# taz.de -- Spektakulärer Syrien-Prozess in Koblenz: Das Rätsel um Anwar R.
       
       > Als Geheimdienstler in Syrien hat er mutmaßlich gefoltert. Wegen
       > Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird Anwar R. in Deutschland der
       > Prozess gemacht.
       
 (IMG) Bild: Anders als sein Mitangeklagter verdeckt Anwar R. (links) sein Gesicht nicht. Aber wir verpixeln ihn
       
       Ein Mittwochnachmittag Ende August. Draußen vor dem Koblenzer
       Oberlandesgericht weht ein stürmischer Wind die letzten heißen Sommertage
       davon, als der Zeuge Riad Seif aussagt. Seif, einer der bekanntesten
       Oppositionellen Syriens, wird über der Richterbank groß an die Wand
       projiziert. Weil der 73-Jährige schwer an Krebs erkrankt ist, wird er per
       Video aus Berlin zugeschaltet, wo er im Exil lebt.
       
       Während Seif aussagt, sitzt Anwar R. wie alle Prozessbeteiligten hinter
       Plexiglas an seinem Platz auf der rechten Seite des Saals und macht sich
       Notizen. Manchmal reicht er einen Zettel an seinen Dolmetscher weiter, der
       neben ihm sitzt. Der soll ihn für den Verteidiger übersetzen, wohl damit
       dieser die richtigen Fragen stellt.
       
       Mit Fragenstellen kennt Anwar R. sich aus. 17 Jahre lang hat er beim
       syrischen Geheimdienst gearbeitet, viele davon als Ermittlungsleiter.
       Deshalb steht er vor Gericht, hier im Saal 128. Die Bundesanwaltschaft hat
       ihn wegen [1][Verbrechen gegen die Menschlichkeit] angeklagt.
       
       Anwar R., 57, hohe Stirn, Brille, Schnauzer, erschien zuletzt stets mit
       einem dunklen Sweatshirt vor Gericht. Wenn Kameras zu Beginn der
       Prozesstage im Saal erlaubt sind, verdeckt er – anders als sein
       Mitangeklagter – sein Gesicht nicht. Anwar R. will sich nicht verstecken.
       
       R. hat, so trägt es Oberstaatsanwalt Jasper Klinge beim Prozessauftakt Ende
       April vor, beim syrischen Allgemeinen Geheimdienst gearbeitet und in der
       Abteilung 251 die Unterabteilung „Ermittlungen“ geleitet. Dazu gehört
       „al-Khatib“, ein berüchtigtes Gefängnis im Zentrum von Damaskus. Dort
       sollen allein zwischen April 2011 bis September 2012 systematisch Tausende
       Menschen gefoltert worden sein, manche sind an den Folgen gestorben. Darum
       geht es im Prozess. R. soll dafür verantwortlich sein.
       
       R. habe, sagt Klinge, die Vernehmungsbeamten und Wärter zum Dienst
       eingeteilt und deren Arbeit überwacht und bestimmt – inklusive Folterungen.
       Deshalb klagt die Bundesanwaltschaft R. wegen 58-fachen Mordes und Folter
       in mindestens 4.000 Fällen, wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung an.
       Selbst gefoltert zu haben, wirft man ihm nicht vor. Er soll als
       Verantwortlicher Mittäter sein.
       
       Anwar R. ist der Hauptbeschuldigte in diesem weltweit bislang einzigartigen
       Prozess. Erstmals müssen sich zwei mutmaßliche syrische Folterknechte vor
       Gericht verantworten. Dass Mitarbeiter des [2][Regimes von Baschar
       al-Assad] vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt werden, haben
       Russland und China durch ein Veto im UN-Sicherheitsrat verhindert. Deshalb
       bleibt nur die nationale Justiz, Deutschland ist dabei Vorreiter. Nach dem
       Weltrechtsprinzip im deutschen Völkerstrafgesetzbuch kann die Justiz
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann verfolgen, wenn weder Täter
       noch Opfer Deutsche sind. Der Prozess soll den Opfern Gerechtigkeit
       bringen. Und Assad zeigen: Taten werden geahndet.
       
