# taz.de -- Bayerische Polizei an der Landesgrenze: Ohne Befugnisse
       
       > Auch für den bayerischen Grenzschutz ist die Bundespolizei zuständig,
       > sagt der Verfassungsgerichtshof. Es ist ein Rückschlag für Söders
       > Prestigeprojekt.
       
 (IMG) Bild: Steht da: bayerischer Grenzpolizist
       
       München taz | Bayern durfte zwar [1][eine eigene Grenzpolizei] einrichten,
       diese darf aber keine grenzpolizeilichen Befugnisse haben. Das entschied am
       Freitag der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München. Eine Klage der
       bayerischen Grünen hatte damit teilweise Erfolg.
       
       Für den Grenzschutz ist in Deutschland die Bundespolizei zuständig, die bis
       2005 Bundesgrenzschutz hieß. Bayern hat 2018 jedoch als erstes und einziges
       Bundesland eine eigene bayerische Grenzpolizei eingeführt. Der damals neue
       Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte dies gleich in seiner ersten
       Kabinettssitzung im März 2018 an. Im Juli 2018 nahm die neue Grenzpolizei
       ihren Dienst auf – als Teil der Landespolizei mit eigenem Abzeichen. Die
       zunächst 500 Beamten sollen bis zum Jahr 2023 auf 1.000 Beamte aufgestockt
       werden.
       
       Die Einführung der Grenzpolizei war 2018 ein hochpolitischer Akt. Es war
       der Sommer, in dem die CSU offen gegen Kanzlerin Merkels Flüchtlingspolitik
       rebellierte und die Zurückweisung fast aller Flüchtlinge an der Grenze
       forderte.
       
       Söder wollte sich vor der bayerischen Landtagswahl im Herbst 2018 mit
       konservativen Positionen profilieren. Hierzu gehörte auch eine Verschärfung
       des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) und die Vorgabe, dass im Eingangsbereich
       jeder Landesbehörde ein Kreuz hängen muss.
       
       ## Konflikt mit der Bundespolizei
       
       Dass nun aber die bayerische Grenzpolizei im Alleingang die bayerischen
       Grenzen schließt, verhinderte ausgerechnet der damalige CSU-Chef Horst
       Seehofer. Als Bundesinnenminister ist er nämlich auch für die Bundespolizei
       zuständig. Im Juli 2018 stellte er in einer Vereinbarung mit Bayern klar,
       dass die bayerische Grenzpolizei „nur auf Anforderung oder mit Zustimmung“
       der Bundespolizei eigene Grenzkontrollen durchführen kann. Für
       Zurückweisungen von Ausländern soll ausschließlich die Bundespolizei
       zuständig sein. Die bayerischen Grünen klagten 2019 dennoch gegen die
       weitergehenden Änderungen im bayerischen Polizeirecht – und erhielten nun
       vom bayerischen Verfassungsgerichtshof teilweise Recht. Zwar durfte Bayern
       eine eigene Grenzpolizei einrichten. Der Landtag durfte der Grenzpolizei
       aber keine eigenständigen grenzpolizeilichen Befugnisse zuweisen. Denn
       hierfür habe der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Das eher
       CSU-freundliche bayerische Verfassungsgericht konnte an diesem Punkt kaum
       anders entscheiden, denn das Bundesverfassungsgericht hatte bereits Ende
       2018 in einem anderen Verfahren festgestellt, dass Bayern keine Gesetze zum
       Grenzschutz beschließen darf. Das Urteil ist nun zwar peinlich für Söder
       und die CSU. Praktisch ändert sich aber nichts. Wie schon bisher kümmert
       sich die bayerische Grenzpolizei vor allem um die grenznahe Fahndung, die
       so genannte Schleierfahndung, im Korridor von 30 Kilometern zur Grenze.
       Gelegentlich hilft die Grenzpolizei auch der Bundespolizei bei
       Grenzkontrollen. Nach der Verkündung des Urteils im bayerischen
       Justizpalast sagten sowohl Katharina Schulze, die Fraktionsvorsitzende der
       Grünen, als auch Tobias Reiß, der parlamentarische Geschaftsführer der
       CSU-Fraktion, sie seien sehr zufrieden mit der Entscheidung der bayerischen
       Verfassungsrichter. (Az Vf.10-VIII-19)
       
       28 Aug 2020
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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