# taz.de -- Prozess um Vergewaltigung in Freiburg: Anklage gegen 11 Männer
       
       > Eine Frau zeigt mehrere Männer wegen Vergewaltigung an. Unter den
       > Verdächtigen: Geflüchtete. Vielen schien der Fall schnell klar – bis zum
       > Prozess.
       
 (IMG) Bild: Zu Beginn des Prozess sind elf Männer angeklagt, eine junge Frau vergewaltigt zu haben
       
       Es ist ein verregneter Abend im Oktober 2018, als die [1][Situation in
       Freiburg im Breisgau] zu kippen droht. Mehrere Tausend Menschen marschieren
       mit Transparenten und Trillerpfeifen durch die Altstadt, Polizisten
       patrouillieren auf Pferden. Beamte haben die Kaiser-Joseph-Straße, die
       Einkaufsmeile der badischen Studentenstadt, mit Transportern
       verbarrikadiert. Zwei Lager stehen sich im Dauerregen gegenüber. Die einen
       rufen „Merkel muss weg“, sie tragen Banner mit der Aufschrift „Grenzen
       schützen, Leben retten“. Die anderen – fast zehnmal so viele – schlagen
       leisere Töne an. Bei ihnen steht: „Nein zu sexueller Gewalt. Nein zu
       jeglicher Gewalt. Nein zu Stigmatisierung“.
       
       Die Tat, die zu diesen Protesten führte, liegt zu diesem Zeitpunkt bereits
       zwei Wochen zurück. Die Polizei hatte die Öffentlichkeit erst mit
       Verzögerung darüber informiert, was in der Nacht zum 14. Oktober 2018 in
       einem Gebüsch vor einer Freiburger Disco geschehen sein soll: ein „schwerer
       sexueller Übergriff durch mehrere Tatverdächtige“, heißt es in der
       offiziellen Pressemitteilung.
       
       Die Polizei nennt die Nationalität einiger Tatverdächtiger, die zu diesem
       Zeitpunkt bereits in U-Haft sitzen: ein Deutscher, sieben Syrer. Schnell
       macht jedoch ein anderer Begriff in sozialen Medien, aber auch
       Medienberichten die Runde: „Gruppenvergewaltigung“.
       
       Dann kommt es zur Anklage gegen insgesamt elf Männer. Der Vorwurf:
       Vergewaltigung in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung. Bei zwei
       Angeklagten kommt gemeinschaftliches Handeln mit Rauschgift hinzu, einem
       wirft die Staatsanwaltschaft zusätzlich Anstiftung zur Vergewaltigung vor.
       Was war in der Nacht geschehen?
       
       26. Juni 2019: Schon am frühen Morgen drängen sich Fernsehteams vor dem
       Landgericht Freiburg. Die mediale Aufmerksamkeit ist groß; inzwischen
       existiert sogar eine englischsprachige Wikipedia-Seite zum „2018 Freiburg
       gang-rape“. Entsprechend streng sind die Sicherheitsvorkehrungen: Am
       Eingang müssen Besucher einen Metalldetektor passieren; im Innenhof
       patrouillieren Polizisten mit Maschinenpistolen. Angeklagt sind: acht
       Syrer, ein Iraker, ein Algerier und ein Deutscher. Juristisch haben die
       Nationalitäten wenig Relevanz. Doch die Freiburger Polizei hatte sie
       frühzeitig veröffentlicht.
       
       Die Beschuldigten werden im Landgericht nacheinander in den Gerichtssaal
       geführt, in Hand- und Fußfesseln, weil einer von ihnen seinen
       Haftprüfungstermin genutzt hatte, um aus dem Fenster zu springen (er wurde
       später wieder gefasst). Das mutmaßliche Opfer, Melanie Eber*, ist
       Nebenklägerin. Sie ist nur einmal, bei ihrer eigenen Zeugenaussage
       anwesend.
       
