# taz.de -- Bundesweite Maskenpflicht: Chaotische Regelbeschlüsse
       
       > Der Mund-Nasen-Schutz wird im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel
       > Pflicht. Das wirft auch Fragen auf.
       
 (IMG) Bild: In Bayern kosten Verstöße gegen die ab Montag geltende Maskenpflicht ein Bußgeld von 150 Euro
       
       Nun also doch. Nachdem in der vergangenen Woche einige schon vorgeprescht
       waren, gilt ab diesen Montag in fast allen Bundesländern eine Maskenpflicht
       im öffentlichen Nahverkehr und – mit einer Ausnahme – im Einzelhandel. Als
       letztes Bundesland folgt Schleswig-Holstein dann am Mittwoch. Gut so. Nur:
       Warum kommt diese Verpflichtung erst jetzt?
       
       Seit eineinhalb Monaten befindet sich die Bundesrepublik im
       Corona-Ausnahmezustand. Hat sich seitdem etwas an der wissenschaftlichen
       Erkenntnis über den Nutzen eines Mund-Nasen-Schutzes geändert? Nein, das
       hat es nicht. Trotzdem haben die Bundesregierung und die Länder lange Zeit
       eine Maskenpflicht abgelehnt – mit vermeintlich medizinischen Argumenten.
       
       Dabei war der reale Grund ein rein pragmatischer. Er lag in den
       Beschaffungsengpässen, mit denen Krankenhäuser, Arztpraxen und
       Pflegeeinrichtungen konfrontiert waren und die nicht noch vergrößert werden
       sollten. Besser wäre gewesen, das auch genau so zu kommunizieren. Wer
       grundsätzlich argumentiert, wenn es um ein praktisches Problem geht, hat
       bei einem Richtungswechsel schnell ein Glaubwürdigkeitsproblem.
       
       Auch die Umsetzung der Maskenpflicht wirft Fragen auf. Besteht in den
       Geschäften Berlins eine geringere Ansteckungsgefahr, oder warum muss man in
       der Hauptstadt einen Mund-Nasen-Schutz nur im öffentlichen Nahverkehr
       tragen, nicht aber wie andernorts auch im Einzelhandel? Warum gilt die
       Tragepflicht in den meisten Ländern nicht für Kinder im Vorschulalter, aber
       in Sachsen oder Sachsen-Anhalt ohne Altersbeschränkung? Wieso kostet ein
       Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bayern ein Bußgeld von 150 Euro, in
       Mecklenburg-Vorpommern 25 Euro – und in etlichen Ländern gar nichts? Es
       gibt keine schlüssige Erklärung für solch ein uneinheitliches Vorgehen.
       
       ## Mangel an einfachen medizinischen Atemschutzmasken
       
       Ein Grundproblem bleibt zudem: Nach wie vor gibt es einen Mangel an
       einfachen medizinischen Atemschutzmasken, sprich: OP-Masken, in
       Deutschland. Als Ausweg gilt inzwischen, dass auch selbstgebastelte Masken
       ebenso wie Schals oder Tücher verwendet werden dürfen. Wieder so eine
       pragmatische Entscheidung – die nicht nur Weltärztepräsident Frank Ulrich
       Montgomery als „lächerlich“ bezeichnet, sondern auch beispielsweise
       SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach noch Anfang des Monats als
       „bedenklich“ abgelehnt hatte.
       
       So hübsch sie bisweilen auch aussehen: Tatsächlich können Bastelmasken,
       Schals und Tücher nicht mehr als ein Notbehelf sein. Das sollte nicht
       schöngeredet werden. Bund, Länder und Kommunen stehen jedenfalls weiter in
       der Verantwortung, sich intensiv darum zu bemühen, dass es schnellstmöglich
       genügend echte Schutzmasken für jede und jeden in Deutschland gibt.
       
       Nichtsdestotrotz ist es sinnvoll, dass es nun eine bundesweite
       Maskenpflicht gibt. Der Mund-Nasen-Schutz ist zwar unbequem und schützt den
       oder die Träger:in selbst nur in geringem Maße, aber dafür schützt er auf
       jeden Fall andere. Und er ist ein unübersehbares Signal, dass die
       Coronakrise noch nicht überwunden ist. Auch das sollte nicht unterschätzt
       werden.
       
       27 Apr 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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