# taz.de -- „Kopftuch-Streit“ vor Gericht: Berlin unterliegt
       
       > Die Kopftuch-Rechtsprechung aus Karlsruhe gilt auch in der Hauptstadt.
       > Das Bundesarbeitsgericht gab der muslimischen Klägerin recht.
       
 (IMG) Bild: Bedroht ein Kopftuch in Berliner Klassenräumen den „Schulfrieden“? Eher nicht
       
       Erfurt taz | Dürfen Länder wie Berlin die Rechtsprechung des
       Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch ignorieren? Nein, entschied jetzt
       das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Der Berliner Senat muss jetzt seinen
       Widerstand aufgeben.
       
       Im konkreten Fall hatte sich eine muslimische Informatikerin 2017 in Berlin
       für eine Stelle als Lehrerin beworben. Zum Vorstellungsgespräch erschien
       sie mit Kopftuch. Im Hinausgehen wies ein Behördenvertreter auf das
       [1][Berliner Neutralitätsgesetz] hin, das das Tragen religiöser Symbole und
       Kleidungstücke im Schuldienst verbiete. Sie müsse das Kopftuch im
       Unterricht dann ablegen, so der Beamte. Die Informatikerin sagte, dazu sei
       sie nicht bereit und wurde nicht eingestellt.
       
       Deshalb klagte die Frau gegen das Land Berlin auf Entschädigung nach dem
       bundesweit geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das Berliner
       Verbot widerspreche dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von
       2015. Der Staat dürfe Lehrerinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuches
       nur verbieten, wenn es eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden auslöst.
       Generelle Verbote wertete Karlsruhe als unverhältnismäßigen Eingriff in die
       Religionsfreiheit.
       
       Das Arbeitsgericht Berlin lehnte die Klage zunächst ab. Das
       Neutralitätsgesetz definiere eine wesentliche berufliche Anforderung für
       Berliner Lehrerinnen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil passe nicht für
       Stadtstaaten wie Berlin mit ihrem großen Konfliktpotenzial.
       
       ## Der EuGH bleibt draußen
       
       Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin entschied Ende 2018 dann aber für die
       Informatikerin und sprach ihr 5.159 Euro Entschädigung zu, also eineinhalb
       Bruttomonatsgehälter. Das Berliner Neutralitätsgesetz müsse im Lichte der
       Karlsruher Rechtsprechung verfassungskonform ausgelegt werden, so das LAG.
       Das heißt: Nur bei konkreten Gefahren für den Schulfrieden, wäre ein
       Kopftuchverbot zulässig.
       
       Da der Umgang mit dem Neutralitätsgesetz in der Berliner
       Rot-Rot-Grün-Regierung umstritten ist, legte das Land Revision ein, um Zeit
       zu gewinnen und um den Fall höchstrichterlich klären zu lassen.
       
       Diese Klärung ist nun erfolgt. Die Karlsruher Rechtsprechung zum Kopftuch
       ist auch in Berlin verbindlich, erklärte die Vorsitzende BAG-Richterin Anja
       Schlewing. Das Berliner Neutralitätsgesetz müsse nun aber nicht dem
       Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden, vielmehr könne es
       verfassungskonform ausgelegt werden. Es kommt also auch in Berlin auf eine
       konkrete Gefährdung des Schulfriedens an.
       
       Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof lehnte das BAG ab. Anwalt Axel
       Groeger, der das Land Berlin vertrat, hatte das in der Verhandlung
       überraschend vorgeschlagen. Bisher sei zu wenig das „Wohl des Kindes“
       berücksichtigt worden, das in der Europäischen Grundrechte-Charta
       garantiert ist.
       
       ## Belege für Konflikte? Kann Berlin nicht liefern
       
       „Wir sind die Stimme der Kinder, die ihre Stimme nicht erheben können“,
       sagte Seyran Ates, die zweite Anwältin Berlins. Das Kopftuch sei ein
       nonverbaler Hinweis auf muslimische Keuschheitsgebote. Schülerinnen könnten
       sich gegen das prägende Bild ihrer Lehrerin nicht wehren. Nur ein
       generelles Kopftuchverbot, wie im Berliner Neutralitätsgesetz vorgesehen,
       schütze die Kinder vor der nicht neutralen Einflussnahme.
       
       Haschemi Yekani, die Anwältin der (nicht anwesenden) Informatikerin,
       betonte in der Verhandlung, dass das Land bisher keine Belege für Konflikte
       vorbringen konnte, die kopftuchtragende Lehrerinnen ausgelöst haben. Kinder
       seien in Berlin überall mit [2][kopftuchtragenden Frauen] konfrontiert. Da
       sei es für manche muslimische Mädchen eher hilfreich zu sehen, dass man
       auch mit Kopftuch einen anspruchsvollen Beruf ergreifen kann.
       
       Schon in der Verhandlung hatte Richterin Schlewing angedeutet, dass die
       Berliner Revision keinen Erfolg haben wird. „Wenn ein jüdischer Lehrer es
       als religiöse Pflicht empfindet, eine Kippa zu tragen, könnten wir darin
       eine Gefahr für den Schulfrieden sehen?“, sagte sie.
       
       27 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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