       Die Staatsanwaltschaft beginnt, die Anklageschrift zu verlesen. Sie
       schildert den Beginn der Nacht, deren Verlauf Zeugenaussagen später
       ergänzen.
       
       Der Tatort ist ein Gebüsch im Industriegebiet Nord, nur wenige Meter vom
       Eingang der Diskothek Hans-Bunte-Areal entfernt. Dort tanzen am 13. Oktober
       2018 ein paar Hundert junge Menschen. Ecstasy und andere Drogen sind im
       Umlauf, der Name der Party: „Umsonst&Drinnen“. Unter den Gästen ist Melanie
       Eber. Die 18-Jährige ist zum ersten Mal in dem Freiburger Technoclub.
       Zusammen mit ihrer Freundin Carlotta Müller will sie Party machen. Beide
       haben gute Laune, kaufen eine herzförmige Ecstasy-Pille. Auf der Tanzfläche
       lernen sie Majd H. kennen, einen charmanten Syrer, der gut Deutsch spricht
       und den Frauen ein Getränk spendiert.
       
       In der Disco erzählt er den Frauen von Tattoos am Oberschenkel. Melanie
       Eber will sie sehen. „Aber doch nicht hier“, soll der damals 21-Jährige
       entgegnet haben. Sie beschließen, nach draußen zu gehen, damit er ungestört
       seine Hose herunterlassen kann. Carlotta Müller soll nicht begeistert
       gewesen sein, dass ihre Freundin mit einem Unbekannten vor die Tür geht,
       doch Melanie Eber beruhigt sie: „Du kannst mir vertrauen.“
       
       Erst Stunden später wird sie auf einem Parkplatz hinter der Disco gefunden:
       weinend, mit zerrissener Strumpfhose und Hämatomen am ganzen Körper.
       
       Für Staatsanwalt Rainer Schmid fing alles mit Majd H. an. Er habe Melanie
       Eber im Gebüsch zu Boden gerissen und vergewaltigt. Die habe sich wegen der
       Drogen – eventuell waren auch K.-o.-Tropfen im Spiel – nicht wehren können.
       „Er machte sich die von ihm selbst herbeigeführte Situation zunutze“, sagt
       der Staatsanwalt. Danach sei er wieder nach drinnen gegangen und habe
       anderen von der Frau im Gebüsch erzählt. „Es sprach sich nach einer Weile
       in der Diskothek herum“, sagt Schmid. Das Wort „Gruppenvergewaltigung“
       benutzt der Staatsanwalt nicht – die Männer hätten Melanie Eber
       nacheinander missbraucht. Sie sei, sagt der Staatsanwalt, wehrlos gewesen.
       
       Doch ganz so eindeutig, wie Schmid den Hergang schildert, ist die Sache
       zumindest juristisch nicht. Zwar hat die Polizei im Gebüsch zahlreiche
       Spermaspuren gefunden, die mehreren Angeklagten zugeordnet werden konnten.
       Doch Melanie Eber als wichtigste Zeugin kann sich an kaum etwas erinnern.
       Dass sie mit Majd H. nach draußen ging, weiß sie noch. Danach ist alles
       verschwommen. Das sagt sie selbst so aus, das berichten auch andere Zeugen.
       
       Die Version der Angeklagten ist folglich komplett anders: Melanie Eber habe
       im Drogenrausch den Sex selbst eingefordert. Alle anderen Darstellungen
       gingen auf eine mediale Vorverurteilung zurück. Ein Anwalt berichtet von
       „krassen Übergriffen“ auf seinen Mandanten in der U-Haft; eine
       Pflichtverteidigerin ruft die Richter auf, ihre Emotionen unter Kontrolle
       zu halten – ein Appell, den sie selbst ungehalten vorträgt. An einem
       anderen Prozesstag berichten sie und die anderen Verteidiger von
       Drohanrufen, die sie erhalten hätten.
       
