# taz.de -- Debatte ums Kopftuch im Staatsdienst: Kampf um die Köpfe
       
       > Lehrerinnen dürfen nun auch in Berlin religiöse Symbole tragen. Darin,
       > dass Religion öffentlich gelebt wird, steckt auch eine Chance.
       
 (IMG) Bild: Außerhalb Berlins waren Lehrerinnen mit Kopftuch zwar auch noch eher rar, aber immerhin erlaubt
       
       Hannover taz | Mehr als 20 Jahre debattieren wir in diesem Land schon über
       das Kopftuch im Schuldienst. 1998 begann die Referendarin Fereshta Ludin
       ihren langen Zug durch die Instanzen, weil das Land Baden-Württemberg sie
       mit Kopftuch nicht einstellen wollte.
       
       Ludins Kampf endete 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Art
       Pyrrhussieg: Das Gericht gab ihr Recht, überließ es aber gleichzeitig den
       einzelnen Bundesländern, Kopftuchverbote zu erlassen. Diese Verbote kippten
       erst mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2015.
       
       Damals erklärte das Gericht, es müsste dann doch erst einmal im Einzelfall
       nachgewiesen werden, dass der Schulfriede durch die Lehrerin mit Kopftuch
       gefährdet wäre, bevor man die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit
       so weit einschränken könne. In den letzten fünf Jahren ist nicht ein Fall
       bekannt geworden, in dem eine Schule diesen Nachweis geführt hätte.
       
       Im Zuge der Recherche haben wir auch bei Menschen angefragt, die sich
       früher vehement gegen das Kopftuch im Schuldienst ausgesprochen haben –
       weil sie es als Angriff auf Gleichberechtigung und Freiheit
       interpretierten. Die meisten möchten sich damit heute nicht mehr zitieren
       lassen – oder jedenfalls nicht von der taz. Vielleicht liegt das an den
       Wunden, die die lange und hitzige Debatte geschlagen hat?
       
       Die Fronten mögen an vielen Stellen verhärtet sein. Bei dem einen oder der
       anderen hat sich aber auch die Erkenntnis durchgesetzt, dass man sich
       möglicherweise verkämpft hat. Und dass sich die Unterstellung, unter jedem
       Kopftuch verberge sich eine Islamistin, die ihre eigenen Karriere dazu
       benutzt, kleine Mädchen zu einem sittsamen Leben als Mutter und Hausfrau
       anzuhalten, nicht aufrecht erhalten lässt.
       
       ## Berlin muss nun Schadensersatz zahlen
       
       Berlin war das letzte Bundesland, das noch an einem pauschalen
       Kopftuchverbot festgehalten hat – obwohl man längst hätte wissen können,
       dass diese Regelung keinen Bestand haben kann. Jetzt hat das
       Bundesarbeitsgericht Erfurt [1][das Land in letzter Instanz zu
       Schadensersatzzahlungen] an zu Unrecht abgelehnte Bewerberinnen verurteilt.
       Experten wundern sich, dass das überhaupt so lange gedauert hat.
       
       Dabei haben die Berliner mit der [2][Verpackung als „Neutralitätsgesetz“]
       versucht, so zu tun, als ginge es darum, alle sichtbaren religiösen
       Bekenntnisse gleichermaßen aus der Schule fernzuhalten. In Wirklichkeit
       ging es natürlich nie um bekennende Christen, Juden, Hindus, Buddhisten,
       Esoteriker oder sonst irgendetwas. Sondern immer nur um die kleine
       Untergruppe muslimischer Frauen, die Kopftuch trägt.
       
       Der Berliner Gesetzgeber habe anscheinend geglaubt, dass sich mit dem
       Holzhammer hinterrücks mal eben ein laizistischer Staat herstellen lässt,
       erklärt Sebastian Schwab, der sich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am
       Lehrstuhl für Staatskirchenrecht der Universität Göttingen mit dem Thema
       befasst.
       
