# taz.de -- Berliner Neutralitätsgesetz: Ein Kampf mit allen Mitteln
       
       > Ein höchstrichterliches Urteil schien den Streit um das
       > Neutralitätsgesetz beendet zu haben. Doch an der Einstellungspraxis hat
       > sich nichts geändert.
       
 (IMG) Bild: Frauen mit Kopftuch dürfen an Berliner Schulen nicht unterrichten
       
       Berlin taz | Es herrscht Verwirrung. Was ist nun mit dem Neutralitätsgesetz
       – gilt es, oder nicht? Muss es geändert werden? Und vor allem: Dürfen
       Frauen mit Kopftuch nun an Berliner Schulen unterrichten? Deutschlands
       höchstes Gericht in Arbeitssachen hatte letzteres kürzlich nahegelegt. Doch
       an der Einstellungspraxis hat sich bis heute nichts geändert.
       
       Am 27. August verurteilte das [1][Bundesarbeitsgericht (BAG) Berlin zur
       Zahlung einer Entschädigung] an eine Lehrerin. Die Bildungsverwaltung hatte
       sie mit Verweis auf das Neutralitätsgesetz, das bestimmten Berufsgruppen,
       darunter LehrerInnen, das Tragen religiös konnotierter Kleidung verbietet,
       abgelehnt. Dies gehe nicht, so die Richter: „Das Neutralitätsgesetz ist in
       diesen Fällen verfassungskonform dahin auszulegen, dass das Verbot des
       Tragens eines sogenannten islamischen Kopftuchs nur im Fall einer konkreten
       Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gilt.“
       
       Sprich: Ein pauschales Berufsverbot ist Unrecht, weil es gegen die Freiheit
       der Religionsausübung verstößt. So hat es das Bundesverfassungsgericht 2015
       vorgegeben – darin müsse sich Berlin halten, so die BAG-Richter.
       
       Auf diese höchstrichterliche Entscheidung hatten viele gewartet – auch die
       rot-rot-grüne Koalition, die in Sachen [2][Neutralitätsgesetz schon lange
       nicht einig] ist. Grüne und Linke wollen es ändern, die SPD daran
       festhalten. Einig war man sich nur, dieses Urteil abzuwarten – und danach
       zu handeln. Daher fordert nun Sebastian Walter, Sprecher für
       Antidiskriminierungspolitik der Grünen-Fraktion, der Senat müsse zu einer
       Neubetrachtung des Gesetzes kommen. „Wir sind für eine gesetzliche
       Klarstellung, die Rechtssicherheit herstellt“, sagt er. „Unsere Erwartung
       ist, dass nun schnellstmöglich die bisherige Einstellungspraxis an den
       Schulen geändert wird.“
       
       ## „Ein Meilenstein“
       
       So sieht das auch die Klägerinnenseite. „Für die betroffenen Frauen ist das
       Urteil ein Meilenstein“, sagt Zeynep Çetin vom Verein Inssan und
       Projektleiterin des dort angesiedelten Netzwerk gegen Diskriminierung und
       Islamfeindlichkeit. Das Netzwerk unterstützt und begleitet seit Jahren
       Lehrerinnen mit Kopftuch, die gegen die Bildungsverwaltung klagen – fast
       immer haben sie vor Gericht Recht bekommen. Auch die Klägerin im aktuellen
       Fall wird von Inssan unterstützt.
       
       Zudem hat Çetin eine Betroffenengruppe gegründet, in der sich rund 40
       Pädagoginnen mit Kopftuch – Studentinnen, Referendarinnen, Lehrerinnen –
       über ihre Situation austauschen. „Natürlich haben die Frauen gehofft, dass
       das Land ihnen jetzt gleichberechtigten Zugang und die freie Ausübung ihres
       Berufs gewährt.“
       
       Die Hoffnungen wurden enttäuscht. Nach wie vor lehne die Schulverwaltung
       die Einstellung von Erzieherinnen und Lehrerinnen ab, berichtet Çetin. In
       einem Fall hat sie als Anwältin nun Klage erhoben beim Arbeitsgericht. Es
       geht um eine staatlich anerkannte Erzieherin, die an einer Grundschule
       Praktikum gemacht hatte – was mit Kopftuch erlaubt ist, ebenso wie das
       Referendariat – und als pädagogische Unterrichtshilfe einstellt werden
       sollte.
       
       „Vier Tage hat sie bereits dort gearbeitet, als die Schulleitung ihr mit
       Bedauern mitteilte, dass sie wegen ihres Kopftuchs doch nicht bei ihnen
       arbeiten dürfe“, berichtet Çetin. Der taz liegt ein anonymisiertes
       Schreiben des Kollegiums an die Schulaufsicht vor, aus dem hervorgeht, dass
       die Erzieherin „zur vollsten Zufriedenheit“ ihre Arbeit gemacht habe und an
       der Schule sehr erwünscht sei.
       
       Das Beispiel zeigt: Es gibt Schulleitungen und Kollegien, die kein Problem
       mit Pädagoginnen mit Kopftuch haben. Zwar ist der Interessenverband
       Berliner Schulleiter ganz auf Linie der Bildungsverwaltung, die vor Gericht
       immer argumentiert hat, Lehrerinnen mit Kopftuch seien per se eine „Gefahr
       für den Schulfrieden“ – ohne dies je belegt zu haben. Beim Lehrerverband
       GEW sieht die Sache aber schon anders aus: Dort halten sich Befürworter und
       Gegner des Neutralitätsgesetzes etwa die Waage, sagt der Vorsitzende Tom
       Erdmann.
       
