# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu EZB: EU-Kommission macht sich Sorgen
       
       > Die Frankfurter Börse hat sich vom Urteil zur Europäischen Zentralbank
       > erholt. Doch die 90-tägige Frist könnte sich als Zeitbombe erweisen.
       
 (IMG) Bild: „Europarecht hat Vorrang“, sagte der Sprecher von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
       
       Brüssel taz | Kein Beinbruch, aber auch keine Bagatelle: So lassen sich die
       Reaktionen auf das [1][Urteil des Bundesverfassungsgerichts]
       zusammenfassen. Börse und Politik ließen sich von der höchstrichterlichen
       Kritik am Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank kaum
       erschüttern.
       
       An der Frankfurter Börse ging es erst steil bergab, dann erholten sich die
       Kurse wieder. Schnell hatten die meisten Anleger erkannt, dass die
       Zentralbank ihr wichtiges Sonderprogramm gegen die Coronakrise weiterführen
       darf. Auch in der Brüsseler EU-Kommission kehrte bald wieder Ruhe ein. Man
       werde das Urteil analysieren, sagte Chefsprecher Eric Mamer. [2][Fragen
       nach der Dreimonatsfrist], die das Karlsruher Gericht gestellt hat, wehrte
       er ab. Dabei könnte sich diese Frist als Zeitbombe erweisen – und die
       Bundesbank zum Rückzug aus dem EZB-Programm zwingen.
       
       Dass die EU-Kommission sich tatsächlich Sorgen macht, lässt sich aus einer
       weiteren Bemerkung herauslesen. Das Europarecht habe Vorrang, sagte der
       Sprecher von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Urteile des
       Europäischen Gerichtshof seien für alle bindend. Das kommt einer Warnung an
       das Bundesverfassungsgericht gleich, die eigenen Kompetenzen nicht zu
       überschreiten. Indirekt ermahnt Brüssel aber auch die Bundesregierung, zur
       gemeinsamen Politik in der Coronakrise zu stehen.
       
       Wie unterschiedlich der Richterspruch ausgelegt werden kann, zeigen auch
       die Reaktionen aus dem Europaparlament. Erfreut ist der CSU-Finanzexperte
       Markus Ferber. Die von den Richtern geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung
       sei zu begrüßen: „Es handelt sich um eine formale Hürde, die nun schnell
       genommen werden muss.“ Vor weitreichenden Folgen warnte dagegen Sven
       Giegold von den Grünen. „Die Lehre aus dem Urteil muss sein, dass die
       Regierungen der Eurozone die EZB nicht länger alleinlassen dürfen.“
       
       6 May 2020
       
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