       Konzentriert hört Anwar R. an diesem Augustnachmittag der Aussage von Riad
       Seif zu. Seif ist nicht irgendein Zeuge. Lange bevor in seinem Heimatland
       im März 2011 die Proteste begannen, hat Seif, damals einer der
       erfolgreichsten Unternehmer des Landes, die Regierung kritisiert,
       Korruption bekämpft, Bürgerrechte eingefordert und versucht, die Menschen
       im „Forum nationaler Dialog“ zu organisieren. Bis dieses verboten wurde.
       1994 zog er erstmals in das syrische Parlament ein, dreimal saß er im
       Gefängnis. Als die Demonstrationen begannen, lief er mit. Seit er 2012 aus
       Syrien geflohen war, war Seif eine der zentralen Figuren der Exilcommunity.
       
       Jetzt sitzt [3][Riad Seif], weißes Hemd, dunkles Jackett, in seinem
       Rollstuhl in einem Raum im Berliner Landgericht, von wo er nach Koblenz
       zugeschaltet wird. Links am Tisch von ihm eine Übersetzerin, rechts ein
       Anwalt. Seif spricht Arabisch, die Dolmetscherin übersetzt, was nicht immer
       ganz glatt abläuft.
       
       Das Gericht hat Seif als Zeugen geladen. Aber auch Anwar R. wollte das.
       Denn Seif hat dem Geheimdienstmann geholfen. Der Oppositionelle mit guten
       internationalen Beziehungen hat R. dem Auswärtigen Amt empfohlen. Und so
       dafür gesorgt, dass dieser im Juli 2014 mit einem Aufnahmeprogramm für
       besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge nach Deutschland kam.
       
       Anwar R, der Mann, den die Bundesanwaltschaft angeklagt hat, flog mit Hilfe
       der Bundesregierung von Amman direkt nach Berlin-Tegel. Und lebte mit
       seiner Familie als anerkannter Flüchtling in einer ruhigen Neubausiedlung
       im Nordosten Berlins. Bis er im Februar vergangenen Jahres festgenommen
       wurde.
       
       Anwar R.s Geschichte ist vielschichtig. Da ist der Mann, der dem syrischen
       Regime treu gedient hat. Der befördert wurde, bis er Oberst war. Der als
       Sunnit den alawitischen Machthabern seine Loyalität wohl besonders unter
       Beweis stellen musste. Da ist aber auch der prominente Deserteur, der sich
       Ende 2012 aus Syrien absetzte und 2014 mit der Delegation der syrischen
       Opposition an den Friedensverhandlungen Genf II teilnahm. Da ist der
       Geflüchtete, der in Berlin zur Polizei ging, weil er sich vom syrischen
       Geheimdienst verfolgt fühlte – und damit die Ermittlungen gegen sich
       auslöste. Und da ist der Angeklagte, der kein Wort spricht, aber eine
       Erklärung verlesen lässt, in der er leugnet, dass es unter seiner Leitung
       überhaupt Folter gegeben hat.
       
       Der Oppositionelle Seif, das wird vor Gericht schnell klar, will R. nicht
       verteidigen. Der alte Mann will von seinen Erfahrungen berichten. Und
       obwohl diese weitgehend in eine Zeit fallen, die für den Prozess
       nebensächlich ist, unterbrechen die RichterInnen ihn kaum. Groß scheint der
       Respekt vor der Lebensleistung dieses Mannes zu sein, der krank im
       Rollstuhl sitzt und dem bei der Frage, wann er Syrien verlassen hat, die
       Tränen kommen.
       
       „Woher kennen sie Anwar R.?“, fragt der Richter jetzt. Seif antwortet, er
       habe ihn persönlich gar nicht gekannt, bis R. ihn in Berlin besucht habe.
       Auch habe er nicht viel über Anwar R.s Arbeit gewusst. Ein Freund seines
       Schwiegersohns habe darum gebeten, dass er sich für einen desertierten
       Oberst des Geheimdienstes einsetze, der nach Jordanien geflohen sei und vom
       syrischen Regime mit dem Tod bedroht werde. Ein weiterer Grund: „Wir
       wollten die Unterstützung der Abtrünnigen und Informationen über das
       System.“ Von dem hochrangigen Überläufer habe man sich viel erhofft. „Aber
       da kam nichts, kein Wort.“ Und je länger Seif aussagt, desto mehr Zweifel
       klingen durch, ob Anwar R. nach seiner Desertion wirklich gemeinsame Sache
       mit der Opposition gemacht hat.
       
       Warum rückt ein Deserteur keine Informationen aus dem System raus, die für
       die Opposition so wertvoll wären? Warum desertiert jemand, nachdem er
       jahrzehntelang dem Regime treu gedient hat? Kann einer, der überzeugt zur
       Opposition übergelaufen ist, die systematische Folter in syrischen
       Gefängnissen wirklich leugnen?
       
