# taz.de -- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Die stille Behörde
       
       > Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet seit Jahren ohne
       > Leitung – kaum wahrnehmbar und trotzdem an der Belastungsgrenze.
       
 (IMG) Bild: Kampf gegen Diskriminierung auf der Straße: Demo gegen Rassismus in Gedenken an George Floyd
       
       Berlin taz | Als Bernhard Franke Anfang Juni vor die Presse tritt, sind die
       großen Black-Lives-Matter-Proteste in vielen deutschen Städten gerade drei
       Tage her. Für eine kurze Zeit wird in Deutschland ein breite
       Rassismusdebatte geführt. Frankes Behörde, die Antidiskriminierungsstelle
       des Bundes (ADS), ist oberste Beratungsstelle für Betroffene von Rassismus
       und Diskriminierung. Er stellt den [1][Jahresbericht für 2019] vor.
       „Deutschland hat ein anhaltendes Problem mit rassistischer Diskriminierung
       und unterstützt Betroffene nicht konsequent genug“, fasst Franke zusammen.
       Fest steht: Es wenden sich jedes Jahr mehr Betroffene an die
       Antidiskriminierungsstelle.
       
       Trotzdem ist es wohl nur ein kleiner Anteil der tatsächlichen Menge an
       Menschen, die tagtäglich Diskriminierung erleben. Etwa 4.250 Anfragen
       erhielt die ADS im vergangenen Jahr – knapp 16 pro Tag. Die
       Antidiskriminierungsstelle hat Probleme, in der Bevölkerung wahrgenommen zu
       werden.
       
       Ein Grund: Seit 2018 ist die Leitung der Stelle unbesetzt. Franke ist nur
       kommissarischer Leiter. Das liegt maßgeblich an Fehlern der SPD und des
       Bundesfamilienministeriums, an das die Stelle angegliedert ist. Die ADS ist
       zwar fachlich unabhängig, die Auswahl ihrer Leitung liegt aber im
       Zuständigkeitsgebiet von [2][Franziska Giffey], der sozialdemokratischen
       Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
       
       Im April 2018 schlug sie dem Kabinett ihre Parteifreundin Nancy Böhning für
       das Amt vor. Böhning war davor als Geschäftsführerin der Partei abgesetzt
       worden. Ihr geplanter Wechsel an die Spitze der Antidiskriminierungsstelle
       macht den Eindruck einer innerparteilichen Entschädigung.
       
       ## Ein „Armutszeugnis“
       
       Kurz nachdem die Auswahl bekannt wird, klagen zwei Mitbewerberinnen. Das
       Berliner Verwaltungsgericht untersagt daraufhin im Februar 2019 in erster
       Instanz die Ernennung Böhnings. In seiner Begründung rügt das Gericht das
       Besetzungsverfahren deutlich. Es sei mit dem im Grundgesetz
       festgeschriebenen „Prinzip der Bestenauslese“ nicht vereinbar. Die Auswahl
       sei außerdem nicht „ergebnisoffen geführt“ worden. Einen Monat später
       trifft das Oberlandesgericht in Münster die gleiche Entscheidung.
       
       Mehr als ein Jahr lässt sich das Familienministerium daraufhin Zeit, bis es
       im Juni 2020 bekanntgibt, nicht mehr an Böhning festzuhalten. Die ist
       unterdessen schon längst als Referentin bei der IG Metall tätig. Für eine
       neue Auswahl fehle jedoch momentan die „Rechtssicherheit“, erklärt eine
       Sprecherin. Das Ministerium stehe vor zwei verschiedenen
       Gerichtsentscheidungen. Deswegen will man nun ein neues Besetzungsverfahren
       entwickeln. Dazu wurde ein „regierungsinterner Austausch“ angestoßen. Ob in
       dieser Legislaturperiode aber noch eine Leitung gefunden wird, ist unklar.
       
       Bei der Opposition herrscht darüber Unverständnis: „Man nimmt der ADS die
       Möglichkeit, die Stimme zu erheben“, sagt Ulle Schauws, queer- und
       frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion. Die
       Entscheidung, nicht mehr an Böhning festzuhalten, hätte das Ministerium
       schon viel eher treffen können, ist Schauws überzeugt. Die zuständige
       Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut sieht das ähnlich: Es sei ein
       „Armutszeugnis“, dass der Chefposten nach wie vor vakant ist.
       
       Franke selbst beschreibt die Lage weniger dramatisch: „Dass ich nur
       kommissarischer Leiter bin, schränkt die Arbeit der Stelle inhaltlich nicht
       ein“, sagt er. Allerdings sei er als Person nicht öffentlich bekannt und
       habe deshalb eine „geringere Wirkmächtigkeit“.
       
       ## Zahnlose Gesetzesgrundlage
       
       Genau darin sieht auch seine Vorgängerin das Problem. Christine Lüders
       leitete die ADS von 2010 bis 2018 und schaffte es, die Behörde immer wieder
       mit Vorschlägen in die Schlagzeilen zu bringen. Zwar würden Franke und
       seine Mitarbeiter*innen hervorragende Arbeit leisten, so Lüders. Es fehle
       aber jemand, der mit starkem Mandat kämpft. „Die Antidiskriminierungsstelle
       ist durch das Offenhalten dieser Position eine lame duck geworden“, sagt
       sie.
       
