# taz.de -- Behinderung der Presse in NRW: Polizeiwillkür muss Folgen haben
       
       > Die Polizei hat bisweilen ein fragwürdiges Verständnis der
       > Pressefreiheit. Das zeigt der Umgang beim Kohlekraftwerk Datteln IV.
       
 (IMG) Bild: Für Demonstranten ein Zurück in die Steinzeit: Kohlekaftwerk Datteln IV
       
       Es ist ein bedenklicher [1][Angriff auf die Pressefreiheit], der derzeit in
       Nordrhein-Westfalen zu beobachten ist: Weil sie im Februar von einer
       illegalen Protestaktion auf dem Gelände des neuen Kohlekraftwerks Datteln
       IV berichtet hatten, hat die Polizei Recklinghausen mehreren
       JournalistInnen Aufenthaltsverbote für die Straßen rund um das Gelände
       erteilt. Eine Berichterstattung über die Proteste gegen dessen
       Inbetriebnahme am Samstag wäre damit nicht möglich gewesen.
       
       In ihrer Verbotsverfügung macht die Polizei keinerlei Unterschied zwischen
       den AktivistInnen, die [2][das Kraftwerk besetzt] haben, und den
       ReporterInnen, die natürlich nichts beschädigt oder blockiert, sondern
       lediglich die [3][Proteste dokumentiert] haben. Und es interessiert sie
       auch nicht, dass über den Vorwurf des Hausfriedensbruchs bisher kein
       Gericht entschieden hat.
       
       Zudem zeigt die Polizei ein erstaunliches Verständnis von Journalismus: Im
       Schreiben heißt es allen Ernstes, es gebe für die betroffenen ReporterInnen
       keinen Grund, sich für ihre Berichterstattung dem Kraftwerk zu nähern.
       Informationen könnten schließlich auch bei der Pressestelle der Polizei
       eingeholt werden.
       
       Dass man sich auf deren Auskünfte allein besser nicht verlassen sollte,
       demonstriert die Recklinghäuser Polizei dann freundlicherweise gleich
       selbst: Nachdem ein Gericht die Verbotsverfügung in einem Fall vorläufig
       außer Kraft gesetzt hat, behauptete sie, für journalistische Tätigkeiten
       hätte das Verbot ohnehin nicht gegolten – was eindeutig im Widerspruch zum
       Wortlaut der Verfügung stand.
       
       Und dass Polizeibeamte dann ausgerechnet jenem Fotografen, der erfolgreich
       vor Gericht gezogen war, einen Platzverweis erteilten, war ein weiterer
       Beleg dafür, wie gering mache Polizisten die Pressefreiheit und die
       Entscheidungen der Justiz schätzen. Von Zuständen wie in den USA, wo die
       Polizei akkreditierte Journalisten gerade massenhaft attackiert, sind wir
       zwar glücklicherweise noch weit entfernt. Aber damit das so bleibt, muss
       jede polizeiliche Willkür gegenüber der Presse Konsequenzen haben.
       
       1 Jun 2020
       
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