       Wer versucht, sich dem Hauptangeklagten anzunähern, dem kommen solche
       Fragen. Für die Schuldfrage sind sie nebensächlich. Aber R.s Verhalten nach
       der Tat könnte sich auf die Höhe der Strafe auswirken. Ihm droht
       lebenslange Haft.
       
       Die Beweislage gilt als dicht: Es gibt viele Zeugen und zahlreiche
       Dokumente, außerdem die sogenannten Caesar-Files, Tausende Fotos, die ein
       ehemaliger syrischer Militärfotograf von getöteten Gefangenen gemacht und
       aus Syrien herausgeschleust hat. Bislang ist der Prozess bis zum 20. Mai
       2021 terminiert.
       
       Der Freund seines Schwiegersohns, sagt Seif, habe auch berichtet, dass
       Anwar R. aus al-Haula stammt, wo regierungstreue Milizen im Mai 2012 ein
       Massaker an der Zivilbevölkerung anrichteten, bei dem mehr als hundert
       Menschen getötet wurden. Danach soll die Familie Druck ausgeübt haben: R.
       könne nicht länger für das Regime arbeiten. Seif erwähnt dies mehrfach, so
       als müsse er seine Unterstützung für R. rechtfertigen.
       
       Teile der syrischen Exilcommunity haben Seif für die Hilfe, die er Anwar R.
       zukommen ließ, scharf kritisiert. Ein Seitenwechsel löscht eben die
       begangenen Verbrechen nicht.
       
       Er sei mit dem Menschenrechtsanwalt Anwar al-Bunni befreundet, sagt Seif
       vor Gericht. Al-Bunni, auch als Zeuge geladen, trägt in Berlin Beweise
       gegen Regimemitarbeiter wie Anwar R. zusammen. Aber in dieser Frage, so
       Seif, seien sie unterschiedlicher Meinung. Seif wollte Abtrünnige auf die
       Seite der Opposition ziehen. Das Denken damals: je hochrangiger der
       Überläufer, desto größer die Chance, dass das System kollabiert.
       
       Auch versprach Seif sich wichtige Informationen von Anwar R. Al-Bunni
       dagegen zweifelt an, ob R. überhaupt die Seite gewechselt hat – und ob man
       mit Leuten wie ihm gemeinsame Sache machen sollte. Wahr aber ist auch:
       Anwar R. steht hier vermutlich nur vor Gericht, weil er desertierte und
       nach Deutschland kam. Deshalb konnte die Polizei, die anderer hochrangiger
       Mitarbeiter des Assad-Regimes nicht habhaft wird, ihn ganz einfach an
       seiner Meldeadresse verhaften.
       
       Anwar R. ist am 3. Februar 1963 in al-Haula in der Nähe von Homs im Westen
       Syriens geboren und studierte in Damaskus Rechtswissenschaften. Noch
       während des Studiums ging er auf die Polizeiakademie und wurde Ausbilder.
       Als einer von drei Jahrgangsbesten landete R. 1995 mit 32 Jahren beim
       Allgemeinen Geheimdienst, wo er zunächst in Damaskus für Patrouillen
       zuständig war.
       
       Es folgte Beförderung auf Beförderung. R. wurde Ermittlungsleiter, erst in
       Abteilung 285, dann in Abteilung 251, die für die Sicherheit in Damaskus
       und Umgebung zuständig ist. Dort unterstanden ihm, so heißt es in der
       Anklage, 30 bis 40 Mitarbeiter, darunter Vernehmungsbeamte und
       Gefängniswärter von al-Khatib. R. bezog ein Büro im ersten Stock, die
       Zellen sind im Keller.
       
       Anfang 2011 wird Anwar R. erneut befördert, er ist jetzt Oberst. Drei
       Monate später gehen die Menschen in Syrien gegen das Regime von Baschar
       al-Assad auf die Straße. Das versucht die Proteste mit Gewalt
       niederzuschlagen. Geheimdienste und Militär gehen immer brutaler gegen
       Oppositionelle vor. Die Gefängnisse sind überfüllt. In al-Khatib, das
       berichten Zeugen und Experten gleichermaßen, wird schon jahrzehntelang
       gefoltert. Doch nach Beginn der Proteste hätten Brutalität und Willkür eine
       neue Dimension erreicht. Es habe quasi kein Verhör mehr ohne Folter
       gegeben, so die Anklage. Zum Verhör werden die Gefangenen, so haben sie es
       ausgesagt, stets mit Augenbinde gebracht, die Hände auf dem Rücken
       gefesselt. Neben dem Vernehmer ist meist ein Wärter dabei. Anders gesagt:
       ein Folterknecht.
       
