# taz.de -- Wohnraum für alle: Rechtsstaat, nicht rechter Staat
       
       > Hausbesetzungen können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein –
       > nur fehlt dafür eine Lobby. Die haben auch Wohnungslose nicht.
       
 (IMG) Bild: Schon entfernt: Kerzen vor der geräumten Liebig 34
       
       „Rechtsstaat!“, „Rechtsstaat!“, hallt es seit der Räumung der Liebig 34 und
       der anschließenden Demo in den digitalen Echoräumen. Dieser Ruf kommt auch
       von Leuten, die im selben Chat vom „Ausräuchern“ schreiben oder die Räumung
       mit „Schädlingsbekämpfung der anderen Art!“ kommentieren und sich damit
       selbst an der Grenze des Justiziablen bewegen.
       
       Die [1][Boulevardpresse nährt mit Innenaufnahmen] des geräumten Hauses das
       rechte Ressentiment gegenüber den linken Queerfeminist*innen, die in
       „Drecklöchern“ leben und mal lieber arbeiten gehen sollten.
       
       „Rechtsstaat!“, „Rechtsstaat!“ Mensch kommt nicht umhin, sich zu fragen, ob
       hier ein freudsches Missverständnis vorliegt. Da wird nicht der weite
       Rahmen an Grundrechten gefeiert, der die freie Entfaltung der
       Persönlichkeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die politische
       Betätigung garantiert. Da wird gefeiert, dass der Staat sich von seiner
       rechten Seite zeigt, martialisch auftritt und „männlich“.
       
       Dabei, so gab der Rechtswissenschaftler Maximilian Pichl im Nachgang der
       Liebig-Räumung auf Twitter zu bedenken, sei gar nicht sicher, dass
       Hausbesetzungen in „unserem Rechtsstaat“ nicht gehen würden. „Umstritten
       ist schon, ob das Grundgesetz überhaupt eindeutig eine kapitalistische
       Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung vorgibt“, schreibt Pichl. „Viele
       neoklassisch beeinflusste Zivilrechtler*innen mögen das so sehen, aber kurz
       nach 1945 war dies vor allem im Staatsrecht sehr umstritten.“
       
       ## Jahrzehnte straffrei
       
       Einige Gerichte hätten in den 1980er Jahren auch entschieden, dass
       Besetzungen leerstehender Häuser unter bestimmten Voraussetzungen straffrei
       seien, weil der Hausfriedensbruch nur den Schutz der individuellen
       Privatsphäre schütze, nicht Vermögenswerte. Auch aus gewohnheitsrechtlichen
       Gründen seien langjährige Hausbesetzungen für viele Jahrzehnte straffrei
       geblieben. „Wie Hausbesetzungen im Recht nun zu bewerten sind, hängt von
       den dynamischen rechtspolitischen Debatten und Entwicklungen ab, die sich
       immer spezifisch im Recht und in Urteilen verdichten“, sagt Pichl.
       
       „Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum!“ Das wäre ein Ruf
       nach dem Rechtsstaat, der der Debatte und der rechtspolitischen Entwicklung
       gut tun würde. Dieser Satz stellt auch keinen frommen Wunsch dar, sondern
       den Artikel 28 der Berliner Verfassung. 25 Jahre sind vergangen, seit drei
       Viertel der Berliner*innen der neuen Landesverfassung am 22. Oktober 1995
       zustimmten, die neben dem Recht auf Wohnraum, auch das Verbot der
       Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität festschrieb. Cheers
       Queers!
       
       Auch Artikel 14, 2 des Grundgesetzes „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch
       soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, ließe sich mit
       Ausrufezeichen am Ende gut als Rechtsstaat-Aufruf lesen. Das Kapital haben
       linke und links-grüne Abgeordnete natürlich nicht auf ihrer Seite, wenn sie
       versuchen diesem grundgesetzlichen Anspruch gerecht zu werden und Sympathie
       zu bedrohten Wohn- und Jugendprojekten zeigen.
       
       Das Kapital, vertreten etwa durch Susanne Klabe, Lobbyistin der privaten
       Wohnungswirtschaft, steht hinter der CDU Berlin, wie ein jüngst
       veröffentlichtes [2][Sharepic auf Facebook] zeigt.
       
       Kaum eine Lobby hingegen haben Wohnungslose, obwohl auch ihnen die Berliner
       Verfassung das Recht auf angemessenen Wohnraum zusichert. Wohnungslose
       besetzen die Liebig 34 vor 30 Jahren erstmals, seit mehr als 20 Jahren
       organisieren die „linken Chaoten“ vom Kälteschutz im Mehringhof eine
       wöchentliche Übernachtungsmöglichkeit für Menschen, die diese brauchen.
       
       ## Aufruf zur Mithilfe
       
       „Die Coronapandemie stellt unsere Gäste und uns vor besondere
       Herausforderungen. Wir arbeiten an einem Konzept um auch diesen Winter
       aufzumachen.“, heißt es in einem Aufruf zur ehrenamtlichen Mithilfe. Um
       Anmeldung zum Infotreffen unter [3][kaelteschutz@riseup.net] wird gebeten
       (Fr., 16. 10., 19 Uhr, Gneisenaustr. 2a).
       
       Bei einer Veranstaltung mit der Rechtsanwältig Gabriele Heinecke soll auf
       die politische Motivation der staatlichen Repression beim G20-Gipfel in
       Hamburg geblickt werden. „Wir wollen uns solidarisch zeigen mit den von
       Repression Betroffenen und darüber sprechen, wie wir praktische Solidarität
       organisieren können“, heißt es in der Einladung zu der Veranstaltung in der
       Emmauskirche (Sa., 17. 10., 19 Uhr, Lausitzer Platz 8A).
       
       Bei der Roten-Hilfe-Sprechstunde im Wedding kann mensch
       [4][Unterstützungsanträge] stellen, sich zu Strafbefehlen,
       Anklageschriften, Briefen der Polizei und dem Organisieren von Solikreisen
       informieren. „Gerne vermitteln wir auch solidarische Anwält*innen in eurer
       Nähe“, heißt es von Seiten der Roten Hilfe (Di., 20. 10., 19 Uhr,
       Schererstraße 8).
       
       Denn: es geht um einen Rechtsstaat, nicht um einen rechten Staat.
       
       14 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bilder-von-der-Liebigstrasse-34/!5719305/
 (DIR) [2] https://www.facebook.com/watch/?v=354533295666074
 (DIR) [3] /kaelteschutz@riseup.net
 (DIR) [4] http://www.berlin.rote-hilfe.de/infos-rechtshilfetipps/unterstuetzungsantraege/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Hunglinger
       
       ## TAGS
       
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