# taz.de -- BVerfG zu Freihandelsabkommen Ceta: Blankoscheck für die Regierung?
       
       > Die Linksfraktion hat 2016 Verfassungsklage gegen die Zustimmung des
       > Bundestags zu Ceta erhoben. Am Dienstag wird in Karlsruhe darüber
       > verhandelt.
       
 (IMG) Bild: Langes Ringen um das Freihandelsabkommen: Anti-Ceta-Demonstration 2016 in Berlin
       
       Berlin taz | Am Dienstag, den 13. Oktober, wird sich das
       Bundesverfassungsgericht mit dem Ceta-Freihandelsvertrag von EU und Kanada
       befassen. Geklagt hat die Bundestagsfraktion der Linken. Der Grund: Mit der
       Zustimmung dazu, das Abkommen vorläufig umzusetzen, sei der Bundestag
       seiner Verantwortung nicht gerecht geworden und habe damit das Grundgesetz
       verletzt, finden die Linken.
       
       Durch das Ceta-Abkommen soll der Handel zwischen der EU und Kanada
       intensiviert werden. Über 99 Prozent der Zölle werden beseitigt. EU-Firmen
       können in Kanada auch bei öffentlichen Ausschreibungen auf regionaler und
       kommunaler Ebene zum Zuge kommen.
       
       Der EU-Ministerrat stimmte Ceta im Oktober 2016 zu. Das
       Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung die Zustimmung dort in
       einem Eilbeschluss unter Auflagen erlaubt. Der Großteil des Ceta-Vertrags
       wird seit 2017 aufgrund eines separaten Beschlusses bereits vorläufig
       angewandt.
       
       Beim Bundesverfassungsgericht sind zwei Großverfahren zu Ceta anhängig. Die
       inhaltliche Bewertung, ob die EU beim Abschluss des Vertrags jenseits ihrer
       Kompetenzen („ultra vires“) agierte, wird voraussichtlich im nächsten
       Frühjahr verhandelt. Kläger ist hier ein Bündnis von „Mehr Demokratie“,
       foodwatch und campact, das von 125.000 Bürgern unterstützt wird. Auch die
       Linksfraktion im Bundestag ist mit einer separaten Klage dabei.
       
       ## Eine Chance, Umweltschutzstandards zu untergraben?
       
       An diesem Dienstag wird aber zunächst über die parlaments-rechtlichen
       Fragen diskutiert. Die Linksfraktion greift in ihrer Organklage die
       Stellungnahme des Bundestags zur vorläufigen Anwendung von Ceta an. Im
       September 2016 gab der Bundestag grünes Licht, unter der Voraussetzung,
       dass der Investitionsschutz und Themen mit nationaler Kompetenz ausgenommen
       werden.
       
       Den Linken ging das alles nicht weit genug. Statt einer Stellungnahme mit
       beschränkter Verbindlichkeit hätte der Bundestag seine Position verbindlich
       per Gesetz festklopfen müssen, finden sie. Auch inhaltlich sei die
       Stellungnahme zu vage und stelle der Regierung quasi einen „Blankoscheck“
       aus, heißt es in der Klage, die vom Berliner Rechtsprofessor Andreas
       Fischer-Lescano formuliert wurde. Der Bundestag benenne weder genau, welche
       Materien von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden sollten, noch
       stelle er sicher, dass die EU nicht jenseits ihrer Kompetenzen handelt.
       
       Im Oktober 2015 [1][demonstrierten in Berlin rund 250.000 Menschen gegen
       Ceta]. Kritisiert wurde vor allem der Schutz von Investoren aus dem jeweils
       anderen Wirtschaftsraum. Investoren wird im Vertrag eine „gerechte und
       billige“ Behandlung zugesichert, außerdem werden sie gegen „indirekte
       Enteignungen“ geschützt.
       
