# taz.de -- Prozess zum Mord an Walter Lübcke: „Hier wurde mein Leben zerstört“
       
       > Stephan E. soll nicht nur Walter Lübcke ermordet, sondern auch einen
       > Geflüchteten niedergestochen haben. Am Donnerstag sagte dieser vor
       > Gericht aus.
       
 (IMG) Bild: Stephan E. mit Anwälten am Frankfurter Oberlandesgericht am Donnerstag
       
       Frankfurt am Main taz | Ahmed I. schildert, wie er damals, an diesem
       regnerischen Januarabend vor fast fünf Jahren, von seiner Asylunterkunft in
       Kassel-Lohfelden zur Tankstelle lief. Er wollte Zigaretten holen, Kopfhörer
       in den Ohren, Kapuze auf. Als plötzlich ein Radfahrer von hinten kam und er
       einen Schlag im Rücken spürte. Er sei zu Boden gegangen, habe erst nur
       Wärme gespürt, dann das Blut bemerkt und die Schmerzen.
       
       Er habe aufstehen wollen, aber es ging nicht. Weil niemand für Hilfe in der
       Nähe war, kroch er auf die Straße. Autos fuhren vorbei, dann hielt doch
       eines, ein Mann brachte ihn auf den Bürgersteig. „Ich dachte, ich werde
       sterben. Ich hatte so starke Schmerzen.“ Die herbeigerufenen Ärzte brachten
       ihn schließlich ins Krankenhaus.
       
       Die Geschichte erzählt Ahmed I., akkurat gestutzter Bart, gegelter
       Seitenscheitel, dunkelblaues Jackett, am Donnerstag im Oberlandesgericht
       Frankfurt am Main. Ein attraktiver Mann, der lächelnd Zuschauern winkt, die
       ihn begleiten und vor dem Gericht eine Kundgebung für ihn organisiert
       haben. Verhandelt wird hier der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten
       Walter Lübcke vom Juni 2019. Angeklagt ist dafür Stephan E., ein
       47-jähriger Kasseler Rechtsextremist. Und als möglicher Helfer sein
       früherer Kumpel [1][Markus H.]
       
       Nun aber wendet sich das Gericht einer zweiten Tat zu: der Messerattacke
       auf Ahmed I. am 6. Januar 2016. Der Radfahrer soll auch Stephan E. gewesen
       sein. Die Ausführungen des Irakers verfolgt er regungslos, schaut ihn nicht
       mal an. Während [2][Stephan E. den Mord an Lübcke gestand], bestreitet er
       den Messerangriff – und schweigt ansonsten dazu. Aber es gibt Indizien.
       
       DNA-Spuren auf Messer 
       
       Stephan E. wohnt in Tatortnähe, fuhr dort mit seinem Fahrrad regelmäßig zur
       Arbeit entlang. Die Unterkunft, in der Ahmed I. lebte, ist genau die, über
       die Walter Lübcke ein Vierteljahr zuvor auf einer Bürgerversammlung
       informierte – und die Stephan E. nach eigener Aussage derart in Rage
       brachte, dass er Lübcke vier Jahre später erschoss.
       
       Schwerwiegender noch: Auf einem Messer in E.s Keller fanden Ermittler eine
       DNA-Spur, die in einigen Teilen zu Ahmed I. passt. Und der Rechtsextremist
       selbst berichtete den Ermittlern, wie er Anfang 2016, nach Berichten über
       die Kölner Silvesternacht, aufgebracht war und einem Migranten zugerufen
       habe, man müsse ihm den Hals aufschneiden.
       
       Auch Ahmed I., der im Prozess Nebenkläger ist, hatte früh den Verdacht, ein
       Rechtsextremist könnte hinter dem Angriff auf ihn stecken. Noch im
       Krankenhaus hatte er den Ermittlern davon berichtet. In der Asylunterkunft
       habe er mit niemandem Streit gehabt, berichtet er. Aber man habe dort von
       aufgebrachten Rechten nach der Kölner Silvesternacht gehört.
       
       Ahmed I. war damals erst wenige Wochen in Kassel, geflohen vor dem IS aus
       Mossul, wo er als Musiker auftrat. „Ich habe mein Land verlassen, um Schutz
       zu suchen. Aber hier wurde mein Leben zerstört“, klagt er nun. Der
       27-Jährige erlitt damals eine viereinhalb Zentimeter tiefe Stichwunde, sein
       Rückenmark und drei Brustwirbel wurden verletzt, zwei Nervenstränge
       durchtrennt. Beide Beine waren anfangs gelähmt. Zwei Monate lag er im
       Krankenhaus.
       
       Schmerzen hören bis heute nicht auf 
       
       Die Ermittler suchten anfangs erfolglos nach dem Täter, kontrollierten auch
       Rechtsextreme, sogar Stephan E. Sie ließen sich sein Fahrrad zeigen, dann
       zogen sie ab. Die Ermittlungen versandeten. Erst nach dem Mord an Walter
       Lübcke kamen sie wieder ins Rollen – durch Ahmed I. selbst. Er schrieb mit
       Hilfe der Opferberatungsstelle Response die Polizei an, ob nicht Stephan E.
       auch der Messerangreifer gewesen sein könnte. Wieder rückten die Ermittler
       bei dem Rechtsextremen an – und fanden nun das Messer.
       
       Vor Gericht schildert Ahmed I., wie er bis heute in Behandlung sei,
       Schmerzen im Rücken habe, ein Bein sei taub. Er nehme täglich Tabletten,
       könne manchmal bis in die Morgenstunden nicht schlafen, fühle sich
       verfolgt, sei arbeitsunfähig. Manchmal frage er sich, wie lange er so noch
       leben könne. „Ich bin ein junger Mann, kein 50-Jähriger.“
       
       Während Stephan E. auch hier keine Regung zeigt, grinst der Mitangeklagte
       Markus H. bei den Ausführungen. Er solle das lassen, ermahnt ihn
       Oberstaatsanwalt Dieter Killmer. Ahmed I. sagt, entweder Markus H. höre mit
       dem Grinsen auf, oder einer der beiden müsse den Saal verlassen. Auch der
       Anwalt der Familie Lübcke spricht von einem „Skandal“. Richter Thomas
       Sagebiel verordnet eine Pause. Und Markus H. grinst auch da weiter.
       
       Der Rechtsextreme fühlt sich sicher im Prozess. Anfang Oktober hatte das
       Gericht seinen Haftbefehl aufgehoben. Dass er, wie angeklagt, Stephan E.
       zum Mord an Lübcke angestachelt habe, sei bisher nicht erwiesen, eine
       Mittäterschaft am Tatort noch viel weniger. Der Senat drückt seitdem aufs
       Tempo, will nun bereits am 1. Dezember sein Urteil sprechen.
       
       Ob Stephan E. für den Messerangriff auf Ahmed I. verurteilt wird, ist
       ungewiss. Als der Iraker am Donnerstag den Radfahrer beschreiben soll, kann
       er sich nur bruchstückhaft erinnern. Auch ein Sachverständiger hatte im
       Prozess ausgesagt, dass die DNA-Spur am Messer von Stephan E. durchaus von
       Ahmed I. stammen könne – gänzlich sicher aber sei das nicht. Der Iraker
       hofft dennoch auf eine doppelte Verurteilung von Stephan E. Auch, damit er
       irgendwann vielleicht doch noch abschließen kann.
       
       Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und
       antisememitischer Gewalt [3][sammelt Spenden für Ahmed I.], um die
       materiellen Folgen der Tat aufzufangen.
       
       29 Oct 2020
       
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