# taz.de -- Gericht entscheidet über Energienetz: Verhedderte Netzvergabe
       
       > Berlin will die staatliche Kontrolle über das Stromnetz zurück. Seit
       > Jahren gibt es mit dem bisherigen Betreiber Vattenfall juristischen
       > Streit.
       
 (IMG) Bild: Wer verteilt den Strom in Berlin? Diese Frage soll Donnerstag das Kammergericht klären
       
       Berlin taz | Geht sie am Donnerstag zu Ende, die Berliner Variante des
       Buchklassikers „Die unendliche Geschichte“? 2014 schon sollte entschieden
       sein, wer in Berlin fürs Stromnetz zuständig ist – der bisherige Betreiber
       Vattenfall über seine Tochter Stromnetz Berlin GmbH, irgendwer anders oder
       das Land Berlin selbst über ein Tochterunternehmen?
       
       Bereits 2011 begann das Verfahren, aber auch neun Jahre später ist die
       Frage nicht abschließend geklärt – und Vattenfall weiter zuständig. Am
       Donnerstag verhandelt das Kammergericht darüber, und wenn das Land Berlin
       wie schon zuvor am Landgericht unterliegt, könnte es vorbei sein mit der
       auch im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag angestrebten Rekommunalisierung
       des Stromnetzes.
       
       Schon zu Zeiten der rot-roten Koalition bis 2011 hatte der damalige
       Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) auf die anstehende Neuvergabe der
       Netze von Strom und Gas und ihre Bedeutung hingewiesen. Denn die bilden die
       notwendige Infrastruktur, über die Strom- und Gaskunden sich vom
       jeweiligen Anbieter beliefern lassen können, rund 35.000 Kilometer
       Leitungen oder 7.000 Kilometer Rohre.
       
       Seit der Liberalisierung in den 1990er Jahren ist dafür nicht mehr der
       Staat zuständig, sondern wer auch immer sich für die nötige Konzession
       erfolgreich bewirbt. Die Oberaufsicht hat die Bundesnetzagentur in Bonn,
       die Entscheidung in Berlin trifft die Vergabekammer, die an der
       Senatsverwaltung für Finanzen angedockt ist, aber dennoch unabhängig sein
       soll.
       
       Wer sich bei der jeweiligen Ausschreibung durchsetzt und die Konzession für
       zehn oder zwanzig Jahre bekommt, muss das Netz instand halten, kann aber
       dafür auch gutes Geld über die Durchleitungsgebühren verdienen – was in
       diesem Fall bis zu einer abschließenden Entscheidung für Vattenfall
       zutrifft.
       
       Wie gesellschaftlich gilt auch hier ein Diskriminierungsverbot: Ein
       Netzbetreiber darf nicht etwa den Transport von Atomstrom oder Strom aus
       nichtregenerierbaren Quellen verweigern. In der rot-rot-grünen Koalition
       erhofft man sich trotzdem, über einen quasi staatlichen Betrieb schneller
       beim ökologischen Umbau der Stadt voranzukommen. Umstritten ist, wie viel
       Geld der neue Betreiber dem alten für das Netz zahlen muss – beim Berliner
       Stromnetz reichen die Schätzungen von mehreren 100 Millionen Euro bis zu
       drei Milliarden.
       
       Im März 2019 hatte die besagte Vergabekammer endlich – nach diversen
       Verfahrensstopps, einem an zu geringer Teilnahme gescheiterten
       Volksentscheid und Rügen an den Ausschreibungskriterien – entschieden:
       Stromnetzbetreiber sollte fortan Berlin Energie sein, ein Landesbetrieb.
       Auf eine 25,1-prozentige Beteiligung hoffte dabei die auch schon 2012
       gegründete Genossenschaft Bürger Energie Berlin. Sie sieht sich dabei als
       Garant für öffentliche Kontrolle und eine Neuausrichtung.
       
       ## Gericht vermisste Eignung
       
       Alt-Betreiber Vattenfall aber reagierte mit einer neuen Klage, und im
       November des vergangenen Jahres urteilte das Landgericht, dass der Zuschlag
       an Berlin Energie nicht zulässig sei. Der Hauptgrund für die Entscheidung,
       neben aus Sicht des Gerichts nicht ausreichender Neutralität bei der
       Vergabe: Es fehle, sinngemäß zusammengefasst, die Eignung zum Netzbetrieb.
       Das landeseigene Unternehmen hatte seine Bewerbung darauf gestützt, bei
       einem Zuschlag den Großteil der Mitarbeiter übernehmen zu können, die sich
       derzeit für Vattenfall um den Netzbetrieb kümmern. „Betriebsübergang“ nennt
       man das.
       
       Nach Ansicht des Gerichts ist das aber nicht gewährleistet – zugespitzt
       gesagt hätte Berlin Energie vorab Zusagen von Mitarbeitern einholen müssen,
       zu solch einem Wechsel bereit zu sein. „Ich hoffe, dass das Kammergericht
       da einen mehr wettbewerbsorientierten Ansatz vertritt“, sagte am Dienstag
       in einem Pressegespräch der genossenschaftlichen Bürger Energie
       Energierechtsspezialist Philipp Boos. Vattenfall-Sprecherin Sandra
       Kühberger kündigte auf taz-Anfrage an, dass sich das Unternehmen erst am
       Donnerstag dazu äußern werde.
       
       Falls das Land Berlin erneut unterliegt, geht Anwalt Boos davon aus, dass
       es zu Gesprächen mit Vattenfall kommt, an denen die Genossenschaft auch
       beteiligt sein will. Einen Gang in die nächste Instanz gibt es hier nicht.
       Vattenfall hingegen könnte bei einer Niederlage im eigentlichen
       Hauptverfahren bis zum Bundesgerichtshof gehen – was die schier unendliche
       Geschichte weiter verlängern würde.
       
       Ein neues Kapitel entsteht ohnehin parallel bei der Vergabe des Gasnetzes:
       Die hätte bereits ein Jahr vor dem Stromnetz, nämlich 2013, abgeschlossen
       sein sollen, hängt aber nach einem Urteil schon seit dem Frühjahr 2019 in
       der Luft.
       
       23 Sep 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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