# taz.de -- Gesetzesentwurf im generischen Femininum: „Gläubigerin“ und „Schuldnerinnen“
> Ein Gesetzentwurf zum Insolvenzrecht treibt Seehofers Innenministerium
> auf die Barrikaden. Denn der Text ist im generischen Femininum verfasst.
(IMG) Bild: Justizministerin Lambrecht und Innenminister Seehofer bei einer Pressekonferenz 2020
Karlsruhe taz | Das Innenministerium hat einen Gesetzentwurf des
Justizministeriums beanstandet, in dem fast durchgängig weibliche
Sprachformen benutzt wurden. Anders als die Verwendung ausschließlich
männlicher Formen sei dies unzulässig.
Konkret geht es um den 247-seitigen „Entwurf eines Gesetzes zur
Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“, mit dem eine
EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Der Entwurf liegt
bereits seit dem 19. September vor, wird aber erst seit dem Wochenende
außerhalb von Fachkreisen diskutiert.
Bekanntheit erlangte der Entwurf erst seit das Redaktionsnetzwerk
Deutschland (RND) berichtet hat, dass der Gesetzentwurf fast durchgängig
weibliche Bezeichnungen verwende. Mehr als 600 Mal heiße es „Gläubigerin“,
„Schuldnerin“ oder „Geschäftsleiterin“, hat RND nachgezählt.
Das Justizministerium begründete dies damit, dass es im Insolvenzrecht vor
allem um Unternehmen gehe, die in der deutschen Sprache überwiegend
weiblichen Geschlechts sind, etwa die Aktiengesellschaft oder die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Allerdings sind im
Gesetzentwurf auch Menschen wie „Verbraucherinnen“ erwähnt, die ein reales
Geschlecht haben und nicht nur ein grammatikalisches Geschlecht.
## Orientierungshilfe von 2008
Das Bundesinnenministerium hat inzwischen gegen den Gesetzentwurf
Widerspruch eingelegt. Bei rein männlichen Sprachformen – dem generischen
Maskulinum – sei anerkannt, dass sie für Menschen von männlichem und
weiblichem Geschlecht gelten. Dagegen sei [1][das generische Femininum] zur
Verwendung für weibliche und männliche Personen „bislang
sprachwissenschaftlich nicht anerkannt“.
Dies habe dann zur Folge, dass „bei formaler Betrachtung“ das Gesetz zum
Insolvenzrecht „nur für Frauen oder für Menschen weiblichen Geschlechts“
gelten würde. Es wäre „damit höchstwahrscheinlich verfassungswidrig“, so
das Bundesinnenministerium.
Das Justizministerium von [2][Christine Lambrecht] (SPD) hat auf diesen
Widerspruch bisher nur sehr zurückhaltend reagiert. Zu Vorgängen im Rahmen
der Ressortabstimmung über kommende Gesetzentwurfe nehme man grundsätzlich
nicht Stellung. Allerdings sei die Rechts- und Sprachprüfung, die das
Justizministerium für alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung vornimmt, bei
diesem Entwurf des eigenen Hauses noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf
werde noch einmal überarbeitet, bevor er dem Kabinett zur Beschlussfassung
zugeleitet wird.
Bisher orientiert sich die Rechtsprache von Gesetzen am „Handbuch der
Rechtsförmlichkeit“. Dort heißt es, dass Männer und Frauen nach Möglichkeit
direkt anzusprechen sind, um deutlich zu machen, dass beide Geschlechter
gemeint sind. Das generische Maskulinum sei vor allem dann noch angemessen,
wenn auch Unternehmen mitgemeint sind. Vom generischen Feminum ist dort
nicht die Rede. Allerdings stammt das Handbuch von 2008 und soll schon
länger modernisiert werden.
13 Oct 2020
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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