# taz.de -- Gericht stoppt Pop-up-Radwege in Berlin: Pandemie reicht als Grund nicht aus
       
       > Acht kurzfristig eingerichtete Radwege müssen wieder entfernt werden. Das
       > hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.
       
 (IMG) Bild: Muss wohl jetzt erst mal wieder abgezogen werden: Zeichen für einen Pop-up-Radweg
       
       Berlin taz | Eines der großen Renommierprojekte der Berliner
       Senatsverwaltung für Umwelt- und Verkehr steht auf der Kippe. Acht
       sogenannte Pop-up-Radwege müssen vorerst wieder verschwinden. Das hat das
       Berliner Verwaltungsgericht bereits am Freitag entschieden, wie am Montag
       bekannt wurde. Es bestünden „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
       Radwegeinrichtung“, so das Gericht. Geklagt hatte ein Abgeordneter der AfD.
       
       Zu Hochzeiten der Coronapandemie und des Lockdowns ab Ende März hatte
       zuerst der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg damit begonnen, an viel
       befahrenen breiten Straßen zumeist eine Spur der Fahrbahn als
       provisorischen Radweg auszuweisen. Begründet wurde dies mit den Abstands-
       und Hygieneregeln. „Mit den bestehenden Radverkehrsanlagen lässt sich die
       Eindämmungsverordnung gegen das Coronavirus momentan nicht gefahrlos
       einhalten“, hatte der Leiter des Straßen- und Grünflächenamts des Bezirks,
       Felix Weisbrich, [1][damals der taz gesagt].
       
       Auch andere Bezirke griffen Weisbrichs Idee rasch auf. Die Spuren wurden
       bundesweit als sogenannte Pop-up-Radwege bekannt und [2][als Vorbild für
       eine innovative Verkehrspolitik] gewertet. Vorerst als Übergangslösung bis
       zum Sommer vorgesehen, verlängerte die grüne Verkehrssenatorin Regine
       Günther [3][die Regelung bis Ende des Jahres] – vorerst.
       
       Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist indes ein Dämpfer für die
       Euphorie, die die temporären Radwege auch bei vielen RadaktivistInnen
       ausgelöst hatte. Zwar kann die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr von
       Regine Günther, gegen die sich die Klage richtete, gegen den Beschluss
       Beschwerde bei Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Doch
       aufschiebende Wirkung habe das nicht, wie ein Sprecher des Gerichts auf
       Nachfrage erklärte: Die Beschilderung an acht Streckenabschnitten in Berlin
       muss wieder abgebaut werden.
       
       ## Noch keine Stellungnahme der Verkehrsverwaltung
       
       Laut der Begründung des Gerichts könne die Senatsverwaltung zwar befristete
       Radwege einrichten, ohne dass es einer „straßenrechtlichen Teileinziehung
       bedürfe“. Unbedenklich sei ebenfalls, dass der Radfahrstreifen auf der
       zuvor durch den Autoverkehr genutzten Fahrbahn liege und die Radwege nur
       befristet eingerichtet seien.
       
       Allerdings dürften Radwege nur dort angeordnet werden, wo
       „Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz
       konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen“ und die Anordnung damit zwingend
       erforderlich sei. Eine solche Gefahrenlage habe der Antragsgegner nicht
       dargelegt, monierte das Gericht. Vielmehr sei die Senatsverkehrsverwaltung
       „fälschlich davon ausgegangen“, sie müsse eine Gefahrenlage nicht
       begründen. Insbesondere könne die „die Pandemie nicht zum Anlass der
       Anordnungen genommen werden, da es sich dabei nicht um verkehrsbezogene
       Erwägungen handele“.
       
       Aus der Verkehrsverwaltung gab es am Montagmorgen noch keine Stellungnahme
       zu der Gerichtsentscheidung. Die zeitliche Verlängerung der Ausweisung der
       Radwege hatte die Verkehrsverwaltung Ende Mai mit Rückgriff auf den
       Paragrafen 45 der Straßenverkehrsordnung begründet. Darin heißt es unter
       anderem: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter
       Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des
       Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
       
       ## Unklar, ob alle Pop-up-Bikelanes betroffen sind
       
       Diese Gründe seien weiterhin gegeben, so die Verkehrsverwaltung Ende Mai:
       Es bestehe in allen Streckenabschnitten mit aktuell noch temporären
       Radfahrstreifen ein Bedarf für die sichere Führung von Radfahrenden.
       Zugleich verkündete sie das Ziel, die vorübergehend angeordneten gelben
       Markierungen und mobilen Verkehrszeichen (Warnbaken) bis zum Jahresende auf
       möglichst vielen Strecken durch dauerhafte Verkehrszeichen und
       Einrichtungen zu ersetzen oder sogar baulich umzusetzen.
       
       Laut dem Gerichtssprecher gebe es eine Möglichkeit, die Pop-up-Bikelanes
       zumindest vorübergehend zu erhalten. Sollte die Verkehrsverwaltung vor das
       Oberverwaltungsgericht ziehen, könnte sie dort auch einen Antrag auf
       aufschiebende Wirkung stellen. Unklar ist auch, ob von der Entscheidung
       alle temporären Radwege betroffen sind oder nur jene acht (siehe Kasten),
       gegen die der Kläger explizit vorgegangen ist.
       
       Nicht nur die AfD, deren Verkehrspolitiker Frank Scholtysek die Klage
       initiiert hat, sondern auch die FDP im Berliner Abgeordnetenhaus haben
       Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Pop-up-Radwege. Ein im Auftrag der
       FDP-Fraktion erstelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
       Berliner Abgeordnetenhauses kam zu dem Schluss, dass temporäre
       Radfahrstreifen zwar angeordnet werden können, um „Gefahren
       entgegenzuwirken, die durch eine Verstärkung des Radverkehrs auf Grund der
       Coronapandemie entstehen.“ Allerdings sei dies nur als Reaktion auf
       „konkrete Gefährdungslagen auf bestimmten Straßen“ möglich.
       
       7 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bert Schulz
       
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