# taz.de -- Berliner Urteil zu Pop-up-Radwegen: Mitten im Kulturkampf
       
       > Die Berliner Corona-Radwege sind rechtswidrig. Der Gerichtsentscheid
       > offenbart die Autolastigkeit der StVO – sie muss dringend überarbeitet
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Der Corona-Radweg in Berlin soll rechtswidrig sein – hauptsache, die Autos haben weiterhin viel Platz
       
       Die Straßen in den wachsenden Städten sind schon vor Corona zu Orten eines
       Kulturkampfes geworden: Stetig mehr Autos, Lkws, Räder, Busse, Bahnen,
       FußgängerInnen beanspruchen den – und meist mehr – Platz für sich. Wem die
       Sicherheit der gefährdetsten VerkehrsteilnehmerInnen wichtig ist, weiß: Es
       muss Raum umverteilt werden zugunsten von RadlerInnen und FußgängerInnen,
       zuungunsten von Autos. Wem das egal ist, versucht solche Veränderungen mit
       allen Mitteln zu verhindern.
       
       Etwa die AfD. Eines ihrer Mitglieder im Berliner Landesparlament hat gegen
       die kurz nach Beginn von Corona ausgewiesenen sogenannten Pop-up-Radwege
       vor dem Verwaltungsgericht geklagt – [1][und Recht bekommen]. Die Pandemie
       könne nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, so das Gericht;
       vielmehr müsse auf eine konkrete Gefahrenlage hingewiesen werden.
       
       Die temporären Radspuren, die es inzwischen in vielen Städten Deutschlands
       gibt, stehen damit auf der Kippe. Und Berlins AfD feiert sich als Retterin
       des Autoverkehrs. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Manche
       ExpertInnen bezweifeln, dass er Bestand haben wird, und verweisen auf eine
       Einschätzung der Bundestags-JuristInnen. Sollte er bestätigt werden, wäre
       das ein Auftrag an die VerkehrspolitikerInnen in Berlin und anderswo, ihre
       Maßnahmen besser zu begründen.
       
       So oder so bleibt eine Signalwirkung dieser Entscheidung des
       Verwaltungsgerichts: Solange die Straßenverkehrsordnung zuungunsten
       schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen interpretiert werden kann, so lange
       muss sie überarbeitet werden. Das ist ein klarer Auftrag selbst für
       [2][konservative lobbyhörige Bundesverkehrsminister].
       
       Es kann nicht sein, dass kreative Maßnahmen für mehr Sicherheit und weniger
       Tote auf den Straßen, noch dazu mitten in einer Ausnahmesituation wie
       dieser Pandemie, von Autofans als „illegal“ gebrandmarkt und von Gerichten
       verboten werden. Schließlich sind wir längst tief im 21. Jahrhundert
       angekommen, das das Ende der „Auto-Kratie“ markieren wird. Und jede/r weiß
       das.
       
       7 Sep 2020
       
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