# taz.de -- Verfassungsschutz muss Daten löschen: „Dem Humbug ein Ende“
       
       > Der Hamburger Verfassungsschutz muss seine 32 Jahre umfassende Sammlung
       > über die einstige taz-Fotoreporterin Marily Stroux vernichten.
       
 (IMG) Bild: Arbeitete auch für die taz: die Fotografin Marily Stroux
       
       Hamburg taz | Nach energischem Widerstand ist der Hamburger
       Verfassungsschutz im [1][Rechtsstreit mit der Fotojournalistin Marily
       Stroux] vor dem Verwaltungsgericht eingeknickt: Sämtliche vom
       Nachrichtendienst erfassten Daten über Stroux aus ihrer 32-jährigen
       Tätigkeit als Fotoreporterin und Dokumentarin, die zum größtem Teil auch
       dem Gericht verheimlicht werden sollten, müssen gelöscht werden. Das sieht
       ein Vergleichsvorschlag des Hamburger Verwaltungsgerichts nach vierjährigem
       Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung vor, dem das Landesamt für
       Verfassungsschutz (LfV) nun überraschend zustimmte.
       
       Damit ist die Intention der Klage von Stroux mehr als erfüllt. „Es ist
       schön, dass ein Richter beim Verwaltungsgericht sich getraut hat, diese
       unsägliche Akte – die wie eine heiße Kartoffel offensichtlich herumgereicht
       worden ist – nach vier Jahren Klage in die Hand zu nehmen, zu lesen, zu
       verstehen und dem Humbug ein Ende zu setzen und selbst die Löschung von
       2.000 geheimen Seiten zu verfügen“, kommentiert Stroux gegenüber der taz
       den Vergleich.
       
       Trotzdem bleibt ein fader Beigeschmack. Denn der Sinneswandel der
       Verfassungsschützer basiert nicht auf der Einsicht, dass die Ausforschung
       journalistischer Tätigkeit grundsätzlich als verfassungsrechtliches Tabu
       anzusehen ist. Im Gegenteil: Der Sachbearbeiter des Komplexes beharrte bis
       zuletzt auf der Auffassung, die Bespitzelung der Journalistin sei
       verfassungskonform und durch das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz
       gerechtfertigt gewesen und schließlich auch nicht vom Hamburgischen
       Datenschutzbeauftragten beanstandet worden.
       
       Vielmehr wird nun die formale – und altersdiskriminierende – Begründung
       angeführt, dass es seit fünf Jahren beim LfV keine neuen Einträge in
       Stroux’ vermeintlich verfassungsfeindliches Sündenregister mehr gegeben
       habe. Aufgrund der abnehmenden Bedeutung und des Alters der 69-jährigen
       Klägerin sei für die Aufgabenerfüllung des LfV Hamburg eine Erfassung von
       Stroux’ Tätigkeiten nach jetziger Einschätzung des Geheimdiensts nicht mehr
       erforderlich, so das LfV.
       
       Fünf Jahre kein Eintrag? Das klang [2][vor einem Jahr noch ganz anders].
       Damals musste das LfV in dem Rechtsstreit auf Aufforderung dem
       Verwaltungsgericht die Akte vorlegen, die der Geheimdienst über Stroux’
       journalistische Tätigkeit seit 1988 erstellt hatte. Eine Tätigkeit, die der
       Verfassungsschutz als privates Engagement als Aktivistin missdeutete.
       
       Neben dem Dossier, das 31 Termine – Veranstaltungen und Demonstrationen –
       umfasst, die Stroux unter anderem für die taz Hamburg und die Wochenzeitung
       Zeit wahrgenommen hatte, umfasst die Akte mehr als 2.000 leere weiße
       Blätter oder großflächig geschwärzte Seiten. Deren Inhalt sollten auch vor
       dem Gericht geheimgehalten werden, um Quellen, Praktiken und Arbeitsweisen
       zu verschleiern sowie verdeckte ErmittlerInnen und V-Leute des
       Inlandsgeheimdienstes zu schützen, so die Begründung. Bei einer Enttarnung
       müssten diese „um ihr Leben fürchten“.
       
       Nachdem Stroux 2016 Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt Hamburg
       eingelegt und die Löschung aller Daten gefordert hatte, ordnete der
       rot-grüne Hamburger Senat vorübergehend die Sperrung ihrer Daten an. 2017
       hat er sie dem Verfassungsschutz jedoch wieder zur Verwendung freigegeben,
       weil sie, so heißt es in der Akte, weiterhin „zur Aufgabenerfüllung“ des
       LfV Hamburg „notwendig“ seien. Zudem arbeite Stroux an der Broschüre
       „Shootings back“, mit der sie gegen die Langzeitobservation durch den
       Verfassungsschutz aufmerksam machen wolle.
       
       Ins Visier des Geheimdienstes war Stroux wegen ihrer journalistischen
       Arbeit über den „Initiativkreis für den Erhalt der Hafenstraße“ und
       das „Komitee zur Rettung der Hafenstraße“ geraten. Dem „Komitee“, das sich
       für den Erhalt der besetzten Häuser am Hafenrand einsetzte, gehörten
       Mitte der 1980er-Jahre auch RichterInnen, AnwältInnen,
       PolitikerInnen, PolizistInnen, PastorInnen und
       HochschulprofessorInnen sowie der Mäzen Jan Philipp Reemtsma an.
       