       ## Viele wollen sich jetzt bewerben
       
       Dass bei Frauen und Schulleitungen nach dem Urteil große Hoffnung
       herrschte, sagt auch Miriam Aced, Sprecherin von #gegenBerufsverbot, einem
       Bündnis mehrerer Organisationen aus dem Antidiskriminierungsbereich. „In
       die Beratungsstellen unserer Mitglieder kommen nun immer wieder Frauen und
       sagen, sie wollen sich nun bewerben!“ Sie höre auch, dass Schulleitungen
       bereits „von oben“ gerügt worden seien, weil sie jetzt Lehrerinnen mit
       Kopftuch einstellen wollten.
       
       Auch die Integrationsbeauftragte des Senats, Katarina Niewiedzial, hat mit
       betroffenen Frauen gesprochen. Die Gespräche hätten ihr gezeigt: „Es geht
       schon lange nicht um die Neutralität des Staates, sondern um eine
       Ungerechtigkeit, von der ausschließlich gut qualifizierte Frauen betroffen
       sind. Berlin muss seine Einstellungspraxis ändern.“
       
       Doch die Bildungsverwaltung denkt gar nicht daran. Man warte noch auf die
       schriftliche Urteilsbegründung, so der Sprecher von Bildungssenatorin
       Sandra Scheeres (SPD). Die möchte nun am liebsten vor das
       Bundesverfassungsgericht ziehen – und von dort zum Europäischen
       Gerichtshof. Diese Möglichkeit besteht theoretisch, da sich das BAG-Urteil
       auf das [3][Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz] bezieht, das die deutsche
       Umsetzung von EU-Recht ist.
       
       Praktisch dürfte dieser Weg kaum Erfolgschancen haben, schließlich wurden
       die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien erlassen, um Minderheiten zu schützen –
       nicht, um sie zu diskriminieren. Dennoch hätten die Freunde des
       Neutralitätsgesetzes damit etwas gewonnen: Zeit. Und die Frauen hätten
       wieder ein paar Jahre verloren.
       
       Dieser Text ist Teil eines gemeinsamen Schwerpunkts in der Wochenendausgabe
       17./18. Oktober der taz.berlin und der taz.nord zum Neutralitätsgesetz an
       Schulen.
       
       16 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kopftuch-Streit-vor-Gericht/!5710379&s=kopftuchverbot/
 (DIR) [2] /Streit-um-das-Kopftuch/!5707639&s=kopftuchverbot/
 (DIR) [3] /Antidiskriminierungsstelle-des-Bundes/!5714432&s=allgemeine+gleichbehandlungsgesetz/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Neutralitätsgesetz
 (DIR) Kopftuchverbot
 (DIR) Sandra Scheeres
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Bundesarbeitsgericht
 (DIR) Muslime in Deutschland
 (DIR) Neutralitätsgesetz
 (DIR) Partizipation
 (DIR) Kopftuch
 (DIR) Kopftuch
 (DIR) Neutralitätsgesetz
 (DIR) Schwerpunkt Seyran Ateş
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Antimuslimischer Rassismus in Berlin: Frauen besonders betroffen
       
       Das Netzwerk Inssan hat wegen Corona in 2020 etwas weniger Fälle von
       antimuslimischem Rassismus gemeldet bekommen, gibt aber keine Entwarnung.
       
 (DIR) Berlins Kopftuchverbot an Schulen: Gesetzentwurf soll kommen
       
       Berlin will das Neutralitätsgesetz überarbeiten und Lehrern religiöse
       Kleidung und Symbole an Schulen erlauben, so Justizsenator Behrendt
       (Grüne).
       
 (DIR) Berlins Integrationsbeauftragte: „Wir wollen eine verbindliche Quote“
       
       Die Berliner Integrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial will die Zahl von
       „Menschen mit Migrationsgeschichte“ in staatlichen Institutionen erhöhen.
       
 (DIR) Debatte ums Kopftuch im Staatsdienst: Kampf um die Köpfe
       
       Lehrerinnen dürfen nun auch in Berlin religiöse Symbole tragen. Darin, dass
       Religion öffentlich gelebt wird, steckt auch eine Chance.
       
 (DIR) Urteil zum Kopftuchverbot an Schulen: Schluss mit dem Dogma
       
       Bizarr, dass gerade Berlin noch glaubt, Lehrerinnen mit Kopftuch seien eine
       Gefahr für den Schulfrieden. Das Gegenteil könnte der Fall sein.
       
 (DIR) Berliner Kopftuch-Streit: Nach Urteil weiter umstritten
       
       Die Reaktionen auf das „Kopftuch-Urteil“ reichen von Entsetzen bis
       Begeisterung. Änderung des Neutralitätsgesetzes wird gefordert.
       
 (DIR) „Kopftuch-Streit“ vor Gericht: Berlin unterliegt
       
       Die Kopftuch-Rechtsprechung aus Karlsruhe gilt auch in der Hauptstadt. Das
       Bundesarbeitsgericht gab der muslimischen Klägerin recht.