# taz.de -- Corona-Maßnahmen in Hamburg: Maskenlose büßen selbst
       
       > In Hamburg muss bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht im Laden das
       > Bußgeld nun der Kunde zahlen. Früher drohte das Bußgeld den Händlern.
       
 (IMG) Bild: Einkaufen ohne Maske kann in Hamburg 80 Euro Bußgeld kosten
       
       Hamburg taz | Ein Einkauf ohne Maske wird teuer. Seit dem 10. September
       gibt es dafür ein Bußgeld von 80 Euro. Damit ist die Regel umgedreht, mit
       der im April die Maskenpflicht begann: Damals galt, [1][dass die Betreiber
       der Läden Kunden ohne Maske den Zugang verweigern sollten]. Taten sie das
       nicht, konnte es 500 bis 1.000 Euro kosten; das entfällt nun.
       
       Das neue 80-Euro-Bußgeld, das auch für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV)
       gilt, verkündete Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) am 8. September auf
       der Landespressekonferenz, wo es noch Aufregenderes gab: Prostitution wurde
       wieder erlaubt.
       
       Eine eigene Begründung für das neue Laden-Bußgeld gab es nicht. Nur für den
       HVV war das Thema: Der hatte festgestellt, dass seit den Ferien 15 Prozent
       der Fahrgäste keine Maske trugen, und führte schon am 24. August eine
       „Vertragsstrafe“ von 40 Euro ein. Die soll bewirkt haben, dass binnen einer
       Woche die „Tragequote“ auf 95 Prozent stieg.
       
       Laut Brigitte Nolte vom Handelsverband Nord haben dessen Mitglieder
       Probleme mit der Maskenpflicht in Läden nicht bestätigt. Nur vereinzelt
       habe es Kunden gegeben, die provozierten. Als belastend hätten die Händler
       allerdings die Regel empfunden, für die Maskenpflicht verantwortlich zu
       sein. Mit dem Bußgeld für Kunden hätten die Ordnungskräfte nun eine
       Handhabe.
       
       ## Beim HVV hängt Bußgeld vom Verhalten ab
       
       Anders als beim HVV gibt es beim Handel keine Zahl, die auf
       Masken-Müdigkeit deutet. Die „allermeisten“ Hamburger hielten sich bereits
       an die Pflicht, erklärt die Gesundheitsbehörde. Gleichwohl hätten sich
       wegen steigender Infektionszahlen die Länderminister unlängst darauf
       verständigt, ein einheitliches Bußgeld zu verlangen. Laut
       Wirtschaftsbehörde gilt die Pflicht für Händler, Maskenverweigerern die Tür
       zu weisen, immer noch, obgleich das Bußgeld im Katalog fehlt.
       
       Das neue Bußgeld wirft die Frage auf, ob eine Person, die versehentlich
       ohne Maske einen Laden betritt, schon zahlen muss. Die Gesundheitsbehörde
       gab dazu keine Antwort. Die Innenbehörde sah sich nicht zuständig. Nur die
       Verkehrsbehörde wurde für ihren Bereich konkret: Die Kontrolleure des HVV
       hätten einen „gewissen Ermessensspielraum“, sagt Sprecher Dennis Heinert.
       „Beispielsweise in Form einer Ermahnung, wenn die Maske nicht 100 Prozent
       sitzt oder schlicht vergessen wurde, aufzusetzen.“ Die Strafe von 40 Euro
       werde fällig, wenn ein Fahrgast ohne Maske kontrolliert wird. Ob daraus das
       doppelt so hohe Bußgeld werde, hänge davon ab, ob Anzeige erstattet wird.
       Und das wiederum hänge vom „Verhalten des Fahrgastes“ ab: etwa, ob er zum
       ersten Mal kontrolliert wird.
       
       Die Linke kritisiert, dass bisher die meisten Corona-Bußgelder
       Einzelpersonen trafen. „Wir finden es nicht richtig, die Geschäfte aus der
       Verantwortung zu nehmen“, sagt Haushaltspolitiker David Stoop. Außerdem
       brauche man „Härtefallregeln für Kunden mit wenig Geld“.
       
       15 Sep 2020
       
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