# taz.de -- Behinderung von Berichterstattung: Gericht hebt Verbot auf
       
       > Die Polizei untersagte einem Presse-Fotografen, sich dem Kohlekraftwerk
       > Datteln 4 zu nähern. Er wehrte sich mit Erfolg. Nun dürfen auch andere
       > hoffen.
       
 (IMG) Bild: Hier darf Kietzmann auch weiterhin fotografieren: Protest am Kraftwerk Datteln
       
       Die Polizei Recklinghausen ist mit dem Versuch gescheitert, journalistische
       Arbeit am Kohlekraftwerk Datteln 4 zu behindern. Das Verwaltungsgericht
       Gelsenkirchen gab am Dienstag in einem Eilverfahren dem Fotografen Björn
       Kietzmann recht.
       
       Er hatte von der Polizei ein [1][dreimonatiges Aufenthalts- und
       Betretungsverbot] für das Gelände des Kraftwerks und für mehrere Straßen
       außerhalb des Kraftwerksgeländes erhalten, nachdem er im Februar eine
       Blockadeaktion auf dem Gelände der umstrittenen Anlage als Journalist
       dokumentiert hatte. Ob sich der Fotograf damit des Hausfriedensbruchs
       schuldig gemacht hat, wird derzeit in einem anderen Verfahren geklärt.
       
       Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Verbotsverfügung weder
       offensichtlich rechtmäßig noch offensichtlich rechtswidrig sei. Eine
       Abwägung fiel zugunsten des Fotografen aus, weil dessen vom Grundgesetz
       „besonders geschütztes berufliches Interesse“ Vorrang genieße. Zudem ließ
       das Gericht Zweifel an der generellen Zulässigkeit der Verfügung erkennen.
       Denn diese betraf auch Gebiete außerhalb des Kraftwerksgeländes, auf denen
       gar keine Hausfriedensbruch begangen werden kann.
       
       Die Polizei Recklinghausen ließ am Mittwoch auf Anfrage offen, ob sie
       Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen wird. Man prüfe aktuell das
       weitere Vorgehen, hieß es. Wenn die Polizei keine Beschwerde einlegt, ist
       das Aufenthaltsverbot durch die Eilentscheidung faktisch vom Tisch, denn
       ein mögliches Hauptsacheverfahren würde erst weit nach dem Ende des
       Verbotszeitraums stattfinden.
       
       Kietzmann begrüßte den Beschluss des Gerichts. Von einer „guten
       Entscheidung“ sprach auch sein Anwalt Jasper Prigge. „Hier wurde die
       Pressefreiheit höher bewertet als die angenommenen Gefahren“, sagte er der
       taz.
       
       Neben Kietzmann hatten mehrere weitere JournalistInnen ähnliche
       Verbotsverfügungen erhalten, darunter die freie Journalistin Anett Selle,
       die auch regelmäßig für die taz arbeitet. Diese profitieren nicht
       unmittelbar von der Entscheidung; allerdings dürfte die Abwägung des
       Gerichts aufgrund der vergleichbaren Situation in ihren Fällen ähnlich
       ausfallen.
       
       8 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Umstrittenes-Kohlekraftwerk/!5689202
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Datteln
 (DIR) Kohlekraftwerke
 (DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
 (DIR) Schwerpunkt Fridays For Future
 (DIR) IG
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
 (DIR) Datteln
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Aktivistin von Ende Gelände zu Protesten: „An die Orte der Zerstörung gehen“
       
       Ende Gelände und Fridays for Future mobilisieren wieder für Streiks und
       Blockaden. Wie soll das zu Coronazeiten funktionieren?
       
 (DIR) Behinderung der Presse in NRW: Polizeiwillkür muss Folgen haben
       
       Die Polizei hat bisweilen ein fragwürdiges Verständnis der Pressefreiheit.
       Das zeigt der Umgang beim Kohlekraftwerk Datteln IV.
       
 (DIR) Umstrittenes Kohlekraftwerk: Presse aus Datteln verbannt
       
       Die Polizei verbietet mehreren Journalisten, von den Protesten gegen den
       Start des Kohlekrafwerks zu berichten. Ein Gericht hat das nun gekippt.
       
 (DIR) Proteste gegen Kohlekraftwerk: Datteln, der neue Hambi?
       
       Trotz des Kohleausstiegs soll mit Datteln 4 ein neues Kohlekraftwerk ans
       Netz. Wird die Gemeinde zum Protestort?