       Doch die Behörde ist nicht erst durch die fehlende Leitung gelähmt. Auch
       ihre juristische Basis, das deutsche Antidiskriminierungsrecht, ist
       vergleichsweise schwach. 2006 ist die Stelle im Rahmen des Allgemeinen
       Gleichbehandlungsgesetzes eingeführt worden – als Beratungsangebot für
       Betroffene und zur Koordinierung von Öffentlichkeitsarbeit und Forschung.
       Das passierte erst auf Drängen der EU, eine entsprechende Richtlinie in
       Deutschland umzusetzen. CDU und FDP wehrten sich lange vehement.
       
       Im europäischen Vergleich ist das deutsche Recht noch immer zahnlos, die
       Antidiskriminierungsbehörde klein und mit wenigen Kompetenzen ausgestattet.
       Selbst wenn Betroffene also von der ADS wissen und sich an sie wenden, kann
       die Behörde ihnen in vielen Fällen gar nicht helfen.
       
       „Wir waren wahnsinnig spät dran und wir sind ziemlich schwach, was dieses
       Gesetz angeht.“ So fasst es die Journalistin Ferda Ataman zusammen, die
       selbst zwei Jahre lang als Referatsleiterin in der
       Antidiskriminierungsstelle gearbeitet hat und jetzt im Beirat der Behörde
       sitzt. Ihr größter Kritikpunkt: ein fehlendes Verbandsklagerecht.
       
       Damit könnte die ADS bei einer Häufung ähnlicher Vorfälle die Betroffenen
       kollektiv rechtlich vertreten. Auch die Behörde selbst fordert diese
       Möglichkeit seit über vier Jahren öffentlich. Im Bundestag gibt es dafür
       allerdings keine Mehrheit. Union und FDP lehnen den Vorschlag ab.
       
       Das sichtbarste Problem bleibt aber die fehlende Ausstattung der Behörde.
       Momentan verfügt die ADS über 27 Planstellen. Diese Beamt*innen sind
       zuständig für Forschung, Beratung und Kampagnen zu fünf verschiedenen
       Diskriminierungsformen – und das für die gesamte Bundesrepublik. Das
       britische Äquivalent zählt dagegen beispielsweise über 201
       Mitarbeiter*innen.
       
       Auch die Zahl der Beratungsanfragen an die ADS ist niedrig. Sie steigt aber
       stetig an – während der Coronapandemie noch einmal bedeutend schneller:
       „Wir hatten dieses Jahr bereits Mitte August mehr Beratungsanfragen als im
       gesamten Vorjahr“, berichtet Franke. Ohne mehr Mittel und Stellen sei das
       für die kleine Behörde bald nicht mehr zu schaffen. „Wir sind am Limit“,
       sagt Franke.
       
       Mehr Geld und Personal – das unterstützen auf Anfrage zwar alle
       demokratischen Parteien im Bundestag. Passiert ist bisher aber wenig. „Ich
       rege mich eigentlich am meisten darüber auf, dass es so wenige aufregt“,
       sagt die Grüne Schauws, die sich im Parlament schon lange mit der ADS
       auseinandersetzt. „Wenn der Beauftragte für sexuellen Missbrauch der
       Bundesregierung nicht besetzt wäre, was glauben Sie, was dann los wäre“,
       fragt sie.
       
       Die Antidiskriminierungsstelle hat einen schweren Stand. So berichtet Ferda
       Ataman, dass selbst andere Bundesbehörden die ADS oft übergehen oder
       vergessen würden. Franke drückt es etwas galanter aus: „Wir haben Erfahrung
       darin, uns immer wieder in Erinnerung rufen und eine Beteiligung einfordern
       zu müssen.“
       
       ## Letzte Hoffnung: Unabhängigkeit
       
       Eine Lösung sehen manche darin, die ADS zu einer unabhängigen Behörde zu
       machen. Ein dementsprechender Antrag wurde nach taz-Informationen in der
       letzten Sitzung des Beirates der Stelle Ende August diskutiert. In dem
       internen Papier wird vorgeschlagen, die ADS zur obersten Bundesbehörde zu
       erheben – auf eine Stufe mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz.
       
       Die Antidiskriminierungsstelle könnte dann eigene Personalentscheidungen
       treffen und wäre unabhängig vom Familienministerium. Außerdem würde die
       Leitung direkt vom Bundestag gewählt werden. Im Beirat habe der Vorschlag
       große Zustimmung gefunden, heißt es.
       
       Bis Ende Oktober will auch die Bundesregierung umfassende Maßnahmen zur
       Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschließen. Nach dem
       rechtsterroristischen Anschlag in Hanau hatte die Regierung dafür einen
       Kabinettsausschuss ins Leben gerufen. Der Ausschuss würde die „erhebliche
       politische Bedeutung“ unterstreichen, die man dem Kampf gegen Rassismus und
       Rechtsextremismus beimesse, betont die Regierung in einer Pressemeldung.
       
       Die Antidiskriminierungsstelle, die wichtigste staatliche Wissensquelle zum
       Thema Rassismus, ist trotzdem kein ständiger Gast im Ausschuss – anders als
       beispielsweise der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder.
       
       Doch obwohl die ADS nicht dauerhaft mit am Tisch sitzt: Es ist nicht
       unwahrscheinlich, dass ihr in den Plänen eine wichtige Rolle zukommen wird.
       In der Behörde besteht jedenfalls die Hoffnung, dass die Bundesregierung
       die Möglichkeit nutzt, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die
       Antidiskriminierungsstelle gleich umfassend zu reformieren.
       
       22 Sep 2020
       
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