       ## Zum ersten Mal Party im Club
       
       Während die anderen Angeklagten auf Rat ihrer Anwälte schweigen, sagt Timo
       P. am vierten Prozesstag aus. Er hatte sich auch selbst bei der Polizei
       gemeldet. Der 26-jährige Deutsche will seine Version der Disco-Nacht
       schildern. Demnach hatte er mit seinem Kumpel Majd H. telefoniert und
       dieser ihn nach draußen ins Gebüsch gebeten. „Er brauchte Hilfe, weil da
       ein Mädchen war, das Sex wollte“, sagt P. Der Vorsitzende Richter Stefan
       Bürgelin fragt nach: Wieso Hilfe? „Weil sie die ganze Zeit gesagt hat, dass
       sie Sex will“, antwortet P. Melanie Eber habe mit heruntergezogener
       Strumpfhose dagelegen und ihn zu einem Blowjob verführt. „Wir sind nicht
       wie Monster über sie hergefallen“, beteuert P.
       
       Schließlich erwähnt er ein angeblich existierendes Handyvideo, das im
       Verlauf des Prozesses immer wieder zur Sprache kommt: „Darauf sieht man,
       dass sie es wollte“, sagt P. Nur wo dieses Video denn ist, kann er nicht
       sagen. Trotz intensiver Suche taucht es nicht auf.
       
       Auch andere digitale Spuren helfen kaum weiter. Zwar stellt die Polizei 365
       DIN-A4-Seiten mit Whatsapp-Mitteilungen sowie Facebook- und
       Sprachnachrichten sicher, die sich die Angeklagten untereinander schickten.
       Dabei kommt jedoch wenig Konkretes ans Tageslicht. „Mein Herz blutet“,
       schreibt einer der Beschuldigten nach der Disco-Nacht. Ein anderer mahnt:
       „Nicht am Telefon!“ Ein Hinweis auf Schuld? Oder doch nur Angst, in der
       aufgeheizten Stimmung eines Verbrechens beschuldigt zu werden?
       
       Um die junge Frau zu schützen, schließt das Gericht die Öffentlichkeit
       während ihrer Aussage aus. Was ihr zugestoßen sein soll, erfahren
       Prozessbeobachter nur gefiltert. Durch Kripobeamte, die Melanie Eber nach
       der Tat betreuten. Durch eine Rechtsmedizinerin und eine Biologin, die
       Blut- und Spermaspuren analysierten. Durch Disco-Besucher, die selbst nicht
       im Gebüsch waren, aber von dem Geschehen hörten. Weil Melanie Eber sich an
       kaum etwas erinnert, ist es ein zäher Indizienprozess, in dem auch die
       Polizei nicht immer gut wegkommt.
       
       Beispielsweise gibt es da diese Merkwürdigkeit: Gegen Majd H., den Mann mit
       den Tattoos, lag zum Zeitpunkt der Tat ein Haftbefehl vor. Vollzogen wurde
       er nicht – aus „ermittlungstaktischen Gründen“, wie ein Beamter im
       Zeugenstand aussagt. Man habe die Wohnung von H., der als Drogendealer in
       Verdacht stand, weiter observieren wollen, um potenzielle Hintermänner zu
       entlarven. Hätte ihn die Polizei direkt verhaftet, wäre die Nacht im
       Gebüsch nie passiert.
       
       Am sechsten Prozesstag sagt Melanies Freundin Carlotta Müller vor Gericht
       aus. Der Richter fragt, ob sie auf der Anklagebank jemanden wiedererkenne.
       „Schauen Sie sich die Männer genau an“, sagt er und lässt die Beschuldigten
       aufstehen. Carlotta muss passen. Nur Alaa A., der mutmaßliche
       Ecstasy-Verkäufer, kommt ihr bekannt vor. Sicher ist sie sich aber nicht.
       
       Deutlich besser erinnert sich die Zeugin, wie sie ihre Freundin auf einem
       Parkplatz hinter der Disco wiederfindet. Ein Streifenwagen der Polizei
       parkte in unmittelbarer Nähe, herbeigerufen wegen einer Schlägerei, wie der
       Ermittlungsleiter später aussagen wird. Doch Melanie Eber will nicht zu den
       Beamten gehen. „Sie war dazu psychisch noch nicht in der Lage“, sagt
       Carlotta Müller. Am folgenden Tag erstattet sie dann Anzeige.
       
