssitzungen“, teilt Sprecherin Dorothee Krumpipe mit. Jene
       Ausschüsse mit hohem Besucherinteresse fänden „nach wie vor in Präsenz“
       statt. Für einzelne Sitzungen gebe es Livestreams. Und zu Videokonferenzen
       würden Journalisten „nach vorheriger Anmeldung“ zugeschaltet.
       
       In [5][Niedersachsen finden Ausschüsse des Landtages] derzeit zwar ohne
       Publikum statt, aber Medienvertreter sind weiter zugelassen. Auch hier
       ermöglicht eine im Zuge der Coronapandemie angepasste Geschäftsordnung
       „digitale und hybride“ Ausschusssitzungen. Nun können dort immerhin jene
       Journalisten, die Mitglied der Landespressekonferenz sind, Zugang erhalten.
       
       In [6][Schleswig-Holstein] steht Öffentlichkeit als „Ausdruck des
       Demokratieprinzips“ sogar in der Landesverfassung. Aus dem Kieler Landtag
       werden Ausschusssitzungen per Ton [7][über ein Parlamentsradio im Internet
       übertragen]. Ausgenommen sind nur Untersuchungsausschüsse.
       
       Eine großzügige Regelung hat das rot-rot-grün-regierte Berlin. Dort werden
       seit Ende der parlamentarischen Sommerpause [8][alle Fach- und
       Unterausschüsse per Livestream im Netz übertragen] und sind hinterher dort
       abrufbar. Laut dem Sprecher Ansgar Hinz lässt das Abgeordnetenhaus die
       Streams derzeit noch von einer Firma übertragen, plant dies aber künftig in
       Eigenregie zu tun. Die Transparenz ist dem chronisch klammen Berlin
       immerhin eine Investition im höheren fünfstelligen Bereich und mindestens
       eine zusätzliche Stelle wert.
       
       „Gerade in Coronazeiten ist die Transparenz der parlamentarischen Arbeit
       von besonderer Bedeutung“, sagt denn auch Stefan Endter, Geschäftsführer
       des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) in Hamburg. Doch diese Erkenntnis
       scheine die Bürgerschaft in ihrer Geschäftsordnung nicht umzusetzen.
       
       Die Berichterstattung zur parlamentarischen Arbeit über eine grundsätzlich
       nicht öffentliche Videoschalte zu beschränken sei nicht akzeptabel, sagt
       der DJV-Mann, zumal die Geschäftsordnung für Präsenzsitzungen in normalen
       Zeiten die Öffentlichkeit selbstverständlich vorsieht. Endter: „Der DJV
       appelliert an die Bürgerschaft, auch bei Videositzungen die Öffentlichkeit
       herzustellen.“
       
       Die Fraktion Die Linke hatte der neuen Geschäftsordnung nicht zugestimmt,
       sondern sich enthalten. „Es werden noch mehr Videokonferenzen dazukommen“,
       prophezeit Fraktionschefin Sabine Boeddinghaus. Sie unterstütze diese Form
       aus Infektionsschutzgründen, fordere aber eine grundsätzliche
       Öffentlichkeit auch für die Bevölkerung. „Dass jetzt auch die Presse nicht
       dabei ist, geht wirklich gar nicht“, sagt die Abgeordnete. „Da werden wir
       noch mal nachhaken.“
       
       19 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-B%C3%BCrgGOHA2020rahmen
 (DIR) [2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/73356/aenderung_der_geschaeftsordnung_der_hamburgischen_buergerschaft.pdf
 (DIR) [3] https://www.hamburgische-buergerschaft.de/termine/
 (DIR) [4] https://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=110&L=2
 (DIR) [5] https://www.landtag-niedersachsen.de/plenum-ausschuesse-gremien/ausschuesse/
 (DIR) [6] /Parlamentarische-Arbeit-in-Hamburg/!5722327
 (DIR) [7] https://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/parlaradio/
 (DIR) [8] https://www.parlament-berlin.de/C1257B55002AD428/vwContentByKey/W2BP5GS8053WEBSDE
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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