# taz.de -- Anlauf der Vorratsdatenspeicherung: Druck auf den EuGH
       
       > Der Europäische Gerichtshof hat noch nicht mal verhandelt. Doch Meck-Pomm
       > will, dass die Bundesregierung die Einführung schon mal vorbereitet.
       
 (IMG) Bild: Die Vorratsdatenspeicherung soll Ermittlungen bei Kinderpornografie und Hassdelikten erleichtern
       
       Berlin taz | Mecklenburg-Vorpommern will, dass die Bundesregierung schon
       vor einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Einführung der
       Vorratsdatenspeicherung „vorbereitet“. Einen entsprechenden Antrag hat das
       rot-schwarz regierte Land an diesem Freitag in den Bundesrat eingebracht.
       
       Der Antrag ist symbolisch, denn die Vorratsdatenspeicherung ist bereits
       seit 2015 in Deutschland Gesetz. Seitdem müssen Telefon- und Internetfirmen
       eigentlich zehn Wochen lang anlasslos speichern, wer wann wen angerufen
       oder angesimst hat und wer sich wann wie lange ins Internet eingeloggt hat.
       Vier Wochen lang müssten zudem die Bewegungsdaten aller Handys gespeichert
       werden.
       
       Allerdings widerspricht eine derartige Speicherung von Daten der gesamten
       Bevölkerung der Rechtsprechung des EuGH in Luxemburg. Dies hat das
       Oberverwaltungsgericht Münster 2017 [1][kurz vor dem praktischen Start der
       Vorratsdatenspeicherung in einem Einzelfall entschieden]. Die
       Bundesnetzagentur setzte daraufhin die Vorratsdatenspeicherung in
       Deutschland faktisch aus. Derzeit steht die anlasslose Speicherung der
       Telefon- und Internetverkehrsdaten zwar im Gesetz, wird aber von den Firmen
       nicht praktiziert.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2019 den EuGH gefragt, ob
       seine strenge Ablehnung der anlasslosen Speicherung auch für die deutsche
       Regelung gilt – die mit 10 Wochen kürzer ist als die Fristen anderer
       EU-Staaten. Bisher hat der EuGH noch nicht einmal einen Verhandlungstermin
       angesetzt. Ein Urteil wird sicher erst nächstes Jahr erfolgen. Es gibt auch
       kein Indiz dafür, dass der EuGH eine zehnwöchige anlasslose Speicherung
       aller Verkehrsdaten akzeptieren wird.
       
       ## Schwierige Lage für die Justizministerin
       
       Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern dient also offensichtlich nur dazu,
       Druck auf den EuGH auszuüben, indem auf Ermittlungsprobleme bei
       Kinderpornografie und rechtsextremen Hassdelikten hingewiesen wird. Einen
       ähnlichen Beschluss hat im Juni bereits die deutsche Innenministerkonferenz
       gefasst – einstimmig, mit allen SPD-Ministern.
       
       Christine Lambrecht, Bundesjustizministerin (SPD), verweist auf die
       ausstehende EuGH-Entscheidung. Vorher könne man gar nichts machen. Für sie
       ist die Lage nicht einfach. Innenminister Horst Seehofer (CSU) würde die
       Frist gern vorsorglich auf sechs Monate verlängern. SPD-Parteichefin Saskia
       Esken lehnt die Vorratsdatenspeicherung dagegen grundsätzlich ab.
       
       20 Sep 2020
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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