       In der Tatnacht übernachten beide bei Muhanad M., einem jungen Syrer, der
       Melanie Eber aus dem Gebüsch geholfen hat. Die 18-Jährige bezeichnet
       Muhanad M. in der besagten Nacht sogar als „Retter“ und „Engel“.
       
       Doch auch bei ihm ist die Sache nicht ganz so eindeutig. Als die Freundin
       ihre Aussage macht, sitzt auch Muhanad M. auf der Anklagebank. An seinem
       Rücken wurden Kratzspuren gefunden, zudem hat Timo P. ihn bei der Polizei
       belastet. Ist er wirklich ein selbstloser Retter? Oder war er zuvor auch
       Täter? Versuchte er, wie der Richter fragt, Melanie Eber auf dem Heimweg zu
       küssen? Oder hat er nur nach einem Kuss gefragt? Es sind solche Feinheiten,
       die bei der juristischen Aufarbeitung zählen. Carlotta Müller erinnert sich
       nicht mehr. Sie sagt: „Melanie hat sich bei ihm beschützt gefühlt. Also bin
       ich mit.“ Sie sagt auch: Melanie Eber „ist, ich will nicht sagen, naiv“.
       Sie beschreibt ihre Freundin als offen und herzlich, als jemanden, der
       eigentlich nur auf Dorffeste geht. Die Nacht in Freiburg war der erste
       Besuch in einer Disco, die erste Party mit Drogen.
       
       Im Laufe des Verfahrens werden vier von elf Angeklagten aus der
       Untersuchungshaft entlassen. Bei einem sah das Gericht keine Fluchtgefahr
       mehr gegeben. Bei drei anderen keinen ausreichenden Tatverdacht. Von ihnen
       wurden keine DNA-Spuren am Tatort gefunden. Sie waren in U-Haft gekommen,
       weil Mitangeklagte sie bei der Polizei belastet hatten. Doch auch die
       wollten nur vom Hörensagen gewusst haben, dass die Beschuldigten an der Tat
       beteiligt waren – reine Indizien, wie die Staatsanwaltschaft schließlich
       einräumt. Darunter auch Muhanad M., der „Engel“, bei dem die Mädchen
       übernachteten. Sie sind nun wegen unterlassener Hilfeleistung beschuldigt.
       
       ## „Mit einer Perle nach draußen“
       
       Auch andere Dinge bleiben unklar. Warum hörte der Türsteher nichts, obwohl
       der Disco-Eingang nur 15,9 Meter neben dem Gebüsch liegt? Er selbst macht
       den Lärmpegel dafür verantwortlich. „Die Leute rauchen, reden, lachen“,
       sagt er vor Gericht. „Die sind stark alkoholisiert.“ Dann räumt er ein,
       dass außer ihm nur ein weiterer Kollege an besagtem Abend Dienst hatte –
       zwei Sicherheitskräfte für rund 300 Gäste. Aber auch er verstrickt sich in
       Widersprüche. Zunächst erzählt er, das Personal lasse betrunkene Frauen
       grundsätzlich nicht allein nach Hause gehen. Später sagt er: „Wenn jemand
       mit ’ner Perle nach draußen geht, frage ich nicht nach.“
       
       Der Sicherheitsmann ist nicht der Einzige, der die Aufklärung erschwert.
       Viele Zeugen können oder wollen sich nicht genau an das Geschehen erinnern.
       Manche revidieren ihre Aussagen, die sie bei der Polizei gemacht hatten.
       Eine Orgie? Daran könne er sich nicht erinnern, erzählt der Kumpel eines
       Beschuldigten. „Über so was reden Jungs nicht.“
       
       Eine 27-jährige Disco-Besucherin, die kurz nach der Tat zu Protokoll gab,
       Alaa A. habe ihr Ecstasy verkauft, ist sich nun nicht mehr sicher. „Ich
       brauche frische Luft“, sagt sie zum Richter, als dieser sie auf die
       Diskrepanz hinweist. Und: „Ich bin ein bisschen genervt von den Fragen.“
       Die Frage, ob die Zeugin vor jemandem Angst habe, läuft ins Leere. Sie
       wisse einfach nichts mehr, sagt sie.
       
