# taz.de -- Zurück zum alten Bußgeldkatalog: Gut für Raser, schlecht für Radler
       
       > Der Senat hat den neuen StVO-Bußgeldkatalog gekippt. Damit fallen auch
       > neue Sanktionen gegen parkende Autos auf Radwegen weg.
       
 (IMG) Bild: Aus dem Weg? Wieso, kost' doch nix!
       
       Am Freitagnachmittag wurde es bekannt: Die Senatsverkehrsverwaltung hat
       sich der Mehrheit der Bundesländer angeschlossen und ist zum alten
       Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung (StVO) zurückgekehrt, der bis
       Ende April galt. Der Grund sind die [1][Formfehler im Zusammenhang mit der
       Sanktion von Geschwindigkeitsüberschreitungen], über die seit Wochen
       gestritten wird. Tatsächlich werden so aber noch mehr Fortschritte auf Eis
       gelegt – etwa die Bußgelder, die beim Halten und Parken auf Radspuren
       fällig werden.
       
       Das Hin und Her um die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU)
       entworfene Novelle der StVO und den dazugehörigen Bußgeldkatalog dauert nun
       schon etliche Wochen an. Der ADAC und andere Autofans hatten Alarm
       geschlagen, weil eine Überschreitung des jeweiligen Tempolimits um 21 km/h
       innerorts sowie um 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften nicht nur zu
       höheren Bußgeldern, sondern auch zu einmonatigem Fahrverbot führen sollte.
       
       Dann fanden sie auch noch einen kleinen Formfehler in der Formulierung der
       StVO, woraufhin Scheuer die Bundesländer aufforderte, den neuen
       Bußgeldkatalog nicht mehr anzuwenden. Bis auf Bremen waren dem am Montag
       tatsächlich alle Länder nachgekommen – weil sie offenbar eine Prozesswelle
       fürchten.
       
       Die grün geführte Berliner Verkehrsverwaltung ließ denn auch mitteilen,
       dass sie eine inhaltliche Änderung „ausdrücklich nicht“ unterstütze: „Dazu
       gibt es keine Veranlassung“, hieß es. Die Verschärfung des Bußgeldkatalogs
       sei im Bundesrat mit Ländermehrheit beschlossen worden, um
       Geschwindigkeitsüberschreitungen wirksamer sanktionieren zu können. „Die
       Regelung ist keinesfalls unverhältnismäßig. Niemand ist gezwungen zu
       rasen.“
       
       ## Verschärfungen fallen weg
       
       Unerwähnt ließ die Verkehrsverwaltung dabei, dass mit der Rückkehr zum
       alten Bußgeldkatalog nun auch andere Verschärfungen bis auf Weiteres keine
       Anwendung mehr finden. Bedeutsam sind dabei in erster Linie die neuen
       Regelungen zum Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie zum Halten auf
       Fahrbahn-Schutzstreifen für RadfahrerInnen.
       
       Das Parken von Pkws auf Geh- und Radwegen (sowohl baulichen Wege als auch
       mit durchgezogener Linie abgetrennten Streifen auf der Fahrbahn) kostet
       mittlerweile eigentlich – je nach Dauer und Gefährdung – 55 bis 80 Euro.
       Jetzt aber gelten wieder die alten Sätze von 20 bis 35 Euro. Noch krasser
       ist es beim Halten von Pkws auf den mit gestrichelter Linie abgetrennten
       „Schutzstreifen“: Hier werden im Zuge der Novelle ebenfalls 55 bis 80 Euro
       fällig – der alte Bußgeldkatalog hingegen, der nun wieder Anwendung findet,
       kennt diese Ordnungswidrigkeit gar nicht.
       
       Rücksichtslose AutofahrerInnen dürfen sich also freuen. Wie lange noch, ist
       die große Frage. Aus Scheuers Ministerium hieß es auf taz-Anfrage, man
       werde „schnellstens“ einen „neuen, ausgewogenen Vorschlag“ sowie ein
       „faires Angebot an die Länder“ machen, bei dem sowohl Verkehrssicherheit
       als auch Verhältnismäßigkeit gewährleistet seien. Damit bezieht sich das
       BMVI auf die umstrittenen Fahrverbote für RaserInnen.
       
       Weil die Bundesländer eigentlich mehrheitlich daran festhalten wollen, ist
       offen, wie lange der Schwebezustand anhält – und wie lange der alte
       Bußgeldkatalog auch in Berlin zur Anwendung kommt.
       
       6 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Scheuers-Formfehler-in-der-StVO/!5698197&s=andreas+scheuer/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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