       In der Tat war Stroux in diesen Jahren als taz-Fotografin bei
       Polizeieinsätzen in der Hafenstraße zugegen gewesen und gehörte
       während der notstandsmäßigen „Barrikadentage“ von 1987 zu einer
       Handvoll JournalistInnen, die Zugang zur verbarrikadierten
       Häuserzeile und den BewohnerInnen hatten. Die Häuser wurden
       schließlich erhalten und sind nun im Besitz einer Genossenschaft. Für ihre
       Fotodokumentation „Das Leben in der Hafenstraße“ wurde Stroux
       später von der Hochschule für bildende Künste und der Patriotischen
       Gesellschaft in Hamburg ausgezeichnet.
       
       Weitere Indizien, Stroux seitens des Verfassungsschutzes als angeblich
       „bedeutende Person innerhalb der linksextremistischen Szene“ zu
       werten, waren die besagten 31 Fototermine. Dabei fotografierte Stroux unter
       anderem BewohnerInnen der Flüchtlingsschiffe im Hamburger Hafen sowie
       Aktivitäten der Kampagne „Kein Mensch ist illegal“. Diese Fotos wertete der
       Verfassungsschutz als „tatsächliche Anhaltspunkte“, die den Verdacht
       begründeten, dass Stroux sich „zumindest seit 1988 an Aktivitäten“
       und „linksextremistischen Bestrebungen beteiligt“ habe.
       
       Der Hamburger Anwalt Carsten Gericke, der Stroux im Auftrag der Deutschen
       Journalistenunion (DJU) in der Gewerkschaft Ver.di vertritt, kritisierte,
       dass der Verfassungsschutz „das Eintreten für demokratische und
       rechtsstaatliche Prinzipien bei politisch links stehenden Personen und
       Organisationen als Anlass für Datenspeicherung“ nehme und „in
       entsprechenden Meinungsäußerungen Verhaltensweisen zu erkennen meint, die
       auf eine Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
       gerichtet sind.“
       
       ## Versehentlich nicht geschwärzt
       
       Daher ist Anwalt Gericke mit dem Ausgang des Verfahrens „sehr zufrieden“,
       denn nun müssten nicht nur die Daten über die bekannten 31 Vermerke,
       sondern auch die 2.000 Seiten mit den geschwärzten und gesperrten Vermerken
       gelöscht werden. „Ich bin froh und erleichtert, dass nach 32 Jahren
       Beobachtung die ganzen Akten gelöscht werden müssen“, sagt Stroux.
       
       Stroux geht aber davon aus, dass der Verfassungsschutz vor allem einlenkt,
       um rechtsstaatlich bedenkliche Praktiken in einem Gerichtsverfahren nicht
       der Öffentlichkeit preisgegeben zu müssen. Vergangenes Jahr war im Prozess
       durch einen versehentlich nicht geschwärzten Vermerk in der Stroux-Akte
       aufgedeckt worden, das Daten, die beim illegalen Einsatz von verdeckten
       Ermittlerinnen des Hamburger Landeskriminalamtes erfasst worden waren,
       trotz richterlicher Verfügungen noch monatelang widerrechtlich beim LfV
       Hamburg gespeichert gewesen waren. Die Ermittlerinnen hatte die Polizei
       zwischen 2008 und 2012 in Hamburgs linke Szene eingeschleust.
       
       ## Gefühl der Unsicherheit
       
       Mehr als die Hälfte der offiziell aufgelisteten 31 Anlässe, bei denen
       Stroux als Fotografin ins Visier des Verfassungsschutzes geraten war, waren
       Aktionen, bei denen auch die [3][verdeckten Ermittlerinnen Maria B.] alias
       „Maria Block“ und Astrid O., Tarnname „Astrid Schütt“, als Aktivistinnen
       eine wesentliche Rolle spielten, so Stroux zur taz. Zudem fürchte der
       Inlandsgeheimdienst eine mögliche weitere gerichtliche Rüge, wie im Fall
       des Bremer Rechtsanwaltes und Bürgerrechtlers Rolf Gössner. Dessen
       Langzeit-Observierung über 38 Jahre hinweg wurde vom Oberverwaltungsgericht
       Nordrhein-Westfalen in Münster für verfassungswidrig erklärt.
       
       Trotz des Ausgangs des Verfahrens fühlt sich die gebürtige Griechin, die
       seit mehr als 40 Jahren in Hamburg lebt, nach den rassistischen
       Morddrohungen der vergangenen Wochen gegen linke PolitikerInnen und
       JournalistInnen nicht sicher. Nach bisherigen Erkenntnissen stammen die
       dafür verwendeten Adressdaten aus Polizeikreisen. „Was mir Sorge bereitet“,
       sagt Stroux, „ist die Tatsache, dass ich trotz der Löschung der Daten nicht
       weiß, wer alles Zugriff auf diese Akten 32 Jahre lang hatte oder noch immer
       hat.“
       
       5 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
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       Trotz eines Gerichtsbeschlusses zur Löschung illegal erhobener Daten hat
       der Hamburger Verfassungsschutz Informationen über Marily Stroux
       gespeichert.
       
 (DIR) Marily Stroux über ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz: „Ich werde kriminalisiert“
       
       Die Fotojournalistin, die den Konflikt um die Hafenstraße begleitete, hat
       ihre Akte eingesehen und wundert sich über die Bewertungen des
       Geheimdienstes.
       
 (DIR) Verfassungsschutz beschäftigt sich: Fotojournalistin ausspioniert
       
       Die Fotografin Marily Stroux wird seit über 25 Jahren vom Verfassungsschutz
       beobachtet – als „bedeutende Person innerhalb der linksextremistischen
       Szene“.