       Es drohen Tritte und Schläge. Mit Schläuchen, Metallrohren und Kabeln,
       deren Ende offen sind, damit sich das Metall im Fleisch der Opfer verfängt.
       Es drohen Elektroschocks, Verbrennungen, abgebundene Penisse, Übergüsse mit
       Wasser. Es droht eine Methode namens „Dulab“, bei dem der Häftling in einen
       Autoreifen gezwängt und mit Schlägen und Tritten malträtiert wird. Und
       „Falaka“, bei der das Opfer immer wieder auf die besonders empfindlichen
       Fußsohlen geschlagen wird. Oder der „deutsche Stuhl“, der so heißt, weil
       angeblich Altnazis diese Foltermethode dem Regime beibrachten. Dessen Lehne
       kann so weit nach hinten gebogen werden, dass der Rücken des Häftlings
       überstreckt – und vielleicht die Wirbelsäule bricht. Das meiste davon seien
       wohl Standardmethoden gewesen, sagt vor Gericht ein BKA-Beamter, der viele
       Folteropfer aus al-Khatib befragt hat.
       
       24 Fälle führt die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage auf. Ferras Fayyad
       ist einer von ihnen. Schon bei der Ankunft in al-Khatib sei er geschlagen
       worden und habe Schreie anderer Inhaftierter gehört, sagt der Regisseur
       Anfang Juni in Saal 128. „Das waren Schreie, die waren nicht normal.“ Er
       berichtet von Tritten und Schlägen, davon, wie er an den Händen an der
       Decke aufgehängt wurde, so dass nur die Zehenspitzen den Fußboden
       berührten, und dass jemand versuchte, einen Stock in seinen After
       einzuführen. „Haben Sie den Stock in sich gefühlt?“, fragt die Richterin,
       es geht um den Vorwurf der Vergewaltigung. „Einmal, mit einem Stoß.“ Ob er
       zwei oder drei Monate in al-Khatib gefangen war, weiß er nicht mehr. In den
       überfüllten Zellen ohne Tageslicht habe er das Zeitgefühl verloren.
       
       Inzwischen haben auch andere Überlebende vor Gericht ausgesagt. Was sie
       berichten, ist schmerzhaft – auch deshalb, weil sie beschreiben, was in
       Syrien weiterhin passiert. Mindestens 90.000 Regimegegner sind laut
       Menschenrechtsorganisationen noch immer in Haft, werden gefoltert und
       nicht gehört.
       
       Inzwischen läuft der Prozess seit fünf Monaten, Anwar R. schweigt. Auch
       eine Stimmprobe verweigert er, wohl aus Angst, dass einer der Zeugen ihn so
       erkennt. Am fünften Prozesstag aber, einem Montag Mitte Mai, verlesen seine
       Anwälte fast zwei Stunden lang eine Einlassung. Anwar R. streitet alle
       Vorwürfe ab.
       
       „Ich habe niemanden geschlagen, noch gefoltert, ich habe auch niemals einen
       Befehl dazu erteilt“, liest sein Verteidiger vor. Systematische Folter
       leugnet R., die Vernehmungen seien „gewaltlos und respektvoll“ abgelaufen.
       Misshandlungen habe es zwar gegeben – in anderen Abteilungen.
       
       Bis März 2011, als die Proteste begannen, hat Anwar R. sich nach eigener
       Darstellung weitgehend mit dem Regime identifiziert. Mit den
       Demonstrationen aber habe sich alles geändert. „Das Chaos brach aus“,
       liest der Anwalt vor. Glaubt man R., scheint es nicht zu seiner Berufsehre
       gepasst zu haben, dass plötzlich jeder Demonstrant im Gefängnis landen
       konnte. Schon seit April 2011 sei er entschlossen gewesen zu desertieren,
       im Juni 2011 habe ihm sein Vorgesetzter seine Kompetenzen entzogen, weil er
       Inhaftierten geholfen habe. Im September 2012 sei er in eine andere
       Abteilung versetzt worden. Kurz vor Weihnachten dann habe er mit seiner
       Familie Syrien verlassen.
       
