# taz.de -- Wie Hamburg die Maskenpflicht durchsetzt: Maske oder Schal – egal
       
       > Auch in Hamburg gilt in Bussen, Bahnen und Geschäften eine Maskenpflicht.
       > Geschäftsinhabern drohen Bußgelder. Es gibt Ausnahmen für
       > Beeinträchtigte.
       
 (IMG) Bild: Mit der Hamburger Maskenpflicht kompatibel: FFF-Maske bei einer Aktion auf dem Rathausmarkt
       
       Hamburg taz | Ab heute gilt auch in Hamburg Maskenpflicht. Die
       entsprechende [1][Rechtsverordnung] hat der Senat am Freitagabend
       beschlossen. In Bussen, Bahnen, Taxis, Mietautos mit Fahrern sowie allen
       Geschäften müssen die Hamburger einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Was heißt
       das für Menschen, die keine Maske haben oder tragen können?
       
       Angekündigt hatte der Senat die Pflicht am Dienstag. Im NDR-Fernsehen hieß
       es daraufhin, allen, die sich nicht daran halten, winke „ab Montag ein
       Bußgeld“. Aber so kommt es nun doch nicht, wie die Nachfrage bei der
       Gesundheitsbehörde ergab.
       
       Zunächst droht den Geschäftsinhabern, die nicht auf Einhaltung der Pflicht
       bei ihren Kunden achten, ein Bußgeld von 500 bis 1.000 Euro. Denn die
       sollen Personen ohne Maske nicht reinlassen, sofern diese „nicht glaubhaft
       machen“, dass sie zu den Ausnahmen zählen. Das sind Kinder unter sieben
       Jahren und Menschen, „die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung
       oder Behinderung“ keine Maske tragen können.
       
       Senatssprecher Marcel Schweitzer hatte am Mittwoch im NDR-“Hamburg Journal“
       gesagt: „Ab Montag gilt die sogenannte Pflicht. Aber die Kontrolle wird
       dann noch etwas später einsetzen.“ Und er beschwichtigte, keiner müsse
       „Angst haben, dass er ab Montag ins Gefängnis kommt, nur weil er keine
       Maske in der U-Bahn trägt“.
       
       ## Polizei soll „unterstützen“
       
       Es sei erst einmal Sache von Einzelhandel und Verkehrsunternehmen, auf das
       Einhalten zu achten, so Innensenator Andy Grote (SPD) am Dienstag in der
       Landespressekonferenz. Sollte es im Nahverkehr größere Probleme mit
       Verstößen geben, „dann wird die Polizei das auch unterstützen“.
       
       Mit der Pflicht gefordert sind nicht medizinische FFP2- oder FFP3-Masken,
       sondern einfache [2][Mundschutze], die [3][selbst genäht werden] können.
       Ärztekammerpräsident Pedram Emami appellierte an die Bürger, diese selbst
       genähten Varianten zu nutzen, um den Engpass im Medizinbereich nicht zu
       verschärfen.
       
       Der Sprecher des Pneumologenverbands, Michael Barczok, sagt zur
       Maskenpflicht: „Ich bin heilfroh, dass dieses Tool jetzt auf den Markt
       kommt.“ Er habe angesichts der gelockerten Kontaktbeschränkungen Sorge vor
       einer zweiten Infektionswelle. Die einfachen Masken, die an der Seite offen
       sind, seien eine gute Lösung für den Alltag. Die dichten FFP2 und
       FFP3-Masken indes könnten für Menschen mit schweren Lungenerkrankungen
       sogar zum Problem werden, weil in der Maske ein „Totraum“ entstehe und beim
       Einatmen zunächst verbrauchte Luft wieder aufgenommen werde.
       
       Das sei für Gesunde kein Problem, für Menschen mit ohnehin eingeschränktem
       Lungenvolumen aber schon, weil sie zu viel Kohlendioxid einatmen. Barczok:
       „Deshalb sollten Patienten, die eine schwere Lungenerkrankung haben, keine
       FFP2-Masken tragen, ohne mit dem Lungenarzt zu sprechen.“ Diese Menschen
       sollten derzeit ohnehin nicht einkaufen gehen, sondern sich helfen lassen.
       
       ## Befreiung vom Hausarzt?
       
       Es könne auch eine kleine Anzahl von Menschen geben, die sich durch die
       Masken psychisch beeinträchtigt sehen und beim Tragen Panik bekommen. „Die
       sollten sich vom Hausarzt befreien und eine Bescheinigung aushändigen
       lassen können“, sagt der Lungenfacharzt.
       
       Der Senat [4][selbst schreibt], bei jeder Maske solle man testen, ob der
       Stoff genug Luft durchlässt. „Falls während des Tragens der Maske
       Atembeklemmungen oder Unwohlsein auftreten, sollte die Maske umgehend
       entfernt werden.“
       
       Eine taz-Leserin aus Volksdorf berichtet, in ihrer Apotheke gebe es nur die
       raren FFP2-Masken – je Stück 9,95 Euro. Andere Leser wollten wissen, ob der
       Staat Masken für Hartz-IV-Empfänger bezahlt. Dazu erklärt
       Sozialbehördensprecher Martin Helfrich: „Auch Tücher und Schals dienen mit
       dem gleichen Nutzen dem Schutzzweck der Mund-Nasen-Bedeckung.“ In anderen
       Städten würden diese benutzt. Er gehe deshalb davon aus, dass „überwiegend
       kein Bedarf entsteht“.
       
       27 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.hamburg.de/rechtsverordnungen/13876036/2020-04-24-rechtsverordnung
 (DIR) [2] https://www.hamburg.de/zuhause/13858182/masken/
 (DIR) [3] /Atemschutzmasken-zu-Hause-machen/!5673871
 (DIR) [4] https://www.hamburg.de/corona-maske/13858126/verwendung-maske/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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