# taz.de -- Die Zeit nach dem Mietendeckel: Kommt der Hai zurück?
       
       > Der Senat will für das Ende des Mietendeckels gewappnet sein. Angestrebt
       > wird ein neuer Mietspiegel und langfristig ein Wohnungskataster.
       
 (IMG) Bild: Hai am Schlawittchen
       
       Berlin taz | Was passiert mit den Mieten in der Stadt, wenn der
       Mietendeckel nicht mehr gilt? Im Senat hat man sich darum bislang wenig
       Gedanken gemacht, schließlich soll das Instrument ja für fünf Jahre seine
       Wirkung entfalten. Ob es aber wirklich so viel Zeit gibt,
       Nachfolgeregelungen zu treffen, um im Anschluss nicht ohne jede
       Mietenregulierung dazustehen, ist ungewiss.
       
       Schließlich hat die um Mieter*inneninteressen herzlich wenig besorgte
       Opposition aus CDU und FDP Klagen vor dem Landes- und dem
       Bundesverfassungsgericht gegen den Deckel angestrengt. Haben sie und somit
       auch die Vermieter Erfolg, könnte der Mietendeckel schon im nächsten oder
       übernächsten Jahr außer Kraft gesetzt werden.
       
       „Davon gehen wir nicht aus“, sagt Antje Kapek, Fraktionschefin der Grünen,
       im Gespräch mit der taz, „doch es ist Ausdruck vorausschauender Politik,
       sich auch für den Worst Case zu wappnen“.
       
       Kapek forderte daher bereits am Wochenende im Gespräch mit der
       Nachrichtenagentur dpa, „sofort“ einen Mietspiegel 2021 auf den Weg zu
       bringen. Dieser solle dann gelten und Grenzen für Mieterhöhungen
       definieren, wenn der Mietendeckel fällt. Aber auch wenn das
       Mietendeckelgesetz regulär bist Februar 2025 Bestand hat, dürfe man sich
       nicht dann erst fragen, was zu tun sei, sagt Kapek.
       
       ## Ein neuer Mietspiegel
       
       Im Mai 2019 war der aktuelle [1][Mietspiegel veröffentlicht worden].
       Aufgrund des Mietendeckels hatte die zuständige Arbeitsgruppe aus jeweils
       drei Vertreter*innen von Mieter- und Vermieterverbänden danach jedoch ihre
       Arbeit eingestellt. Wie die taz erfuhr, wird Kapeks Forderung nun aber
       schneller Realität als gedacht.
       
       Auf taz-Anfrage hieß es aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dass
       man bereits daran arbeite, „einen weiteren Mietspiegel auf den Weg zu
       bringen“. Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner
       Mietervereins, bestätigte der taz, dass sie eine Einladung bekommen habe
       und die AG Mietspiegel noch im Juli wieder zusammentreten werde.
       
       Ein Mietspiegel wie bisher, der auf der Basis von Stichproben erhoben wird,
       ist aber nicht mehr möglich, denn gesetzlich gebundene Mieten dürfen darin
       nicht einfließen. Geprüft werde daher „die Option eines
       Index-Mietspiegels“, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch als Möglichkeit
       beschrieben ist. Dafür würden die Werte von 2019 anhand der Entwicklung des
       Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben.
       Kapek spricht von einem „vereinfachten Mietspiegel“.
       
       Gilt der Deckel nicht mehr und fehlt ein gültiger Mietspiegel, könnten
       Vermieter*innen selbst Vergleichswohnungen heranziehen, um davon ihre Miete
       abzuleiten. Dies würde zu deutlich höheren Werten – und
       Mieterhöhungsspielräumen – führen. Kapek geht es darum, den Vermieter*innen
       ein klares Signal zu setzen: „Die hoffen, dass es nach dem Mietendeckel
       überhaupt keinen Mieterschutz mehr gibt“, sagt Kapekt, „doch das wird nicht
       passieren.“
       
       Die designierten Vorsitzenden des Koalitionspartners SPD, Franziska Giffey
       und Raed Saleh, hatten sich zuletzt in einem Morgenpost-Interview weniger
       kämpferisch gezeigt und stattdessen betont, dass der Mietendeckel nur
       übergangsweise existiere und die Stadt auch eine „Willkommenskultur“ für
       Investoren schaffen müsse.
       
       Womöglich zieht Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) noch
       eine andere Notbremse, die aber nur den etwa 320.000 Mieter*innen in den
       Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zugutekäme. In der
       Überlegung ist, diese auf die Vorgaben des Mietendeckels zu verpflichten –
       also das Verbot von Mieterhöhungen und Mietobergrenzen –, auch wenn der
       Mietendeckel gekippt wird. Solche Vorgaben könnten Teil der nächsten
       Kooperationsvereinbarung sein, die der Senat noch vor dem Herbst mit den
       Wohnungsbaugesellschaften abschließen will.
       
       ## Wohnungs- und Mietenkataster
       
       Mehr als solche Notmaßnahmen schwebt den Grünen aber eine grundlegende
       Lösung für die Zeit nach dem Mietendeckel vor – und zwar ein [2][Wohnungs-
       und Mietenkataster], das alle Wohnungen und Miethöhen in der ganzen Stadt
       erfasst und den Mietspiegel ersetzt. Vergleichsmieten könnten dann anhand
       eines Gesamtdatenbestandes exakt berechnet werden. Kapek hält dies für ein
       „deutlich besseres Steuerungsinstrument“, als es der Mietspiegel ist.
       Grundsätzlich hat sich der Senat bereits darauf geeinigt und auch schon
       Finanzmittel dafür bereitgestellt.
       
       Laut Katrin Schmidberger, Mietenexpertin der Grünen, befindet sich der
       Gesetzentwurf in der „Endabstimmung“. Sie hofft, dass das Gesetz noch in
       diesem Jahr auf den Weg gebracht wird. Bis das Kataster aber steht, also
       technisch umgesetzt ist, und mit den Daten aller Vermieter*innen gefüllt
       ist, werde aber noch einige Zeit vergehen.
       
       Dann aber wäre die Mietenfrage „fairer und gerechter geregelt“, und es gäbe
       „mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt“, so Schmidberger. Auch werde die
       Einbeziehung aller Mieten dafür sorgen, „dass es geringere Mietanstiege
       gibt“.
       
       8 Jul 2020
       
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 (DIR) Erik Peter
       
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