# taz.de -- Teilerfolg für ZDF-Redakteurin: Wissen, was der Kollege verdient
       
       > Eine ZDF-Mitarbeiterin will wissen, was ihre männlichen Kollegen
       > verdienen. Das Bundesarbeitsgericht sagt, dass auch „feste Freie“ das
       > erfahren dürfen.
       
 (IMG) Bild: Klagt gegen das ZDF auf gleiche Bezahlung: Birte Meier
       
       Freiburg taz | Das Entgelttransparenzgesetz gilt auch für
       arbeitnehmerähnliche freie Journalisten. Das entschied an diesem Donnerstag
       das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Geklagt hatte [1][die
       Journalistin Birte Meier], die seit Jahren vom ZDF gleiche Bezahlung wie
       ihre männlichen Kollegen fordert.
       
       Birte Meier arbeitete seit 2007 für das ZDF-Magazin Frontal 21. Ihre
       Recherchen wurden bereits mehrfach mit Preisen ausgezeichnet. Sie gilt zwar
       als „Redakteurin“, ist aber nicht fest angestellt, sondern hat den Status
       einer arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterin, wie es sie im
       öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Tausenden gibt. Oft werden sie auch
       [2][“feste Freie“] genannt.
       
       Seit 2015 klagt Meier gegen das ZDF auf gleiche Bezahlung. Sie wisse von
       männlichen Kollegen, die bei vergleichbarem Status und vergleichbarer
       Arbeit besser verdienten als sie.
       
       Das Arbeitsgericht Berlin und auch das Landesarbeitsgericht (LAG)
       Berlin-Brandenburg lehnten ihre Klage ab. Sie habe keine ausreichenden
       Indizien für eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts vorgetragen, so
       das LAG im Februar 2019, deshalb habe sie keinen Anspruch auf eine
       zusätzliche Vergütung. An diesem Punkt hat das LAG keine Revision
       zugelassen, insoweit ist das LAG-Urteil also rechtskräftig.
       
       ## Umkehr der Beweislast
       
       Hiergegen hat Birte Meier mit Unterstützung der Gesellschaft für
       Freiheitsrechte (GFF) bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das LAG
       hätte den Fall zumindest dem EuGH vorlegen müssen. Nach dessen
       Rechtsprechung entstehe eine „Beweislastumkehr“, wenn nur ein Mann
       präsentiert wird, der bei vergleichbarer Arbeit mehr verdient. Über die
       Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden.
       
       Vor dem LAG Berlin-Brandenburg berief sich Meier auch auf das erst 2018
       eingeführte [3][Entgelttransparenzgesetz]. Beschäftigte können bei
       Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten inzwischen erfahren, wie die
       Vergütungen festgelegt werden – und wie viel die Mitarbeiter des jeweils
       anderen Geschlechts für eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit bekommen.
       
       Das LAG lehnte allerdings auch diesen Anspruch ab. Das
       Entgelttransparenzgesetz gelte nur für Arbeitnehmer, also Festangestellte,
       und nicht für freie Mitarbeiter, die selbständig seien. Immerhin ließ das
       LAG in dieser Frage die Revision zu.
       
       Über die Revision von Meier entschied nun an diesem Donnerstag das
       Bundesarbeitsgericht. Es entschied, dass das Entgelttransparenzgesetz auch
       für arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter gilt. Das Gesetz sei
       europarechtskonform auszulegen. Die EU-Richtlinie zur Gleichstellung von
       Männern und Frauen von 2006 verwende den Begriff „Arbeitnehmer“ in einem
       weiten Sinne, argumentierte die Vorsitzende BAG-Richterin Anja Schlewing.
       
       ## Zurück ans Landesarbeitsgericht
       
       Das BAG stellte zugleich fest, dass Birte Meier einen Auskunftsanspruch
       über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung beim ZDF hat. Hier muss
       das ZDF nun also erklären, welche Kriterien (z.B. Studienabschlüsse,
       Beschäftigungsdauer, Qualität der Arbeit) bei der Festlegung der
       Vergütungen wie bewertet werden. (Az.: 8 AZR 145/19)
       
       Offen ist noch, ob Meier auch Anspruch auf Auskunft über die mittleren
       Entgelte für die männlichen Kollegen hat. Dies muss nun wieder das LAG
       Berlin-Brandenburg prüfen. Der Anspruch besteht nämlich nur unter
       bestimmten Bedingungen: zum Beispiel, dass es mindestens sechs männliche
       Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit gibt.
       
       Inzwischen hat sich allerdings die berufliche Situation von Birte Meier
       zugespitzt. Sie muss die in Berlin angesiedelte Redaktion Frontal 21
       verlassen und künftig wohl in Mainz arbeiten. Die GFF-Vorsitzende Nora
       Markard spricht von „Schikane“.
       
       Ein ZDF-Sprecher erklärte auf Nachfrage: „Frau Meier hat einen Vertrag als
       Redakteurin mit dem ZDF am Einsatzort Mainz. Der Einsatz in ihrer
       bisherigen Redaktion war nur befristet vereinbart.“ Für die Zeit ab 1. Juli
       habe das ZDF ihr eine Tätigkeit in der investigativen Doku-Redaktion
       „ZDFzoom“ angeboten. Dieses Angebot habe Birte Meier nicht angenommen. Das
       ZDF werde ihr daher Aufträge im Programmbereich „Info, Gesellschaft, und
       Leben“ anbieten. Die Möglichkeit, für die profilierte Redaktion „Zoom“ zu
       arbeiten, sei keine Schikane, so das ZDF.
       
       25 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Birte-Meiers-Klage-zurueckgewiesen/!5567571
 (DIR) [2] /Rechte-Hetze-gegen-Journalistinnen/!5649945
 (DIR) [3] /Lohntransparenz-und-Gender-Pay-Gap/!5565605
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Gleicher Lohn
 (DIR) ZDF
 (DIR) Equal Pay
 (DIR) ZDF
 (DIR) Equal Pay
 (DIR) Gender Pay Gap
 (DIR) Gender Pay Gap
 (DIR) Equal Pay Day
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Lohnungerechtigkeit in Deutschland: Acht Jahre zu viel
       
       Die Journalistin Birte Meier klagte gegen das ZDF wegen
       Lohndiskriminierung. Nun gibt es eine Einigung. Ein Fall, der viel über
       Equal Pay verrät.
       
 (DIR) Journalistin über Equal Pay: „Profit auf Kosten von Frauen“
       
       Frauen verdienen in denselben Jobs 7 Prozent weniger. Lohndiskriminierung,
       sagt die Autorin Birte Meier. Dabei könnte die Ampel dagegen vorgehen.
       
 (DIR) Kommentar Urteil zum Gender Pay Gap: Lücke im Gesetz
       
       Eine ZDF-Journalistin verliert eine Gehalts-Klage. Daran zeigt sich: Das
       Entgelttransparenzgesetz hilft nicht, die Gender Pay Gap zu schließen.
       
 (DIR) Birte Meiers Klage zurückgewiesen: ZDF-Reporterin nicht angestellt genug
       
       Eine Journalistin klagt gegen das ZDF, weil ihre männlichen Kollegen mehr
       verdienen als sie. Das Gericht in Berlin sieht keine Diskriminierung.
       
 (DIR) Equal Pay Day: Nicht umsonst, aber unbezahlt
       
       Journalistinnen verdienen weniger als Journalisten. Die immer noch ungleich
       verteilte Erziehungsarbeit ist ein Grund, aber nicht der einzige.