       „Es ist nicht Teil unserer Rechtstradition, Religion so vollständig ins
       Private zu verbannen, wie etwa Frankreich das tut“, sagt er. Schwab glaubt,
       dass die deutsche Tradition, der Religion einen Platz im öffentlichen Leben
       zuzugestehen, sie damit aber auch einzuhegen, zu moderieren und in den
       Dialog zu bringen, sehr viel integrativer wirkt als das Abdrängen in
       private Parallelgesellschaften und Filterblasen.
       
       Nun haben Kirchen natürlich auch ein Interesse daran, diesen Platz zu
       behaupten – selbst wenn sie ihn mit dem Islam teilen müssen. Wenn aber
       organisierte Religion Teil des öffentlichen Lebens ist, bedeutet das eben
       auch, dass diese Gesellschaft immer wieder neu aushandeln muss, was gerade
       noch geht und was nicht mehr.
       
       ## Noch immer Rücksicht auf Ressentiments
       
       Im Hinblick auf das Kopftuch sei dieser Prozess noch nicht abgeschlossen,
       glaubt Schwab. Im Bereich des Justizdienstes vollzieht sich gerade noch
       [3][einmal das gleiche Drama]. Darf eine Referendarin mit Kopftuch
       Plädoyers halten? Kann eine Frau mit Kopftuch Richterin werden?
       
       Selbst das Bundesverfassungsgericht gibt hier zu bedenken, dass ein
       Kopftuch bei Dritten Zweifel an der Neutralität des Staates und
       insbesondere der Justiz auslösen könnte – und ein Verbot daher nicht per se
       verfassungswidrig sei, sondern dem Gesetzgeber und der politischen Abwägung
       vorbehalten bleiben müsse.
       
       „Das bedeutet natürlich im Grunde, dass man auf bestimmte Ressentiments
       Rücksicht nimmt, statt Minderheitenrechte zu stärken“, sagt Schwab. Genauso
       wie die wachsweiche Formel vom Schulfrieden ein Schlupfloch offen lässt,
       durch das man sich im Konfliktfall noch wegducken kann. Ob sich diese
       Position halten lässt? Gut möglich, dass sie in dreißig Jahren als genauso
       peinlich und überholt gilt wie heute manches alte Urteil zur
       Homosexualität.
       
       Mehr Lesen Sie in der gedruckten taz am wochenende oder [4][hier]
       
       16 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Urteil-zum-Kopftuchverbot-an-Schulen/!5706809/
 (DIR) [2] /Berliner-Neutralitaetsgesetz/!5621450/
 (DIR) [3] /Kopftuch-im-Gerichtssaal/!5667693/
 (DIR) [4] /e-kiosk/!114771/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kopftuch
 (DIR) Kopftuchverbot
 (DIR) Neutralitätsgesetz
 (DIR) Schule
 (DIR) Lehrer
 (DIR) Richter
 (DIR) IG
 (DIR) Religion
 (DIR) Neutralitätsgesetz
 (DIR) Neutralitätsgesetz
 (DIR) Wochenkommentar
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kopftuch und Berliner Neutralitätsgesetz: Symbol eines Kulturkampfes
       
       Berlins Schulsenatorin Scheeres hört auf. Bis dahin nutzt sie ihre Zeit
       noch zum Kampf gegen das Kopftuch in den Klassen.
       
 (DIR) Wissenschaftlerin zum Kopftuchverbot: „Ein Klima des Misstrauens“
       
       Lehrerinnen mit Kopftuch werden in den Schulen oft angefeindet. Die Bremer
       Erziehungswissenschaftlerin Yasemin Karakaşoğlu vermisst Differenzierung.
       
 (DIR) Berliner Neutralitätsgesetz: Ein Kampf mit allen Mitteln
       
       Ein höchstrichterliches Urteil schien den Streit um das Neutralitätsgesetz
       beendet zu haben. Doch an der Einstellungspraxis hat sich nichts geändert.
       
 (DIR) Streit um das Kopftuch: Es ist noch lange nicht vorbei
       
       Auch vor dem Bundesarbeitsgericht hat das Berliner Neutralitätsgesetz
       keinen Bestand. Die SPD will den Kampf für das Kopftuchverbot weiterführen.