       Nur die Ex-Freundin von Majd H. wird konkret: Sie beschreibt vor Gericht,
       wie sie am Morgen nach der Disco-Nacht mit Alaa A., dem mutmaßlichen
       Drogendealer, im Zug nach Hause gefahren ist. Dabei habe er ihr erzählt,
       dass mehrere Männer eine Frau im Gebüsch vergewaltigt hätten. Rückfrage des
       Richters: Hat er explizit das Wort „Vergewaltigung“ benutzt? „Ja“, sagt die
       Zeugin. Auf Majd H., ihren Ex-Freund, ist sie ebenfalls nicht gut zu
       sprechen. Dieser habe sie geschlagen und sei mit seiner gesamten Familie
       ins Drogengeschäft verstrickt – eine Aussage, der der Angeklagte vor
       Gericht energisch widerspricht.
       
       Andererseits: Auch Majd H., mit dem die Nacht im Gebüsch ihren Anfang nahm,
       hat eine Biografie voller Grautöne. Im Sommer 2018, wenige Monate vor der
       Technoparty, versuchte ein Mann eine Studentin in einem Freiburger Park zu
       vergewaltigen. Majd H. und seine Kumpels stellten den Tatverdächtigen und
       übergaben ihn der Polizei. Das schildert sein Verteidiger vor Gericht.
       
       Wie Majd H. haben die meisten Beschuldigten Vorstrafen. Auch Muhanad M.,
       der Melanie Eber aus dem Gebüsch half, wurde schon wegen gefährlicher
       Körperverletzung verurteilt.
       
       Wie glaubwürdig sind die Angeklagten also? [2][Und welche Rolle spielt ihre
       Staatsangehörigkeit?] Juristisch eigentlich keine. Gesellschaftlich aber
       schon, solange Politik damit gemacht wird, dass Geflüchtete angeblich eine
       Gefahr darstellen. Deshalb kommt die Tatsache, dass es sich bei den meisten
       Angeklagten um Geflüchtete handelt, immer wieder zur Sprache, mal
       unterschwellig, mal direkt. „Man wird immer dem deutschen Mädchen glauben,
       nie dem syrischen Flüchtling“, soll einer der Männer bei seiner
       polizeilichen Vernehmung gesagt haben. Womöglich eine berechtigte Angst,
       vielleicht auch nur eine geschickte Taktik.
       
       Der psychiatrische Gutachter hält die Version des mutmaßlichen Opfers für
       glaubhaft. Angesichts der Mischung aus Alkohol und der hochdosierten Droge
       sei es „psychopharmakologisch“ nicht möglich gewesen, organisiert zu
       handeln, sich kontrolliert zu bewegen. Von seiner Einschätzung wird am
       Ende vermutlich viel abhängen.
       
       Derweil hat das Interesse an dem Prozess nachgelassen. Wegen der Pandemie
       wurde er mehrfach unterbrochen – einige der Beteiligten mussten in
       Quarantäne. Seit Mitte Mai läuft die Verhandlung in einem
       Veranstaltungssaal weiter. Die Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre
       Haft für Majd H.; die Strafforderungen für die anderen variieren zwischen
       mehreren Jahren und Freispruch. Ob das Gericht den Anträgen folgt, wird
       sich zeigen. Das Urteil soll am 23. Juli ergehen.
       
       * Die Namen des mutmaßlichen Opfers und ihrer Freundin haben wir zu ihrem
       Schutz geändert.
       
       22 Jul 2020
       
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