       Er habe, so R., bereits in Syrien Kontakt zur Opposition aufgenommen, die
       ihm bei der Flucht nach Jordanien geholfen habe. Anfang 2014 habe er dann
       als Teil der Delegation der syrischen Opposition an den Friedensgesprächen
       Genf II teilgenommen. In welcher Funktion genau, sagt er nicht. Eine
       Mitarbeiterin des Auswärtigen Amts hat seine Teilnahme vor Gericht
       bestätigt. Und R. „im Grundsatz“ eine „aktive Rolle“ in der Opposition
       bescheinigt. Laut Riad Seif aber stand R. nur mit dem Leiter der Delegation
       in Verbindung. Es könne sein, dass er als bezahlter Wachmann eingestellt
       war.
       
       Während der Verteidiger die Einlassung auf Deutsch verliest, hört R. über
       seinen Kopfhörer die arabische Übersetzung. Man merkt ihm keine Regung an.
       Am Abend nach der Verhandlung lädt Menschenrechtsanwalt Anwar al-Bunni bei
       Facebook einen Beitrag hoch. Anwar R., schreibt er, habe seinen
       Arbeitsplatz geändert, nicht aber seine Arbeit selbst. Das soll wohl
       heißen: Anwar R. könnte weiterhin für den syrischen Geheimdienst arbeiten.
       
       Es ist eine der Thesen, die über Anwar R.s Desertion kursieren. Auch
       Überzeugung und Druck aus der Familie werden genannt. Und dass der Mann,
       wie viele in der Zeit um 2012, wohl mit dem Sturz des Assad-Regimes
       gerechnet habe – und am Ende vielleicht schlicht auf der richtigen Seite
       stehen wollte.
       
       Es ist ein Donnerstag Anfang Juni, als al-Bunni, 61, dunkles Haar, voller
       Bart, fliederfarbenes, offenes Hemd unter leicht knittrigem Anzug, aussagt.
       Al-Bunni hat in Syrien als Menschenrechtsanwalt gearbeitet. Nachdem er 2014
       als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, hat er in Berlin das Syrian
       Center for Legal Studies and Researches gegründet. Mit anderen Aktivisten
       sammelt er Zeugenaussagen und Belege über Folter und
       Menschenrechtsverletzungen in seiner Heimat, um sie der Polizei zu
       übergeben.
       
       Wie Seif ist auch al-Bunni ein wortgewaltiger Mann. Leidenschaftlich klagt
       er auf Arabisch das Assad-Regime an. Dieses terrorisiere das eigene Volk,
       foltere Menschen mitunter bis zum Tod oder lasse sie einfach verschwinden.
       
       Al-Bunni traf im Mai 2006 in Damaskus zum ersten Mal auf Anwar R. Als der
       Anwalt zur Arbeit fahren wollte, wurde er in ein Auto gezerrt, in den
       Fußraum gequetscht, man verband ihm die Augen. „Ich wurde gekidnappt“, sagt
       al-Bunni vor Gericht. Im Auto habe Anwar R. gesessen und ihn beschimpft. Er
       habe R. später an seiner Stimme wiedererkannt.
       
       Nach der Entführung landete al-Bunni für fünf Jahre im Gefängnis. Es war
       seine vierte Verhaftung. Mitglieder von al-Bunnis Familie, allesamt in der
       Opposition tätig, wurden schon in den 1970er Jahren verfolgt. „Meine
       Familie hat insgesamt 73 Jahre im Gefängnis gesessen“, sagt er. Sie seien
       gefoltert worden. Jeder, der im syrischen Sicherheitsapparat gearbeitet
       hat, habe von der systematischen Folter gewusst. „Und er wusste nicht nur
       davon, er hat sie auch angewandt.“
       
       2014 traf al-Bunni im Flüchtlingswohnheim in Berlin-Marienfelde Anwar R.
       wieder, erkannte ihn aber nicht gleich. Dass dieser schuldig ist, daran hat
       al-Bunni keinen Zweifel. Den Vorwurf, dass Anwar R. weiter für den
       syrischen Geheimdienst arbeite, will der Menschenrechtsaktivist vor Gericht
       nicht wiederholen.
       
       Aber dass dieser in seiner Einlassung die gleichen Worte wie der syrische
       Präsident Assad gewählt hatte, heiße doch: Seine Ansichten seien
       deckungsgleich mit denen des Regimes. Assad hatte im vergangen Jahr zum
       anstehenden Prozess in Koblenz zu Russia Today gesagt: „Wir haben keine
       Foltereinheiten. Warum sollten wir foltern?“
       
       28 Sep 2020
       
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