       Kritiker fürchten, dass Konzerne auf diesem Weg eine Verbesserung der
       Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Arbeitsrecht blockieren
       können. Aufgrund der Proteste wurde für den Investorenschutz in Ceta
       allerdings eine innovative Lösung vereinbart. Im Ceta-Gericht sollen 15
       dauerhaft bestellte Richter sitzen, während Schiedsgerichte bisher aus
       fallweise bezahlten Anwälten und Professoren zusammengesetzt wurden.
       
       ## Es droht eine Blamage für die Groko
       
       Ursprünglich richtete sich der Protest gegen das geplante TTIP-Abkommen mit
       den USA, das aber nicht zustandekam, weil US-Präsident Donald Trump kein
       Interesse an Freihandelsabkommen zu haben scheint. Für die EU dient nun
       Ceta als beispielhaftes Abkommen, an dem sich weitere Freihandelsverträge,
       etwa mit China, orientieren sollen.
       
       Und das Abkommen hat tatsächlich deutliche Konsequenzen: Im Jahr 2018 stieg
       der Warenausfuhr aus der EU nach Kanada um 15 Prozent gegenüber dem Schnitt
       der drei Vorjahre. Es wuchsen vor allem die Ausfuhren für Käse (plus 33
       Prozent) und Pharmaprodukte (29 Prozent).
       
       Die vorläufige Anwendung des Abkommens gilt indes nicht für die Regeln zum
       Investitionsschutz, bei denen noch die Ratifikation der nationalen
       Parlamente erforderlich ist. Bisher haben die Volksvertretungen von 14
       EU-Staaten den Vertrag ratifiziert, es fehlen noch 13 EU-staaten, darunter
       Deutschland. Zuletzt hatte das zyprische Parlament [2][gegen das Abkommen
       gestimmt]. In der Bundesrepublik ist umstritten, ob neben dem Bundestag
       auch der Bundesrat zustimmen muss, wo die Grünen, die Ceta bislang
       kritisierten, ein Veto durchsetzen könnten. Die Bundespolitik wartet
       derzeit auf den Ausgang der Prozesse in Karlsruhe und will erst
       anschließend über eine Ceta-Ratifikation entscheiden.
       
       Das Urteil zur aktuellen Klage der Linksfraktion wird erst in einigen
       Monaten verkündet. Ein Erfolg der Linken wäre eine Blamage für die Große
       Koalition und würde wohl Standards für die künftige EU-Verantwortung des
       Bundestags setzen. Da es um innerstaatliche Abläufe geht, hätte ein Erfolg
       der Verfassungsklage aber wohl keine Auswirkungen auf die vorläufige
       deutsche Bindung an Ceta.
       
       13 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kommentar-Inkrafttreten-von-Ceta/!5446975
 (DIR) [2] /Handelsabkommen-zwischen-EU-und-Kanada/!5699909
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Kanada
 (DIR) Freihandel
 (DIR) CETA
 (DIR) Europäische Union
 (DIR) Gerichtsprozess
 (DIR) Schwerpunkt TTIP
 (DIR) ISDS
 (DIR) Mercosur
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Studie zu Absprachen in Strafverfahren: Deals am Gesetz vorbei
       
       Juristen haben untersucht, ob Gerichte sich an die Regeln zur
       „Verständigung“ im Strafprozess halten. Informelle Absprachen sind weiter
       beliebt.
       
 (DIR) Ceta-Ablehnung in Zypern: Bundesregieung hofft auf Einknicken
       
       Zypern hat das europäisch-kanadische Handelsabkommen abgelehnt und will
       Nachverhandlungen. Das aber lehnt die deutsche Regierung ab.
       
 (DIR) UN-Verhandlungen über Schiedsgerichte: Großer Reformbedarf
       
       Ab Montag geht es in Wien um die Zukunft der Investitionsschutzklagen.
       Damit können Unternehmen von Staaten Schadenersatz eintreiben.
       
 (DIR) EU-Mercosur-Pakt: Der Widerstand erreicht Brüssel
       
       Das Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten wackelt kräftig.
       Freihandel ohne Sanktionsmöglichkeiten findet nun auch die Kommission
       schwierig.