# taz.de -- Birte Meiers Klage zurückgewiesen: ZDF-Reporterin nicht angestellt genug
       
       > Eine Journalistin klagt gegen das ZDF, weil ihre männlichen Kollegen mehr
       > verdienen als sie. Das Gericht in Berlin sieht keine Diskriminierung.
       
 (IMG) Bild: Stop! Es geht nicht weiter in Sachen Pay Gap beim ZDF
       
       Das ZDF schickt niemanden zur Urteilsverkündung nach Berlin. Keinen Anwalt,
       keinen Justiziar. Birte Meier kommt mit einer Anwältin, ihre anderen beiden
       Vertreter sind nicht erschienen. Seit knapp drei Jahren versucht Meier vor
       Gericht nachzuweisen, dass sie beim ZDF, für das sie arbeitet, weniger
       verdient als ihre männlichen Kollegen. Sie will beweisen, dass sie
       diskriminiert wird, weil sie eine Frau ist.
       
       Wäre das so, wäre das illegal. Die Frage ist nur: Wie weist man das nach?
       
       Das Landesarbeitsgericht fällt dazu am Dienstagmittag ein eindeutiges
       Urteil: Für eine Diskriminierung gibt es nicht genug Anhaltspunkte. Meiers
       Berufungsklage wird zurück gewiesen.
       
       Es ist bereits Meiers zweite Niederlage in diesem Fall. 2016 war sie zum
       ersten Mal vor Gericht gezogen, ihre Klage wurde abgewiesen. Der Richter
       begründete das damals damit, dass die fest-freie Mitarbeiterin Meier ihr
       Gehalt nicht mit festangestellten Kollegen vergleichen könne. [1][Meier
       ging in Berufung].
       
       ## Quasi angestellt. Quasi …
       
       In diesem Verfahren nun wollte Meier zum Einen gerichtlich klären lassen,
       in welchem Beschäftigungsverhältnis sie beim ZDF arbeitet. Formal ist sie
       eine feste-freie Mitarbeiterin, ein Sonderstatus bei den
       Öffentlich-Rechtlichen: Solche Mitarbeiter arbeiten quasi wie
       Festangestellte und meist in Vollzeit bei einem Sender, sind aber faktisch
       nicht fest angestellt.
       
       Meier argumentiert, dass ihre Arbeit vergleichbar sei mit der von
       Festangestellten, und dass sie daher als solche zu behandeln sei. Die
       Richterin wies diese Argumentation nun zurück, mit der Begründung, aus
       Meiers Arbeitsverträgen sei nicht erkennbar, dass sie dem ZDF gegenüber
       weisungsgebunden sei.
       
       Zum Zweiten wollte Meier Auskunft über die Löhne ihrer Kollegen sowie eine
       Anpassung an deren Gehälter erstreiten. Zusätzlich forderte sie eine
       Entschädigung in Höhe von 80.000 Euro.
       
       ## „Benachteiligungskultur“
       
       Auch das wies die Richterin zurück. Einen Anspruch auf Auskunft habe Birte
       Meier nicht, weil sie eben keine Festangestellte, sondern nur
       arbeitnehmerähnlich beschäftigt sei. Einen Anspruch auf einen höheren Lohn
       und Schadensersatz habe Meier nicht, weil sie keine ausreichenden Indizien
       vorgetragen habe, die darauf hinweisen, dass sie wegen ihres Geschlechts
       benachteiligt werde.
       
       Seit mehr als zehn Jahren arbeitet Meier für das ZDF-Politmagazin Frontal
       21 – zunächst in der Onlineredaktion, später sogar als „Redakteurin mit
       besonderer Verantwortung“. Sie deckte Skandale auf, gewann
       Journalistenpreise und erfuhr nach und nach, dass einige männliche Kollegen
       mehr verdienten als sie.
       
       Vor Gericht legte sie zwölf Beispiele von männlichen Kollegen vor, die mehr
       verdienten als sie. Nicht alle sind gleich lang oder gleich kurz im
       Journalismus oder beim ZDF tätig wie Meier. Aber Meier argumentiert, dass
       alle eine vergleichbare Arbeit leisteten. Die Anwälte des ZDF hingegen
       rechtfertigen die unterschiedlichen Löhne mit immer wieder anderen
       Begründungen.
       
       Meier versuchte vor Gericht außerdem zu beweisen, dass in der ZDF-Redaktion
       eine „Benachteiligungskultur“ gegenüber Frauen herrsche. Ihre Anwälte
       zitieren den Redaktionsleiter, der bei einer Weihnachtsfeier gesagt haben
       soll, Frauen hätten im politischen Journalismus nichts zu suchen, der
       Frauen in Bewerbungsgesprächen nach ihrem Kinderwunsch gefragt habe, der
       sich über weibliche Kolleginnen lustig gemacht haben soll.
       
       ## Das Gesetz ist nicht erprobt
       
       Das sei „nicht in Ordnung“, hatte die vorsitzende Richterin am
       Landesarbeitsgericht schon im Dezember kommentiert. Ob man daraus
       allerdings eine systematische Benachteiligung ableiten könne, sei fraglich.
       
       Birte Meier bezieht sich in ihrer Klage auch auf das neue
       [2][Entgelttransparenzgesetz]. MitarbeiterInnen von Unternehmen mit mehr
       als 200 Angestellten können mit diesem Gesetz Auskunft darüber bekommen,
       wie viel ihre Kollegen im Mittelwert verdienen. Das Gesetz ist im Sommer
       2017 in kraft getreten, also nach Meiers erster Klage.
       
       Da das Gesetz allerdings noch so neu ist, gibt es bisher wenig Erfahrung in
       seiner Anwendung. Meier ist die erste Frau, die sich vor Gericht auf das
       Gesetz stützt. Dass sie trotz der verbesserten Rechtslage nun wieder
       unterlegen ist, wertet die Juristin Nora Markard von der Gesellschaft für
       Freiheitsrechte als „Schlag ins Gesicht“: „Das Gesetz ist eine legislative
       Katastrophe.“ Wenn all die von Birte Meier vorgebrachten Belege nicht
       ausreichten, um eine Diskriminierung von Frauen in der ZDF-Redaktion zu
       beweisen, „dann werden wir den Gender Pay Gap nie schließen.“
       
       Der gemeinnützige Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt Meier
       in ihrer Klage. Sie selbst gibt keine Interviews, ließ aber über ihre
       Anwälte ausrichten, dass sie Revision und Beschwerde gegen das Urteil
       einlegen werde, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Birte
       Meier arbeitet unterdessen weiter bei Frontal 21.
       
       5 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Fromm
       
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